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Reform von Jurastudium und Referendariat

Was sagen die Koalitionsverträge der Länder zur Juristenausbildung?

An einem Arbeitstisch in einer Uni-Bibliothek sitzt eine Studentin mit Laptop, Büchern und Unterlagen. Im Hintergrund sind weitere Studierende sowie eine Reihe mit Buchregalen zu sehen.
Die Rahmenbedingungen für das Studium sind im Wandel, aber der Bibliotheksbesuch wird wohl bleiben. © Gorodenkoff / Adobe Stock

Teilzeitreferendariat, mehr Unterhalt, integrierter Bachelor, diversere Prüfungskommissionen: Die juristische Ausbildung steht in mehreren Bundesländern auf der politischen Agenda – was soll sich in Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen ändern?

In Baden-Württemberg stellten Grüne und CDU diese Woche unter dem Schlagwort "Aus Verantwortung fürs Land – gemeinsam stark in stürmischen Zeiten" den Koalitionsvertrag für 2026 bis 2031 vor. Darin auch enthalten: Reformpläne für die Juristenausbildung. 

So vereinbaren Grüne und CDU, Jurastudium und Referendariat "konsequent an Praxisnähe, Digitalisierung und den Anforderungen eines modernen Rechtsstaats" auszurichten. Die Juristenausbildung soll dabei auch inhaltlich auf den Prüfstand. Vorgesehen ist, zu prüfen, "inwiefern die Prüfungsinhalte im ersten und zweiten Staatsexamen verschlankt und an aktuelle Entwicklungen angepasst werden können". Dabei will man auch "aktuelle Entwicklungen wie etwa das Sexualstrafrecht in den Blick nehmen" – zuvor hatten Personen aus der Lehre wie auch Studierende gefordert, das bisher vernachlässigte Sexualstrafrecht auch im Jurastudium zu lehren.

Das Ziel der Koalition in Baden-Württemberg: Ange­hende Juristinnen und Juristen sollen "optimal auf die vielfältigen Herausforderungen in Justiz, Verwaltung und Wirtschaft" vorbereitet werden. Dabei gehe es insbesondere darum, ihre "Gestaltungskompetenz" zu stärken und zugleich "die hohe Qualität der Ausbildung langfristig zu sichern". Konkrete Aussagen zu den Maßnahmen enthält der Koalitionsvertrag allerdings nicht.

Für das Referendariat kündigt Baden-Württemberg strukturelle Änderungen an, die jedoch teilweise schwammig bleiben. Der juristische Vorbereitungsdienst soll "gezielt weiter professionalisiert" werden. Zugleich will die Koalition das Referendariat in Teilzeit weiter zugänglich machen und die Unterhaltsbeihilfe erhöhen. Hinzu kommt ein gleichstellungspolitischer Aspekt: Es wird angestrebt, "alle Prüfungskommissionen mit mindestens einer weiblichen Prüferin zu besetzen".

In der vergangenen Legislaturperiode hatte Baden-Württemberg das E-Examen in der Zweiten juristischen Staatsprüfung eingeführt. Für das erste Examen soll die digitale Prüfung im September 2026 kommen.

Hamburg: Breit angelegte Reformen

"Die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeberin beginnt bereits damit, dass die juristische Ausbildung zeitgemäß und attraktiv gestaltet wird", heißt es im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen in Hamburg für die Jahre 2025 bis 2030.

Als konkretes Reformprojekt benennt Hamburg die strukturelle Weiterentwicklung von Studium und Prüfungsrecht. Man will sich "für die Abmilderung der strengen Fristenregelung für den Verbesserungsversuch" einsetzen – zum 1. Januar 2025 erhöhten sich jedoch zunächst die Gebühren für den Verbesserungsversuch. Darüber hinaus soll in Hamburg "die Einführung eines weiteren Wiederholungsversuchs sowie die leichtere Anrechnung von Auslandssemestern" geprüft werden. 

Studium und Vorbereitungsdienst sollen "praxisnäher, zeitgemäß und zukunftsorientiert" ausgestaltet werden. Geplant ist, "Rechtsbereiche, die systembildend für das Recht sind und exemplarisch juristische Fähigkeiten vermitteln", in den Fokus zu stellen. Auch eine "konkrete Reduzierung des Pflichtstoffes" soll geprüft werden, ohne einzelne Fächer vorab festzulegen. Auch in Hamburg sollen die Prüfungskommissionen "diverser aufgestellt" werden, insbesondere ist geplant, den Frauenanteil zu erhöhen. 

