Der Justizetat 2027 sinkt leicht auf rund 1,21 Milliarden Euro, das sind etwa 4,1 Millionen Euro weniger als 2026. Gespart wird vor allem bei Verwaltung und Digitalisierung – während die Personalausgaben deutlich steigen sollen.
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Größter Ausgabeposten werden – wie bisher – die Personalkosten bleiben, die mit 744,8 Millionen Euro 55,1 Millionen Euro höher als im Vorjahr ausfallen sollen. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sollen hingegen um 52,9 Millionen Euro auf 258,8 Millionen Euro sinken. Die Einnahmen sollen um neun Millionen Euro auf 758,8 Millionen Euro steigen.
Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 194,1 Millionen Euro vorgesehen, das sind 1,9 Millionen Euro mehr als im Jahr 2026. Die Investitionsausgaben sollen hingegen um 2,3 Millionen Euro auf 25,4 Millionen Euro sinken. Im Bereich "Verbraucherpolitik" sind im Jahr 2027 Ausgaben von 40,6 Millionen Euro vorgesehen. Damit bleibt der Etat nahezu gleich.
Justizministerium mit höheren Verwaltungsausgaben
Für die Verwaltungsausgaben wird für das Jahr 2027 mit Kosten von 289,1 Millionen Euro gerechnet. Das bedeutet einen Zuwachs von 23,3 Millionen Euro. Für das Ministerium selbst sind 2027 Ausgaben in Höhe von 141,5 Millionen Euro vorgesehen. Das sind rund 4,4 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Neu eingeplant sind 3,4 Millionen Euro für Verwaltungskostenerstattungen an die Länder, die an die E-Justiz-Koordinierungsstelle Europa fließen sollen. Den größten Ausgabenzuwuchs im Geschäftsbereich weist das Deutsche Patent- und Markenamt auf. Für das Amt sind im kommenden Jahr 16,4 Millionen Euro mehr vorgesehen; 2026 betrug der Betrag noch 320,8 Millionen Euro. Allerdings sind die Einnahmen des Amtes mit veranschlagten 516,4 Millionen Euro, neun Millionen Euro mehr als 2026, immer noch deutlich höher als die Ausgaben.
Deutliche Einsparungen sind bei den "Sonstigen Bewilligungen" geplant, die von 96,8 Millionen Euro auf 42,4 Millionen Euro sinken sollen. Einsparungen sind auch bei den laufenden Kosten des Einheitlichen Patentgerichts und bei der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit vorgesehen. Die Digitalisierungsinitiative für die Justiz, die 2026 noch mit 50 Millionen Euro bedacht wurde, geht im Jahr 2027 leer aus. Die Mittel dafür sollen aus dem Sondervermögen der Bundesregierung fließen.
Änderungen bei den Gerichten
Für den BGH wird mit Ausgaben in Höhe von 78,6 Millionen Euro gerechnet, was einen Zuwachs von fünf Millionen Euro bedeutet. Der Etat des Generalbundesanwalts liegt mit 75 Millionen Euro 10,8 Millionen Euro niedriger als im Jahr 2026. Grund seien vor allem geringere Verwaltungskostenerstattungen an die Länder, die von 39 Millionen Euro im Jahr 2026 auf 27,6 Millionen Euro fallen sollen. Für das BVerwG sind mit 30,1 Millionen Euro nahezu keine Veränderungen beim Etat ersichtlich. Der Etat des BFH soll um 581.000 Euro auf 23,2 Millionen Euro steigen, der des BPatG um 487.000 Euro auf 16,3 Millionen Euro sinken.
Das BVerfG, das über einen separaten Etat verfügt, kann mit 49,1 Millionen Euro kalkulieren. Das bedeutet einen Zuwachs von 2,7 Millionen Euro. Die Personalausgaben sollen um 2,8 Millionen Euro auf 35,6 Millionen Euro ansteigen. Die Etats für sächliche Verwaltungsausgaben sowie für Zuweisungen und Zuschüsse bleiben nahezu unverändert.