Französisch, Spanisch, Türkisch – oder lieber Japanisch?

Zitiervorschlag
Sabine Meuter: Französisch, Spanisch, Türkisch – oder lieber Japanisch?. beck-aktuell, 28.05.2026 (abgerufen am: 28.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198826)
"Die Gerichtssprache ist Deutsch" und reicht deswegen im Berufsalltag aus? Eher nicht, schreibt Sabine Meuter. Wer international denken, Mandanten weltweit beraten und Karrierechancen nutzen will, braucht mehr. Warum sich zusätzliche Sprachen lohnen – und wie du sie clever ins Studium integrierst.
Es geht nicht nur darum, rechtswissenschaftliche Fachkenntnisse zu erwerben. Wer Jura studiert, muss sich auch fitmachen in wenigstens einer Fremdsprache. Schließlich ist der Fremdsprachennachweis – etwa in Englisch – Zugangsvoraussetzung für das erste juristische Staatsexamen. Für diesen Fremdsprachennachweis besuchen Studierende einen rechtswissenschaftlichen Sprachkurs an ihrer Universität. Meist hat er etwa einen Umfang von mindestens zwei Semesterwochenstunden und schließt mit einer Klausur oder mündlichen Prüfung ab. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich aber von Hochschule zu Hochschule. Unter dem Strich geht es darum nachzuweisen, dass man fachbezogene Texte in einer Fremdsprache verstehen kann.
Aber es gibt für Jurastudierende gute Gründe noch tiefer in die (Sprach-)Materie einzusteigen und eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) zu absolvieren. "Später, im Berufsalltag haben viele Juristinnen und Juristen sehr häufig Mandate, die mit der Rechtsmaterie anderer Nationen zu tun haben", sagt die Bonner Rechtsanwältin Sabine Gries-Redeker. Das betrifft sowohl die Arbeit in internationalen Großkanzleien als auch in kleineren Kanzleien.
Viele gute Gründe
Gries-Redeker, die Vorsitzende des Ausschusses Aus- und Fortbildung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist, nennt ein Beispiel: Inzwischen gibt es immer mehr binationale Ehen, zum Beispiel zwischen einer Deutschen und einem Franzosen oder einem Deutschen und einer Türkin. Kommt es dann innerhalb der Familien, die die binationalen Paare gegründet haben, zu einem Todesfall, sind häufig erbrechtliche Fragen zu klären, die in die Rechtsmaterie des jeweils anderen Landes hineinreichen. "Dann ist es von Vorteil, wenn sich Juristinnen und Juristen schon während des Studiums gründliche Fach- und Sprachkenntnisse angeeignet haben", sagt Gries-Redeker. Sie haben dann sowohl vertiefte Kenntnisse des Rechtssystems in einem anderen Staat als auch Sprachkenntnisse nicht zuletzt für die Mandantenberatung.
Solche Kenntnisse sind beispielsweise auch von Vorteil, wenn binationale Ehepaare sich scheiden lassen und einer der Partner Unterhalt für gemeinsame Kinder zahlen muss. Und es gibt noch weitere Gründe, warum für angehende Juristinnen und Juristen der internationale Horizont von Vorteil ist:
Nicht nur Großkanzleien, auch international agierende Konzerne suchen oft gezielt juristisches Fachpersonal, das über Grenzen hinweg denken und Impulse geben kann. Wer die Rechtsmaterie anderer Staaten kennt, kann auch beispielsweise ausländische Investoren betreuen oder Einsätze im Ausland absolvieren. Und: Wer neben spezifischen juristischen Fachkenntnissen exzellente Fremdsprachenkenntnisse hat, hat gute Chancen für Positionen bei internationalen Organisationen wie der Weltbank, den Vereinten Nationen, der Europäischen Union (EU) oder auch Nichtregierungsorganisationen (NGOs).
