Neues Beschaffungsrecht für die Bundeswehr
Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode hatte die Bundesregierung angekündigt, im ersten halben Jahr der Regierungsarbeit ein Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz für die Bundeswehr (BwPBBG) zu beschließen. Am 13.2. wurde das Gesetz verkündet, am morgigen Samstag tritt es in Kraft.