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Mitteldeutsche JuMiKo

Erklärung zum Schutz des Rechtsstaats und der Justiz

Vergessene Anrechte

Die Justizministerinnen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben gemeinsam eine Erklärung zum Schutz des Rechtsstaats verabschiedet. Weitere Themen waren: Antisemitismus und Extremismus, das Schwarzfahren und eine engere Zusammenarbeit.

Am 2. Juli 2026 fand die mitteldeutsche Justizministerinnenkonferenz in Halberstadt in Sachsen-Anhalt statt. Die Justizministerinnen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen riefen die Konferenz im Jahr 2025 ins Leben, um die Zusammenarbeit zwischen den drei Ländern zu intensivieren. 

Im Mittelpunkt der diesjährigen Konferenz stand die "Halberstädter Erklärung", welche die Justizministerinnen zum Schutz des Rechtsstaats und der Justiz gemeinsam verabschiedet haben. Darin bekennen sie sich zum Rechtsstaat als Fundament einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft. "Er ist Ergebnis des über Generationen erfolgten Einsatzes für Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und für den Schutz des Einzelnen vor staatlicher Willkür. Unser Rechtsstaat ist stark und er bleibt stark", heißt es in der gemeinsamen Erklärung. "Unser gemeinsames Ziel ist es, dass die Menschen in unseren drei Ländern uneingeschränkt darauf vertrauen können, dass ihre Grundrechte durch unabhängige Gerichte und losgelöst von jedweder Einflussnahme und politischem Druck geschützt werden. 

Justiz als Garantin des Rechtsstaats

Um das zu erreichen, haben sich die Ministerinnen auf eine gemeinsame Linie zur Stärkung von Rechtsstaat und Justiz verständigt: Vorgesehen sind eine "Null-Toleranz"-Haltung bei Angriffen auf Justizangehörige sowie der Schutz der Integrität des Justizdienstes bereits vom ersten Ausbildungstag an. Auch soll die Leistungsfähigkeit der Justiz durch eine bedarfsgerechte Ausstattung gestärkt werden.

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert sagte: "Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt verbindet weit mehr als eine gemeinsame Geschichte. Wir stehen auch vor denselben rechtspolitischen Herausforderungen. Daher ist eine engere Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern ein wichtiger Baustein für den starken Rechtsstaat."

Kampfansage an Antisemitismus und Extremismus

Zusätzlich haben die Ministerinnen in der Erklärung angekündigt, die Zusammenarbeit im Kampf gegen Antisemitismus und Extremismus deutlich zu verstärken. Zum einen sollen etwa die Antisemitismusbeauftragten der drei Länder künftig enger zusammenarbeiten, zum anderen soll die gemeinsame Fortbildung für Justiz, Verwaltung und Sicherheitsbehörden intensiviert werden.

Daneben soll historisch-politische Bildung künftig stärker in der Ausbildung verankert werden, beispielswiese durch Gedenkstättenbesuche und Zeitzeugengespräche. Ziel sei eine Justiz, die historisches Bewusstsein, klare Haltung und praktische Handlungsfähigkeit verbindet, so Sachen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger. 

Sicherheitspartnerschaft im Justizvollzug

Auch im Justizvollzug wollen die Länder enger zusammenrücken und die bereits bestehende "Sicherheitspartnerschaft Mitteldeutschland" fortführen. Die Ministerinnen vereinbarten unter anderem gegenseitige Unterstützung bei Sicherheitslagen, Durchsuchungen und Gefangenentransporten sowie eine engere Zusammenarbeit bei neuen Bedrohungen wie Drohnen oder psychoaktiven Substanzen. Auch soll das Vollzugspersonal künftig gemeinsam aus- und fortgebildet werden und die Partnerschaft auf weitere Anstalten, etwa den Jugendvollzug erweitert werden. 

Damit entstehe ein länderübergreifendes Sicherheitsnetz, das Bedienstete und Bevölkerung besser schütze, erklärte Ministerin Weidinger. "Wir wollen, dass die Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug Hand in Hand agieren und von den Erfahrungen in anderen Ländern profitieren."

Parallel zur JuMiKo tagten in Magdeburg bereits die Sicherungsgruppen der drei Länder und tauschten sich insbesondere über die Erfahrungen aus dem Strafprozess gegen den Magdeburger Amokfahrer aus.

"Schwitzen statt Sitzen" für Schwarzfahrer

Zum Abschluss sprachen sich die Justizministerinnen der drei Länder deutlich gegen eine Bagatellisierung des Schwarzfahrens aus. Wer Leistungen in Anspruch nehme und nicht bezahle, begehe eine Straftat. Ein durchsetzungsfähiger Rechtsstaat müsse auf solche Rechtsverletzungen reagieren, heißt es in der Halberstädter Erklärung. 

Die Geldstrafe solle das zentrale Sanktionsmittel bleiben. Doch plädieren die Ministerinnen dafür, auf Freiheitsstrafen zu verzichten und stattdessen stärker auf gemeinnützige Arbeit zu setzen, wenn jemand nicht zahlen kann – nach dem Prinzip "Schwitzen statt Sitzen".