Zudem sind Juristinnen und Juristen, die mit der Rechtsmaterie anderer Staaten vertraut sind, in der Lage, länderübergreifende Risiken auszumachen – so können sie Verträge international krisenfest gestalten. Sehr gute Fremdsprachenkenntnisse befähigen juristisches Fachpersonal außerdem, die Rechtsmaterie eines anderen Staats mit der im eigenen Land zu vergleichen – beispielsweise Regelungen zu den Themen Arbeitszeit oder Kündigungsschutz. Der Vergleich bringt die Erkenntnis, dass andere Nationen für das ein oder andere Problem womöglich bessere oder pragmatischere Lösungen haben. Daraus lassen sich dann unter Umständen Handlungsoptionen fürs eigene Rechtssystem ableiten.
Und: Viele EU-Richtlinien sind in deutsches Recht umgesetzt worden. Alle, die nicht zuletzt sprachlich nachvollziehen können, wie andere Mitgliedsstaaten diese europäischen Vorgaben umgesetzt haben, sind in der Lage, europäisches Recht überzeugender auszulegen.
Welche Sprache neben Englisch?
Bei Jurastudierenden, die sich für Fremdsprachen interessieren, sind neben Englisch häufig auch Sprachen wie beispielsweise Französisch, Spanisch oder auch Türkisch beliebt. "Aber eigentlich gibt es keine Fremdsprachen, die für sich ein Karrieresprungbrett sind", sagt Gries-Redeker. Es kommt vor allem auf die persönlichen Neigungen und Interessen an. Wer frankophil ist, sollte sich mit der französischen Sprache intensiv beschäftigen, wer einen Bezug zu Italien oder etwa zu Polen hat, liegt mit Italienisch beziehungsweise Polnisch richtig.
Für viele Jurastudierende ist es aus Sicht von Gries-Redeker auch von Vorteil, dass sie oft beim Fremdsprachenerwerb nicht bei null anfangen. "Junge Leute sind häufig schon sehr früh zweisprachig orientiert", so die Beobachtung der Bonner Rechtsanwältin. Sie gucken sich Filme auf Netflix in der jeweils anderen Sprache an oder lesen fremdsprachige Literatur, nehmen am Schüleraustausch mit anderen Nationen teil und haben Fremdsprachen als Leistungsfächer in der gymnasialen Oberstufe. "Das ist ein gutes Fundament, das junge Leute dann während des Jurastudiums idealerweise ausbauen", sagt Gries-Redeker.
Von Vorteil ist es natürlich, von vornherein zweisprachig aufgewachsen zu sein. Wer zum Beispiel türkische Wurzeln hat und in Deutschland lebt, beherrscht oft zwei Sprachen fließend – also Deutsch und Türkisch – und kann auch türkischsprechende Mandantinnen und Mandanten bestens beraten. Eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung in Türkisch kann dennoch von Vorteil sein, um Einblick in das Rechtssystem der Türkei zu bekommen.
Integration ins Studium
Zusätzlich zum Jurastudium belegen Studierende bei einer fachspezifischen Fremdsprachenausbildung Veranstaltungen in der gewählten Sprache mit dem Ziel, Kenntnisse des ausgewählten ausländischen Rechtssystems zu erwerben. Diese kostenlose Zusatzausbildung dauert in der Regel drei bis vier Semester und schließt mit einem Zertifikat ab.
Wie die fachspezifische Fremdsprachenausbildung aussieht, ist der Bonner Anwältin zufolge von Universität zu Universität verschieden – einheitliche Vorgaben gibt es nicht. Ob eine Hochschule eine solche Zusatzausbildung für Jurastudierende überhaupt anbietet, lässt sich leicht im Internet herausfinden: Einfach die Suchbegriffe Jurastudium, FFA und den Namen der jeweiligen Hochschule eingeben.