Die von der Koalition angekündigte Einführung eines integrierten Bachelor of Laws hat die Universität Hamburg zum Wintersemester 2025/2026 bereits umgesetzt. 

Gleichzeitig bekennt sich die Koalition ausdrücklich zum traditionellen Leitbild. Am sogenannten "Einheitsjuristen" soll "als Qualitätsmerkmal der juristischen Ausbildung in Deutschland" festgehalten werden. Vermittelt werden sollen zudem zusätzlich "Kommunikations- und Organisationskompetenzen sowie Methoden der Streitschlichtung". Der Reformansatz zielt damit nicht auf eine Abkehr vom Staatsexamen, sondern auf eine inhaltliche und methodische Ergänzung.

Sachsen: Neuerungen im Referendariat

In Sachsen setzen CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag für 2024 bis 2029 vor allem auf das Rechtsreferendariat als Instrument zur Personalgewinnung. Die Koalition kündigte an, "im Vorbereitungsdienst die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen". Ziel sei es, dem Personalbedarf insbesondere außerhalb der Ballungsräume zu begegnen. Konkret geplant ist die Errichtung "weiterer Referendarausbildungszentren in sächsischen Mittelzentren". Momentan erfolgt die juristische Praxisausbildung an den vier Standorten Dresden, Chemnitz, Leipzig oder Bautzen. Ergänzend soll zur gezielten Steuerung eine "Referendariatszulage für Bedarfsregionen" eingeführt werden – für angehende Lehrkräfte gibt es das teilweise schon. 

Vorgesehen ist außerdem, sogenannte "Richterassistenzen" zu ermöglichen. Darunter versteht man eine Nebentätigkeit für Rechtsreferendare, die Einblicke in die richterliche Tätigkeit gewährt. Richterassistenzen gibt es beispielsweise bereits in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Am OLG Dresden gibt es seit dem 1. November 2022 Richterassistenzen. Am VG Chemnitz werden Asylrichter seit Mai 2025 von Referendarinnen und Referendaren unterstützt.

Sachsen sieht im Koalitionsvertrag zudem vor, die "Stationsauswahl im Referendariat zu öffnen" – was genau damit gemeint ist, bleibt jedoch offen. Ein interessanter Punkt: CDU und SPD erklären in Sachsen explizit, man wolle "den Reformprozess der Juristenausbildung auf Bundesebene wieder vorantreiben".

Rheinland-Pfalz: Bleibt programmatisch

Deutlich offener formuliert der Koalitionsvertrag von SPD und CDU in Rheinland-Pfalz die Reformvorhaben für 2026 bis 2031. Die Koalition kündigt an, "eine verbesserte Strategie zur Nachwuchsgewinnung" zu entwickeln und in diesem Zusammenhang die juristische Ausbildung zu modernisieren. Sie solle künftig "stärker interdisziplinär und digital" ausgestaltet werden. Konkrete Maßnahmen für Studium oder Referendariat nennt der Vertrag nicht. Auch zu Prüfungsmodalitäten oder Pflichtstoff äußert sich die Koalition nicht näher. Damit bleibt Rheinland-Pfalz hinter anderen Länder zurück.

Vergleicht man die Koalitionsverträge, lassen sich gemeinsame Leitmotive erkennen: Fast alle Länder nennen Praxisnähe, Digitalisierung und Nachwuchsgewinnung als zentrale Ziele. Unterschiede zeigen sich jedoch bei der Frage, auf welcher Ebene angesetzt wird. Hamburg formuliert umfassende Reformambitionen für Jurastudium und Prüfungssystem, Baden-Württemberg kombiniert vorsichtige Prüfungsüberlegungen mit konkreten Änderungen im Referendariat, während Sachsen vor allem den Vorbereitungsdienst als Steuerungsinstrument nutzen will.

Sachsen verweist ausdrücklich auf bundesweite Reformprozesse. Ob daraus ein abgestimmtes Konzept für die Fortentwicklung der Juristenausbildung entsteht, bleibt offen. Ebenso unklar ist, in welchem Umfang die angekündigten Prüfaufträge und Reformen in den Ländern dann tatsächlich umgesetzt werden.