Tanzverbot an Karfreitag
Karlsruhe steigt nicht in Prüfung ein
Die Frage, ob das niedersächsische Tanzverbot an Gründonnerstag und Karfreitag mit dem Grundgesetz vereinbar ist, bleibt offen. Das BVerfG erachtet eine Richtervorlage dazu als unzulässig, weil sie den Darlegungsanforderungen nicht genügt.