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Neues Heizungsgesetz beschlossen

Was sich für den Heizkeller ändert

Nahaufnahme einer Heizung
Wieder "Freiheit im Heizungskeller"? © nmann77 / Adobe Stock

Die Union hat ihr Ziel erreicht: Habecks "Heizungsgesetz" wird abgeschafft. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz hat Bundestag und Bundesrat passiert. Spannend bleibt es trotzdem: Ein erster Umweltverband hat eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.

Das Heizungsgesetz der früheren Ampel-Regierung ist bald Geschichte. Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen; auch beim Bundesrat ging es durch. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes.

Unions-Fraktionsvize Sepp Müller sagte, Menschen hätten wieder Freiheit im Heizungskeller: "Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit." Scharfe Kritik kam aus der Opposition. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte. "Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen."

Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieterinnen und Vermieter neue Gasheizungen einbauen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizgesetz einzureichen.

Kern des geltenden Gesetzes wird gekippt

CDU, CSU und SPD vereinbarten im Koalitionsvertrag: "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen." Darauf drängte im Wahlkampf vor allem die Union, die Front machte gegen die vor allem vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebene Reform des Gebäudeenergiegesetzes.

Der Kern des geltenden Gesetzes soll nun wegfallen: § 71 GEG mit "Anforderungen an eine Heizungsanlage", die viele Kritiker kompliziert und kleinteilig fanden. Im Zentrum steht die 65%-Regelung, die nun gestrichen wird. Sie sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65% erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das galt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.

Kein "Reinregieren" in den Heizungskeller mehr?

"Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein" – so stand es im Wahlprogramm der Union. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem "Zwang zur Wärmepumpe" gesprochen. Es solle nun Technologieoffenheit geben. Der CDU-Politiker Lars Rohwer sagte, die Koalition beende Habecks "Heizungsmurks".

"Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte", heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen.

Zentrale Gesetzesänderungen

Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Dies soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen.

Geplant ist eine "Bio-Treppe": Ab Januar 2029 sollen mindestens 10% klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15%, ab Januar 2035 mindestens 30% und ab Januar 2040 mindestens 60%.

Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine "Grüngasquote" eingeführt werden. Diese soll in Höhe von bis zu 1% starten – Details sind aber unklar. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt. Die Bundesregierung soll nun bis Anfang Dezember ein Gesetz vorlegen, damit Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sind.

Warum die Reform umstritten ist

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Das bedeutet, dass dann keine zusätzlichen Treibhausgase in die Atmosphäre geblasen werden dürfen. Um dies zu erreichen, dürfen dann eigentlich keine fossilen Brennstoffe wie Öl, Gas oder Kohle mehr genutzt werden – zumindest nicht ohne Speicherung des entstehenden Kohlendioxids. Der Wärmesektor gilt beim Klimaschutz als ein "Sorgenkind".

BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend sagte: "Die Hitzewellen dieses Sommers sind ein weiterer Weckruf für mehr Klimaschutz." Doch die Bundesregierung heize mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Klimakrise weiter kräftig an.

Konkret in der Kritik steht etwa, dass die "Bio-Treppe" bisher bis 2040 nur einen Anteil von 60% Erneuerbaren in neu installierten Heizungen vorsieht. Und: die Bundesregierung wolle ein Gesetz verabschieden, ohne die Kosten und Verfügbarkeiten "grüner" Gase zu kennen. Außerdem: Biogas sei gar nicht in ausreichenden Mengen verfügbar, sagte der AfD-Politiker Marc Bernhard.

DUH bereitet Verfassungsbeschwerde vor

Das BVerfG hatte am Donnerstag einen Eilantrag der Linke-Bundestagsfraktion zurückgewiesen. Die Linke wollte eine Verabschiedung der Gesetzesänderungen vor der parlamentarischen Sommerpause, die am Wochenende beginnt, stoppen.

Erwartet werden Klagen gegen das beschlossene Gesetz. Die DUH will Verfassungsbeschwerde einlegen, sobald das Gesetz rechtsgültig ist. "Kurz nach einer historischen Hitzewelle mit tausenden Toten beschließt die Bundesregierung ein Gesetz, das fossile Heizungen künstlich am Leben erhält und die Klimakrise weiter anfacht. Das ist ein Einknicken vor der Gas- und Öllobby", erklärte DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz. Die Bundesregierung liefere die Menschen heute explodierenden Heizkosten und fossilen Abhängigkeiten aus – und steuere kommende Generationen in eine immer heißere und lebensfeindlichere Zukunft. "Wir werden das nicht zulassen und die Einhaltung der Klimaziele vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen."

Die Bedenken der Umweltverbände richten sich dabei vor allem auf eine drohende "Klimalücke": Die Neuregelungen würden dazu führen, dass Ziele bei der Verringerung klimaschädlicher CO2-Emissionen schwieriger zu erreichen seien. Verwiesen wird auf ein wegweisendes Urteil des BVerfG aus dem Jahr 2021, das im Kern feststellte: Einschneidende Schritte zur Senkung von CO2-Emissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden. Es ist aber offen, wie Karlsruhe zu Verfassungsbeschwerden gegen das neue Heizgesetz urteilen wird.

Was auf Mieter und Vermieter zukommt

Die Koalition vereinbarte, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Hintergrund ist die Befürchtung, Vermieterinnen und Vermieter könnten auch künftig vergleichsweise preiswerte Gasheizungen einbauen und Mieterinnen und Mieter dann auf den Kosten sitzenbleiben. Viele Verbände warnen vor einer "Kostenfalle" bei neuen Gasheizungen. Langfristig gebe es höhere Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte. Dazu könnten Biogase die Heizkosten verteuern.