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Sexualstrafrecht im Studium

"99% sprachen sich dafür aus"

Aufgeschlagenes Strafgesetzbuch mit § 177 StGB (Sexueller Übergriff)
Sollte das Sexualstrafrecht im Studium gelehrt werden? © Adobe Stock / blende11.photo

Alle reden übers Sexualstrafrecht, doch im Studium lernt es kaum jemand. Das sollten wir ändern, findet der Trierer Strafrechtslehrer Mohamad El‑Ghazi. Im Gespräch erklärt er, was das bewirken könnte und wie die Studierenden selbst auf das Thema blicken.

beck-aktuell: Herr Professor El‑Ghazi, verschiedene Juristinnen und Juristen sowie Stimmen aus der Politik sprechen sich aktuell dafür aus, dass das Sexualstrafrecht im Jurastudium eine größere Rolle spielen sollte. Ist diese Forderung nach den Skandalen um Gisèle Pelicot und Collien Fernandes eher rechtspolitischer Aktionismus – oder eine längst überfällige Reformdebatte?

Mohamed El‑Ghazi: Die Diskussion gibt es schon lange und sie kommt alle zwei, drei Jahre wieder hoch. Aber so tiefgründig und breit wie jetzt war sie bislang nicht – zumindest seitdem ich in der Wissenschaft bin. Dieses Mal hat die Debatte eine ganz andere Resonanz, auch bei uns an den Universitäten.

beck-aktuell: Pflichtstoff ist das Sexualstrafrecht bislang nicht, teilweise wird es aber im Schwerpunkt als Wahlmöglichkeit angeboten. Haben Sie einen Eindruck, wie verbreitet solche Angebote sind?

El‑Ghazi: Eine vollständige Übersicht habe ich leider nicht. Aber mein Eindruck ist klar: Das Thema ist unterrepräsentiert. Die strafrechtlichen Schwerpunkte sind typischerweise europäisch, bzw. international, wirtschaftsstrafrechtlich oder kriminologisch ausgerichtet. Sexualstrafrecht taucht häufig in Seminaren auf – und das dann oft nur alle paar Jahre.

Ich selbst biete in Trier alle zwei bis drei Jahre ein Seminar zum Sexualstrafrecht an. Aber das zeigt schon das Problem: Es ist kein fester Bestandteil des Curriculums, sondern eher ein Randthema, das vom Engagement Einzelner abhängt.

"Da würden Studierende gerne mitreden können"

beck-aktuell: Wie nehmen Studierende das wahr? Gibt es überhaupt ein Bedürfnis nach mehr Unterricht in diesem Bereich?

El‑Ghazi: Ja, eindeutig. Ich habe das auch mit meinen studentischen Hilfskräften besprochen. Viele sagen: Sie möchten an gesellschaftlichen Diskussionen teilnehmen und mitreden können – am Esstisch, im Freundeskreis –, merken aber, dass ihnen das juristische Wissen fehlt.

In meiner ersten Vorlesung des Sommersemesters habe ich kürzlich eine Online‑Umfrage durchgeführt, an der 100 Studierende teilgenommen haben, rund 70% davon Frauen. 99% aller Teilnehmer haben sich dafür ausgesprochen, dass das Sexualstrafrecht im Curriculum behandelt wird; nur ein Prozent war dagegen. Das war auch für mich überraschend.

beck-aktuell: Will man das Sexualstrafrecht stärker ins Curriculum einbauen, stellt sich auch die Frage, ob es – examensrelevanter – Pflichtstoff werden sollte, oder ob eine Behandlung im Schwerpunkt ausreicht. Wie blicken Sie darauf?

El‑Ghazi: Schaut man auf die polizeiliche Kriminalstatistik, stammen etwa 2,3% der erfassten Delikte aus dem Feld der Sexualstraftaten. Aber das darf nicht ausschlaggebend sein. Mord und Totschlag behandeln wir ja im Pflichtstoff auch sehr ausführlich – obwohl sie nur etwa 0,1% aller Delikte ausmachen.

Wenn man ehrlich ist, geht es aber eher darum: Nehmen wir in der Vorlesung zum Besonderen Teil des Strafrechts zwei oder drei Einheiten und vermitteln die Grundzüge des Sexualstrafrechts? Mehr bräuchte es erst einmal nicht und das würde schon viel bewirken. Natürlich könnten die Bundesländer das Thema auch zum Pflichtstoff fürs Examen machen, das wäre auch kein Hexenwerk. Aktuell würde ich es aber nicht fordern. Ich finde es sinnvoll, den Universitäten und Fakultäten zunächst die Freiheit zu lassen, das Thema eigenständig ins Curriculum zu integrieren.

"Das kann die Uni nicht leisten"

beck-aktuell: Befürworterinnen und Befürworter der Integration ins Studium argumentieren, junge Juristinnen und Juristen müssten besser auf den sensiblen Umgang mit Betroffenen vorbereitet werden. Kann das die Universität überhaupt leisten?

El‑Ghazi: Nur begrenzt. Wir können keine Vernehmungstechniken oder psychologische Gesprächsführung vermitteln. Dafür sind wir schlicht nicht qualifiziert. Was wir leisten können, ist die dogmatische Grundstruktur des Sexualstrafrechts zu vermitteln und ein Bewusstsein für die besonderen Beweisschwierigkeiten zu schaffen, etwa für Aussage‑gegen‑Aussage‑Konstellationen. Alles Weitere muss später durch Fortbildungen in der Praxis erfolgen.

beck-aktuell: Ein häufiges Gegenargument ist auch die Gefahr der Retraumatisierung Betroffener im Hörsaal. Wie gehen Sie damit um?

El‑Ghazi: Das ist ein ernstzunehmendes Argument. Wenn Sexualstrafrecht Pflichtstoff wäre, müsste man sich sehr gut vorbereiten und auch professionelle Hilfe hinzuziehen. Triggerwarnungen wären für mich selbstverständlich. Ich persönlich würde diesen Stoff auch nicht in der Klausur prüfen wollen.

Man müsste erst einmal sehen, wie Studierende überhaupt damit umgehen. Mir fehlen empirische Erkenntnisse, wie groß die Gefahr der Retraumatisierung tatsächlich ist. Die Umfrage hat mich jedenfalls nachdenklich gemacht: Eine überwältigende Mehrheit – überwiegend Frauen – sagt ganz klar, sie wollen dieses Angebot.

"Braucht man das als guter Jurist?" – "Ja."

beck-aktuell: Zum Schluss ganz grundsätzlich: Braucht man als gute Juristin oder Jurist Kenntnisse im Sexualstrafrecht?

El‑Ghazi: Ja. Mir ging es selbst so: Ich kam von der Uni in die Praxis und musste mir dieses Wissen erst mühsam aneignen. Dabei habe ich gemerkt, wie spannend und bedeutsam diese Materie ist – gerade nach der Reform 2016 mit "Nein heißt Nein". Wir sollten unseren Studierenden also dieses Angebot machen: Grundkenntnisse vermitteln, auf denen sie später aufbauen können. Für die Praxis wäre das eine enorme Entlastung. Ich bin absolut dafür.

beck-aktuell: Vielen Dank für das Gespräch, Herr El‑Ghazi!

Die Fragen stellte Dr. Maximilian Amos.

Das Gespräch hören Sie in ausführlicher Form auch in Folge 92 von Gerechtigkeit und Loseblatt, dem Podcast von NJW und beck-aktuell.