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Haushaltsstreit

Finanzministerium verweigert Karlsruhe Personalmittel

Der Eingang eines brutalistischen Gebäudes, auf einer Betonmauer davor prangt die Aufschrift "Bundesverfassungsgericht".
Fehlen hier bald wichtige Stellen? © Ardan Fuessmann / Adobe Stock

Zum ersten Mal in seiner Geschichte streitet sich das BVerfG offiziell mit dem Finanzministerium um seine Mittel – dabei sollen die zugesagten Summen aus dem Bundeshaushalt steigen. Was steckt dahinter?

"Mal kurz was fachpolitisches" schrieb die Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Haushaltsausschusses Paula Piechotta (Grüne) vergangene Woche in den sozialen Medien. "Zum ersten Mal seit 1945 haben Bundesverfassungsgericht, Bundesrechnungshof und Bundesrat ihre Etats gegenüber dem Bundesfinanzministerium (BMF) streitig gestellt, weil notwendige Mittel zur Aufgabenerfüllung nicht zur Verfügung gestellt werden."

Moment, was? Das BVerfG streitet sich zusammen mit zwei anderen Institutionen mit dem Finanzministerium über Mittel? Und das, während der Bund die Justiz mit dem "Pakt für den Rechtsstaat" eigentlich gerade besser ausstatten will? Dieses Paradoxon muss man erstmal verarbeiten. Doch was steckt dahinter?

Streit zwischen BMF und BVerfG – ein bislang einmaliger Vorgang

Gegenwärtig laufen die Verhandlungen über den Bundeshaushalt für das kommende Jahr, in der vorvergangenen Woche wurde der Entwurf der Regierung erstmals im Bundestag diskutiert. Das ist ein sehr kleinteiliges Verfahren, es gibt ein sehr langes Gesetz und zig Einzelpläne, in denen für unterschiedlichste Institutionen die vorgesehenen Mittel aufgeschlüsselt und die einzeln im Haushaltsausschuss aufgerufen und debattiert werden. Am Mittwoch vergangener Woche wurde dann im Haushaltsausschuss über den Einzelplan 19 gesprochen, den Etat des BVerfG.

Dort ging es dem Vernehmen nach lebhafter zu als üblich bei diesem eher unkontroversen Posten, denn zuvor war es zu einem formellen Haushaltsstreit zwischen der Bundesregierung und drei durchaus prominenten Institutionen – Bundesverfassungsgericht, Bundesrat und Bundesrechnungshof – gekommen. Das ist bislang einmalig in der bundesrepublikanischen Geschichte. 

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13 Stellen nicht bewilligt

Dazu muss man sich vergegenwärtigen, wie eine Haushaltsplanung abläuft: Das BVerfG ist – im Gegensatz zu den anderen Bundesgerichten – ein unabhängiges Verfassungsorgan, dem größere Freiräume bei der eigenen Budgetplanung zugestanden werden. Es ist dabei insbesondere nicht dem Bundesjustizministerium unterstellt und meldet seinen Haushaltsbedarf selbst beim Gesetzgeber an. 

Werden die Ansätze im Regierungsentwurf dann verändert oder gekürzt, kann das Gericht seine Auffassung gegenüber dem Bundesfinanzministerium aufrechterhalten. Den Dissens muss die Regierung dann dem Haushaltsgesetzgeber – also dem Bundestag – gemäß § 28 Abs. 3 BHO offenlegen, der eine entsprechende Anlage zum Haushaltsentwurf erhält. Der Bundestag kann sich nun ein eigenes Bild davon machen, welchen Betrag das Gericht für erforderlich hält. In der Praxis spricht man dabei vom Streitigstellen des Haushalts, was nichts anderes heißt als: Das Gericht ist der Auffassung, dass die Regierung ihm weniger Mittel zur Verfügung stellen will, als es für die Erledigung seiner ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben benötigt.