An der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn etwa erstreckt sich die fachspezifische Fremdsprachenausbildung über drei Semester und insgesamt 16 Semesterwochenstunden, das Ziel: eine fundierte Ausbildung in der englischen (Rechts-)Sprache und eine intensive Bearbeitung des anglo-amerikanischen Rechts – die Themen: Verfassungs- und Wirtschaftsrecht sowie Kernbereiche des Common Law. Die Kurse erfolgen in Form von Seminaren. An der Universität Passau können Jurastudierende eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung, die vier Semester dauert, in folgenden Sprachen absolvieren: Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Tschechisch. An der Universität Münster ist eine viersemestrige fachspezifische Fremdsprachenausbildung in den Fachsprachen Englisch, Französisch und Spanisch möglich.
Es gibt aber auch für Jurastudierende gezielt bilinguale Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master. So bietet etwa die Universität Köln Studiengänge in Deutsch-Englisch, Deutsch-Französisch, Deutsch-Italienisch und Deutsch-Türkisch an. An der Universität Freiburg können Interessierte den Doppelmaster Deutsch-Französisches Recht erwerben.
Weitere Wege
Ein Semester an der juristischen Fakultät einer Uni im Ausland verbringen, ein Praktikum etwa in der ausländischen Niederlassung einer Anwaltskanzlei absolvieren – es gibt einige Möglichkeiten, wie Jurastudierende ihre Fremdsprachenkenntnisse vertiefen können. Die Studierenden erwerben auf diese Weise interkulturelle Kompetenzen, wenden ihre theoretischen Kenntnisse in der Praxis an und bekommen Einblicke in andere Rechtssysteme.
Das Erasmus-Programm der EU räumt vielfältige Möglichkeiten ein und gewährt auch Unterstützung zur Finanzierung des Auslandsaufenthalts. Jurastudierende erfahren über die Website ihrer Fakultät, wie sie an dem Programm teilnehmen können und mit welchen Universitäten im Ausland ihre Hochschule Partnerschaften pflegt. Vertiefen kann man seine Sprachkenntnisse auch in der Wahlstation im Rechtsreferendariat.
"Die Zeit im Ausland ist nicht nur für die Karriereplanung wichtig, sondern auch für die eigene Persönlichkeitsentwicklung", sagt Gries-Redeker. Denn man lernt einerseits, sich in einer fremden Umgebung zurechtzufinden und andererseits, andere Sichtweisen zu respektieren und wertzuschätzen. "Es ist also eine Art Völkerverständigung oder auch Friedensprojekt", so Gries-Redeker.
Moot Courts, TV-Serien und Co.
Ebenfalls eine interessante Option, wie Jurastudierende ihre Fremdsprachenkenntnisse vertiefen können: Moot Courts in einer Fremdsprache, etwa nach einem Auslandssemester oder einem Auslandspraktikum. Bei Moot Courts verhandeln Studierende verschiedener Universitäten einen fiktiven Fall in einem simulierten Gerichtsverfahren im Wettbewerb gegeneinander. Die Teilnehmenden formulieren juristische Schriftsätze und müssen in einer mündlichen Verhandlung vor Richtern argumentieren. "So können Jurastudierende zum einen ihre Sprachkenntnisse vertiefen und zum anderen ihre Rhetorik schulen", sagt Gries-Redeker.
Beim Philip C. Jessup Moot Court in International Law etwa wird eine Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag in englischer Sprache simuliert. Auch beim Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot in Hong Kong und Wien wird auf Englisch verhandelt.
Ansonsten gilt fürs Fremdsprachen lernen: "Jurastudierende können dies auch unbeschwert angehen", sagt Gries-Redeker. Indem sie etwa neben dem Studium Fachliteratur oder Fachzeitschriften in einer ausgewählten Fremdsprache lesen oder sich fremdsprachige Filme angucken. "Wichtig ist nicht zuletzt, dass das Sprachenlernen Spaß macht", so Gries-Redeker.
Zitiervorschlag
Sabine Meuter: Französisch, Spanisch, Türkisch – oder lieber Japanisch?. beck-aktuell, 28.05.2026 (abgerufen am: 28.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198826)



