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Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe?

"Eher kollektiv unverantwortlich als gemeinsam verantwortlich"

Ein Sonnenschirm auf einem Balkon
Wer ist verantwortlich für Hitzeschutz in deutschen Städten? © Adobe Stock / Aleksandr Fedosov

Die SPD-Minister wollen das Grundgesetz ändern, damit der Bund sich stärker an Klimaanpassung und Naturschutz beteiligen kann. Wie der Koalitionspartner CDU/CSU fürchtet auch Alexander Thiele, dass viele Köche eher den Brei verderben.

beck-aktuell: Die SPD in Person von Bundesumweltminister Carsten Schneider möchte eine "Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz" einführen. Das sei Voraussetzung dafür, dass der Bund sich an der Finanzierung von Kommunal- bzw. Länderaufgaben beteiligen und somit langfristig, rechtssicher und flächendeckend bei Maßnahmen der Klimaanpassung und des Naturschutzes mitwirken könne. Herr Professor Thiele, was genau will die SPD ändern? 

Alexander Thiele: Die Finanzierungsräume des Bundes und der Länder sind grundsätzlich voneinander getrennt. Das heißt, der Bund darf nur solche Projekte finanzieren, für die ihm eine Zuständigkeit zukommt. Eine Mischverwaltung – auch und gerade im Bereich der Finanzierung – kennt das Grundgesetz grundsätzlich nicht.

Im Bereich der Klimaanpassung, vor allem der kommunalen Klimaanpassung, sind aktuell vornehmlich die Länder zuständig. Und genau das will die SPD jetzt durch die Einführung einer sogenannten Gemeinschaftsaufgabe ändern, von denen es ja bereits einige gibt. Bund und Länder wären für diesen Bereich also gemeinsam zuständig. Der Bund dürfte dann dauerhaft und nicht nur projektbezogen mitfinanzieren, aber auch inhaltlich mitreden.

"Viele Köche verderben den Brei"

beck-aktuell: Die Unionsfraktion kritisiert das Vorhaben, obwohl jedenfalls die Prüfung einer Gemeinschaftsaufgabe "Anpassung an den Klimawandel" auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Aus der CDU heißt es vor allem, wer zahle, könne eben auch mitbestimmen – und es könne doch niemand wollen, dass der Bund entscheide, wie die Klimaanlage in einem bestimmten Krankenhaus aussehen soll oder ob die Schule mehr Schatten braucht. Sind das tragfähige Argumente? 

Thiele: Zunächst sind Gemeinschaftsaufgaben generell problematisch, weil sie Verantwortlichkeiten verwischen und Sanktionierung erschweren. Wen wähle ich jetzt eigentlich ab, wenn die Klimaanpassung nicht läuft? Bund und Länder werden jeweils mit dem Finger aufeinander zeigen – demokratietheoretisch ist das nicht gut.

Daher sieht das Grundgesetz generell die Trennung der beiden Ebenen vor und verlangt, dass jede Ebene für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Finanzmittel erhält. Und das wäre daher auch hier der richtige Weg. Wenn Land und Kommunen zu wenig, der Bund aber zu viel Geld hat – er will sich ja beteiligen –, dann muss das geändert werden, indem die Steuereinnahmen anders zugewiesen werden. Und das ginge durch einfaches Gesetz.

beck-aktuell: Der Bund möchte aber auch mitreden…

Thiele: Genau. Ob das aber gerade hier sinnvoll ist, muss man doch sehr bezweifeln. Klimaanpassung ist vor allem eine kommunale Angelegenheit. Der Bund weiß davon eher nichts. Das führt exakt zu der beschriebenen Verantwortungsdiffusion, bei der aus gemeinsamer Verantwortlichkeit häufig kollektive Unverantwortlichkeit wird. Viele Köche verderben den Brei, könnte man auch sagen.

Hinzu kommt: Klimaanpassung wird zukünftig bei fast jedem Projekt eine Rolle spielen. Das würde aber bedeuten, dass der Bund alsbald auch fast überall mitreden könnte. In dieser weiten Form dürfte das mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung vermutlich nicht vereinbar sein. 

"Es käme zu einer klassischen Mischverwaltung"

beck-aktuell: Auf jeden Fall müsste das Grundgesetz geändert werden. Art. 91a GG, der die Gemeinschaftsaufgaben regelt, benennt aktuell die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, für die der Bund mindestens die Hälfte der Ausgaben trägt. Einmal davon abgesehen, dass es dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag bräuchte: Wie sähe eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung konkret aus? 

Thiele: Das müsste man in einem eigenen Grundgesetzartikel oder in einer Ergänzung des Artikel 91a regeln. Und da ist dann insbesondere auf die Kooperations- und Finanzierungsanteile einzugehen. Die sind nicht vorgegeben, werden meist abstrakt festgelegt und dann in konkreten Gesetzen und Vereinbarungen konkretisiert. Hier ist also vieles denkbar.

Zentral wird aber sein: Der Bund wird ermächtigt, einen signifikanten Teil der Kosten zu übernehmen, wird dafür aber im Gegenzug verlangen, auch inhaltlich mitreden und kontrollieren zu können. Es kommt also zu einer klassischen Mischverwaltung.

"Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung wäre viel zu pauschal"

beck-aktuell: Laut einem noch von der Ampelregierung in Auftrag gegebenen Gutachten der heutigen Richterin des BVerfG Ann-Kathrin Kaufhold wäre es verfassungsrechtlich möglich, den Katalog des Art. 91a GG zu erweitern. Kaufhold und ihre Co-Gutachterin schlugen aber Begrenzungen vor, zum Beispiel auf einzelne Aspekte des Klimaanpassungsgesetzes. Wie komplex wäre eine solche Grundgesetzänderung?

Thiele: Es gibt ja bereits Erfahrungen mit anderen Gemeinschaftsaufgaben. Gleichwohl wird es notwendig sein, diese neue Aufgabe sehr genau zu definieren. Klimaanpassung an sich ist viel zu pauschal und weit und würde das Organisationsgefüge zwischen Bund und Ländern allzu stark durchschütteln, weil der Bund dann praktisch bei jedem Projekt mitreden könnte.

Insofern ist das nicht ganz trivial. Den Kommunen über eine Neuzuweisung der Steuermittel die notwendigen Finanzmittel zukommen zu lassen, wäre daher der deutlich bessere Weg.

beck-aktuell: Herr Professor Thiele, vielen Dank für Ihre Zeit!