Streitig zwischen Bundesregierung und Verfassungsgericht sind Personalkosten. Dabei ist im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt für das Gericht bereits ein um rund 2,7 Millionen Euro höheres Budget als für dieses Jahr vorgesehen, fast sämtlich für höhere Personalausgaben. Doch das BVerfG forderte 13 zusätzliche Stellen, u.a. für Justizverwaltung, Pressestelle und IT, die im Entwurf nicht bewilligt wurden. Dies geht aus der Anlage der Bundesregierung nach § 28 Abs. 3 BHO hervor. Dabei geht es auch um Personal für relevante Themen wie Digitalisierung und KI. Zudem wurden 17 Stellenanhebungen nicht berücksichtigt. Auch für den Bundesrat (8) und den Bundesrechnungshof (6) wurden zusätzlich geforderte Stellen nicht berücksichtigt.

Bundesregierung fährt Sparkurs – auch für die Gerichtsverwaltung

Dass es nun zu einem offenen Dissens zwischen BMF und BVerfG gekommen ist, gilt für manche in der Opposition bereits als Tabubruch. Doch warum leistet sich das BMF eine so potenziell miserable Außenwirkung – oder anders ausgedrückt: Warum leistet es sich die im Vergleich zum Gesamthaushalt sehr überschaubaren Personalwünsche des hoch geschätzten Gerichts nicht einfach?

Hintergrund ist, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag pauschale Stellenkürzungen für die gesamte öffentliche Verwaltung verordnet hatte, mit Ausnahme nur des Sicherheitsbereichs. Dabei dachte man vermutlich eher an personell aufgeblähte Ministerien oder Ämter, weniger an die Justizverwaltung. Doch da diese nicht zum Sicherheitsbereich zählt, holt das BMF nun auch hier den Rechenschieber heraus.

Dies bestätigte das Ministerium auch auf Nachfrage von beck-aktuell.Heute im Recht: "Die Bundesregierung setzt das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, den Personalbestand in der Ministerialverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden bis zum Jahr 2029 um mindestens acht Prozent reduzieren", erklärte eine Sprecherin. Aufgrund der veränderten Sicherheitslage seien "massive Investitionen in Sicherheit und Verteidigung erforderlich", weshalb es hierfür – und nur hierfür – eine Ausnahme gebe. "Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung jedes einzelnen Ressorts, innerhalb seines Personalhaushalts Aufgaben zu priorisieren und sich durch Umorganisation Spielräume zu verschaffen", so die BMF-Sprecherin.

Opposition protestiert, Gericht schweigt und wartet

In den ersten Ausschussberatungen ist der Regierungsentwurf trotz Protests der Opposition zunächst unverändert angenommen worden. Bemerkenswert ist dabei, dass selbst ein Vertreter des Bundesrechnungshofs, der bei Etatdebatten im Haushaltsausschuss eigentlich nur als Auskunftsperson dabei ist, nach Auskunft Beteiligter bemerkt haben soll, dass die vom Gericht beantragten Stellenaufwüchse durchaus plausibel seien. Jene Behörde, die also der Regierung bei Mehrausgaben auf die Finger schaut, goutierte die Forderungen aus Karlsruhe.

Die endgültige Entscheidung über den Haushalt findet aber erst in der Bereinigungssitzung des Bundestags am 12. November statt. Dann gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, die Angelegenheit zu lösen: Entweder die Bundesregierung nimmt im Rahmen einer sog. Bereinigungsvorlage selbst Änderungen vor oder das Parlament führt sie durch Mehrheitsbeschluss herbei.

In Karlsruhe selbst hält man sich unterdessen erwartungsgemäß bedeckt. "Wir können bestätigen, dass die vom Bundesverfassungsgericht angemeldeten Personalforderungen im Entwurf des Bundeshaushalts noch nicht berücksichtigt wurden", teilte die BVerfG-Pressestelle auf Anfrage von beck-aktuell.Heute im Recht mit. Dies betreffe freilich nicht alle beantragten Haushaltsmittel, sondern nur Personalmittel. "Im Übrigen wird im Hinblick auf die noch laufenden Haushaltsverhandlungen von einer weiteren Kommentierung abgesehen."