Wie gut sind Juristen wirklich vorbereitet?

Zitiervorschlag
Christian Reckling: Wie gut sind Juristen wirklich vorbereitet? . beck-aktuell, 22.04.2026 (abgerufen am: 22.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196691)
Top-Examen, aber Praxis-Schock? Junge Juristinnen und Juristen sind auf die Anwaltschaft schlecht vorbereitet. Warum sie beim Berufseinstieg ins kalte Wasser springen, wo die Ausbildung an ihre Grenzen stößt und wie Kanzleien helfen können, erläutert Christian Reckling.
Das Jurastudium in Deutschland gilt als äußerst anspruchsvoll. Der Weg zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen führt zunächst über das erste Staatsexamen, bestehend aus Schwerpunktbereich und staatlichem Pflichtteil, der die fachliche Eignung für den Vorbereitungsdienst prüft. Die Regelstudienzeit beträgt etwa fünf Jahre und ist mit erheblichem Leistungsdruck verbunden. Es folgt das zweijährige Referendariat mit dem zweiten Staatsexamen, das mehrere Praxisstationen sowie eine intensive Prüfungsphase umfasst. Wer beide Examina besteht, beweist juristische Fachkompetenz, Ausdauer und analytisches Denken.
Doch viele junge Juristinnen und Juristen stellen beim Berufseinstieg fest: Trotz jahrelanger Ausbildung fühlen sie sich auf zentrale Aspekte der beruflichen Praxis kaum vorbereitet.
Der Verfasser startete vor 16 Jahren in einer mittelständischen Kanzlei in Hamburg in die Anwaltstätigkeit. In der Kanzlei war er als Berufsanfänger dafür verantwortlich, ein neues Dezernat für das öffentliche Recht, insbesondere im Prüfungsrecht aufzubauen. Diese Aufgabe war nicht nur herausfordernd, sie stellte zugleich Geduld und Nerven auf die Probe. Es fehlte die Erfahrung, wie man als Berufsanfänger ein gesamtes Rechtsdezernat aufbaut. Angefangen bei der Akquise, dem Internetauftritt sowie dem Führen von Mandatsgesprächen und Gerichtsverhandlungen. Studium und Rechtsreferendariat halfen dabei nicht wirklich weiter.
Diese Überforderung als Berufseinsteiger ist kein individuelles, sondern ein strukturelles Problem.
Die Lücke zwischen Übungsfall und Realität
Das Jurastudium vermittelt in der universitären Ausbildung vor allem dogmatische Grundlagen und die Fähigkeit zur Falllösung im Gutachtenstil. Vordergründig wird semesterweise die Theorie gelehrt, um dann im Rechtsreferendariat auf den Urteilsstil umzustellen.
Wer auf das Rechtsreferendariat als praxisnahe Ausbildung hofft, wird meist enttäuscht: Die Zivil-, Straf- und Verwaltungsstation sind zeitlich begrenzt und bieten meist nur oberflächliche Einblicke, ohne klare Orientierung für den Berufseinstieg. Die Anwaltsstation fällt zwar länger aus, doch viele nutzen sie nicht vollständig. Stattdessen "tauchen" zahlreiche Rechtsreferendarinnen und Referendare in den letzten Monaten, um sich – oft freigestellt – gezielt auf das zweite Staatsexamen vorzubereiten, da im Referendariat sonst kaum Zeit dafür bleibt. Hinzu kommt, dass angehende Juristinnen und Juristen in vielen Kanzleien nicht wirklich praxisnah arbeiten dürfen, sondern für Recherchetätigkeiten im stillen Kämmerchen eingesetzt werden. Eigene Mandantengespräche oder Gerichtsverhandlungen führen die wenigsten.
Im Jurastudium geht es vor allem darum, fiktive Fälle rechtlich sauber zu analysieren und zu lösen. Während in der Pflichtfachprüfung Gutachten gefragt sind, verlangt das zweite Staatsexamen praxisnahe Arbeiten, etwa in Form von Urteilen oder anwaltlichen Lösungen. Das wirkt zunächst ausgewogen, doch die gesetzlichen Grundlagen sind uneinheitlich: Teils steht die Befähigung zum Richteramt im Fokus, teils wird auch die Anwaltschaft als Ausbildungsziel genannt.
Kommt die Anwaltschaft in der Ausbildung zu kurz? Es kommt darauf an.
Das Mandantengespräch als Kulturschock
Die erste Kommunikation mit Mandantinnen und Mandanten kann Schwierigkeiten bereiten, insbesondere ohne praktische Erfahrung aus der Anwaltsstation. Wer dort bereits Mandantenkontakt hatte, ist im Vorteil, denn in der Praxis erwarten Mandantinnen und Mandanten schnelle, umfassende und risikobewusste Beratung. Viele Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger erleben daher einen Kulturschock: Statt um eine stundenlange juristische Falllösung geht es um Gesprächsführung, Erwartungsmanagement und wirtschaftlich sinnvolle Strategien.
Praktische Erfahrungen wie Mandantengespräche, Gerichtstermine und das Verfassen praxisnaher Schriftsätze sind daher in der Ausbildung essenziell, um die Vielfalt des Anwaltsberufs abzubilden. War man im Referendariat in einer Kanzlei, die einem die Möglichkeit gegeben hat, an Mandantengesprächen oder auch an Gerichtsterminen teilzunehmen, hat man zumindest einen Vorteil gegenüber denjenigen, die nur oder weit überwiegend Rechtsgutachten angefertigt haben. Das soll nicht heißen, dass diese Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Berufseinstieg schlechter abschneiden, aber die anwaltliche Ausbildung sollte möglichst alle Facetten der Berufswirklichkeit abbilden.
