Ende der Selbstbildung

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M. (Nottingham): Ende der Selbstbildung. beck-aktuell, 25.06.2026 (abgerufen am: 25.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200651)
Das Ende der Haus- und Seminararbeiten durch den Aufstieg der KI erfordere neue Prüfungsmethoden im Studium, so Prof. Dr. Katrin Gierhake in ihrem Editorial. Eine Reduktion auf die Klausur führe dazu, dass Studierende wichtige Kompetenzen nicht mehr erlernten.
Jahrzehntelang haben Studierende der Jurisprudenz in einem sukzessive auf das Staatsexamen ausgerichteten Studium neben Klausuren auch Haus- und Seminararbeiten geschrieben. Der Sinn dieser Arbeiten liegt darin, sich vertieft unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Literatur selbstständig mit ausgewählten Rechtsanwendungsfragen oder Grundlagenproblemen zu befassen. Damit wurde nicht nur die wissenschaftliche Herangehensweise eingeübt, sondern auch Gelegenheit gegeben, unter Berücksichtigung des schon Gedachten das eigene Judiz zu schulen.
Das ist nun vorbei. Eine Fakultät nach der anderen schafft die Haus- und Seminararbeiten ab; einige radikal, andere zögerlich, aber insgesamt mit der klaren Tendenz zum besser kontrollierbaren Prüfungsformat „Klausur“ oder „mündliche Prüfung“. Die Studierenden der neuen Generation werden längere häusliche Arbeiten nicht mehr kennen, sie werden Richterinnen oder Rechtsanwälte, ohne jemals eine Arbeit verfasst zu haben, die nicht im Fünf-Stunden-Format einer künstlich auf „Probleme“ getrimmten Klausur daherkommt und bei der das erfolgreiche Bestehen erfahrungsgemäß eher das Ergebnis einer erfolgreichen Dressur- als einer eigenständigen Denkleistung ist.
Der Grund dafür, dass die Rechtswissenschaft sich über diesen Umweg der Nachwuchsverformung selbst abschafft, ist: Künstliche Intelligenz. Als Prüfungsformat im engeren Sinn ist eine Hausarbeit tatsächlich sinnlos, wenn sie in zwei Minuten von einer KI erstellt werden kann. Streicht man die klassischen Formate aber gänzlich, wird in 20 Jahren niemand mehr in der Lage sein, die Ergebnisse einer KI zu überprüfen. Wer das befürwortet, schafft nicht nur die Rechtswissenschaft als Studienfach ab – er liefert auch die gesamte Juristenzunft und damit das gelebte Recht einem Algorithmus aus.
Deswegen ist es notwendig, über alternative Prüfungsmethoden nachzudenken, die sinnvollerweise auf eine Kombination aus schriftlichen häuslichen Arbeiten und mündlichen Disputationen setzen, auf eine (auch kritisch) reflektierte Einbeziehung von KI als Arbeitstool eigener Art und auf eine enge (durchdenkende und reflektierende) Arbeit an und mit Primärquellen, wie etwa anhand von Urteilen oder sonstiger juristischer Texte. Das ist nicht billig zu haben; es kostet insbesondere engagierte Lehre und viel Prüfungskapazität.
Wenn die juristischen Fakultäten das aber nicht schaffen, sondern stattdessen auch noch die Reste intrinsischer Motivation zur nachhaltigen Selbstbildung bei den Studierenden systematisch, gezielt und für immer zunichtemachen, dann sollten sie sich ehrlicherweise von der humboldtschen Einheit von Forschung und universitärer Bildung lossagen und sich bei der IHK als Ausbildungsbetriebe anmelden.
Dieser Text stammt aus Heft 26/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
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Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M. (Nottingham): Ende der Selbstbildung. beck-aktuell, 25.06.2026 (abgerufen am: 25.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200651)