Die Lücke zwischen Ausbildung und Praxis hat auch Konsequenzen für künftige Arbeitgeber. Kanzleien können nicht erwarten, dass Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger bereits vollständig "praxisreif" sind. Erfolgreiche Kanzleien investieren daher bewusst in die Ausbildung ihrer Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger: Mentoringprogramme, interne Schulungen, nachhaltige Feedbackkultur und frühzeitigen Mandantenkontakt. Ziel ist es, junge Juristinnen und Juristen nicht nur fachlich, sondern auch kommunikativ und strategisch weiterzuentwickeln.
Mögliche Reformansätze
Eine grundlegende Reform des Jurastudiums ist bislang politisch nicht gewollt und auch institutionell schwierig in der Umsetzung. Dennoch ließen sich einige praxisnahe Elemente relativ einfach integrieren:
Alternative Prüfungsformate: Die juristische Ausbildung ist in ihrer jetzigen Form immer noch zu sehr auf das Schreiben von Klausuren ausgerichtet. Andere verpflichtende Prüfungsformate wie Seminare, Moot Courts und mündliche Prüfungen sind notwendig.
Digitalisierung der Lehre: Die Hochschulen sind stärker gefordert, den juristischen Fakultäten eine geeignete und nutzerfreundliche digitale Infrastruktur zur Studienorganisation zur Verfügung zu stellen. KI hält längst Einzug in den Berufsalltag. Deren Nutzen und Anwendung sollte frühestmöglich gelehrt werden.
Fremdsprachenkompetenz: Die Fremdsprachenausbildung sollte frühestmöglich im Studium und bundesweit für die universitäre Ausbildung verpflichtend werden. Dabei soll die Anwendung deutschen Rechts in Fremdsprachen verbindlich gefördert werden, um den Erfordernissen in der Praxis gerecht zu werden. So könnten studienbegleitende Lehrveranstaltungen vollständig in einer Fremdsprache angeboten werden.
Schlüsselqualifikationen: Diese sollten bundesweit verpflichtend werden und in die Note des Staatsexamens einfließen. Denkbar wären auch im Rechtsreferendariat Seminare zu Mediation und Rhetorik. Ebenso sollten die Hochschulen flächendeckend Kurse zur Vertragsgestaltung anbieten. Aber auch Angebote zu Redewettstreiten oder der Vernehmungslehre bieten Potenzial für die spätere Berufspraxis. Soweit es diese Angebote an den Universitäten bereits gibt, sollten diese ausgebaut und möglichst erst zum Ende des Studiums vertiefend angeboten werden.
Was im Studium schon jetzt funktioniert
Trotz der aufgezeigten Defizite, die keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben, funktioniert die juristische Ausbildung in bestimmter Hinsicht gut. Denn das Studium trainiert eine Fähigkeit besonders intensiv: strukturiertes juristisches Denken. Wer frühzeitig gelernt hat, komplexe Sachverhalte zu analysieren, Normen auszulegen und Argumente logisch aufzubauen, verfügt über ein äußerst solides juristisches Werkzeug, das sich auf viele praktische Situationen übertragen lässt. Das erklärt wiederum, warum Juristinnen und Juristen in unterschiedlichsten Bereichen erfolgreich arbeiten können.
Universitäten bieten außerdem bereits jetzt Möglichkeiten zur Praxisergänzung: Praktika vermitteln Einblicke in den Berufsalltag, Moot Courts stärken Argumentation und Auftreten, und Zusatzangebote etwa zu Rhetorik oder Legal Tech erweitern die Kompetenzen. Wer dies nutzt, verbessert seine Praxisausbildung, braucht aber ein sehr gutes Zeitmanagement. Eine aktive Gestaltung des Studiums über das Pflichtprogramm hinaus kostet Zeit – besonders für Studierende, die nebenbei zur Studienfinanzierung arbeiten müssen, ist das schwierig.
Das Problem ist daher weniger die Qualität der Ausbildung, sondern ihre Einseitigkeit und die permanente Vorbereitung auf die jeweilige Abschlussprüfung.
Gemeinsam anpacken!
Vielleicht ist es unrealistisch zu erwarten, dass das Jurastudium generell vollständig auf den Berufsalltag vorbereitet. Auch in anderen Professionen beginnt das praxisorientierte Lernen oft erst mit dem konkreten Berufseintritt. Das Jurastudium sollte daher vor allem eines leisten: ein solides Fundament schaffen. Praxisnähe entsteht dann im Rechtsreferendariat sowie im Beruf durch engagierte Mentorinnen und Mentoren und durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, wie gut das Jurastudium auf die Berufswirklichkeit vorbereitet, sondern auch, wie Universitäten, Studierende und Arbeitgeber gemeinsam dafür sorgen können, dass aus guten Absolventinnen und Absolventen schnell gute Praktiker werden.
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Christian Reckling: Wie gut sind Juristen wirklich vorbereitet? . beck-aktuell, 22.04.2026 (abgerufen am: 22.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196691)



