Raus aus der Theorie, rein in die Praxis

Zitiervorschlag
Sabine Meuter: Raus aus der Theorie, rein in die Praxis. beck-aktuell, 02.07.2026 (abgerufen am: 02.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201156)
Schon im Jurastudium theoretisches Wissen mit Mandatsarbeit verknüpfen – möglich macht das die wissenschaftliche Mitarbeit in einer Anwaltskanzlei. Sabine Meuter hat mit zwei WissMits über ihren ganz unterschiedlichen Arbeitsalltag gesprochen.
Das zweite juristische Staatsexamen hat Jonas Vonjahr bereits in der Tasche, aktuell bereitet er seine Dissertation vor. An drei Tagen in der Woche arbeitet der 29-Jährige als wissenschaftlicher Mitarbeiter (WissMit) im Litigations-Team der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten internationalen Kanzlei Hogan Lovells Cadwalader, die allein in Deutschland rund 500 Anwältinnen und Anwälte beschäftigt. Er recherchiert Hintergründe, gleicht Daten ab und erstellt Schriftsätze. Mit solchen und anderen Tätigkeiten arbeitet Vonjahr den Anwältinnen und Anwälten zu. "Das Interessante ist nicht zuletzt, dass man mit vielen unterschiedlichen Themen zu tun hat und so immer wieder etwas Neues dazulernt", sagt Vonjahr.
Aber nicht nur die Themen sind vielfältig. Auch die Aufgaben einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters können je nach Größe und Fachgebiet der Kanzlei eine große Bandbreite abdecken. Welche Tätigkeit die angehenden Juristinnen und Juristen in einer Anwaltskanzlei im Einzelnen ausführen dürfen, hängt vor allem davon ab, welche Qualifikation er oder sie bereits erworben hat. Wissenschaftliche Mitarbeitende sind nicht nur in Kanzleien tätig, sondern auch in Unternehmen und Universitäten. Sie haben im Unterschied zu studentischen Hilfskräften deutlich anspruchsvollere Aufgaben.
Normalfall: Zwischen erstem und zweitem Examen
In der Regel sind es Diplom-Juristinnen und -Juristen, die zwischen dem ersten und zweiten Staatsexamen als wissenschaftliche Mitarbeitende arbeiten. Wie Vonjahr arbeiten viele von ihnen parallel zum Job an ihrer Dissertation. Bei der wissenschaftlichen Mitarbeit handelt es sich um einen Nebenjob auf freiwilliger Basis – sie hat nichts mit der Anwaltsstation als ein verpflichtender Teil des juristischen Vorbereitungsdienstes zu tun. Aber auch während des Referendariat können Referendarinnen und Referendare bis zu einem gewissen Umfang eine Nebentätigkeit ausüben – beispielsweise als WissMit in einer Kanzlei.
Weil die Bezeichnung nicht geschützt ist, können aber grundsätzlich auch schon Jurastudierende als WissMits arbeiten. Das ist etwa bei Silas Döpp der Fall. Der 26-Jährige, der sein erstes juristisches Staatsexamen noch nicht abgeschlossen hat, arbeitet seit 2022 als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Bonner Anwaltskanzlei Schiffer & Partner. Die Wirtschaftskanzlei mit insgesamt sieben Berufsträgern führt grundsätzlich keine Gerichtsprozesse. "Die Kanzlei schreibt für viele Verlage und Fachzeitschriften", erzählt Döpp. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem, an wissenschaftlichen Fachbeiträgen mitzuwirken, dafür zu recherchieren und die Texte zu verfassen. "Dazu zählt auch, dass ich selbst Themen und Ideen für neue Beiträge vorschlage", so Döpp.
Besonders reizvoll sei, dass er seine Fähigkeiten im wissenschaftlichen Schreiben kontinuierlich weiterentwickeln kann, so Döpp. Die Themen sind dabei sehr vielseitig. Freude hatte Döpp beispielsweise an Beiträgen zu NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern als Gegenstand des neuen Stiftungsrechts und zum Umgang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Nachlass.
Döpp unterstützt auch die Mandatsarbeit etwa durch rechtliche Recherchen. Zudem schreibt er Entwürfe, zum Beispiel für Anwaltsschreiben, oder er führt bei Mandantengesprächen das Protokoll. Gelegentlich komme es vor, dass er Telefondienst habe, wenn das Sekretariat gerade unbesetzt ist. Rechtsberatung dürfen Jurastudierende nicht durchführen – und deswegen sind sie auch nicht berechtigt, selbstständig Schriftsätze zu erstellen oder Mandantengespräche zu führen. Es braucht immer eine Endkontrolle durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Mehr Qualifikation, mehr Aufgaben
Wer bereits das erste und zweite Staatsexamen vorweisen kann, kann als WissMit aber auch anspruchsvollere Aufgaben erledigen. Vonjahr etwa hilft mit seinem Know-how bei herausfordernden juristischen Recherchen. Als WissMit im Litigations-Team unterstützt er die Anwältinnen und Anwälte auch bei der Vorbereitung von Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.
Schon damals, zu Uni-Zeiten, hatte Vonjahr als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität gejobbt. Aber die WissMit-Tätigkeit bei Hogan Lovells Cadwalader ist für ihn etwas ganz anderes. "Ich habe sehr gerne an der Uni gearbeitet, aber anders als bei dieser eher akademischen Tätigkeit hat man in der Kanzlei viel mehr Praxisbezug, weil man konkreten Mandaten zuarbeitet", sagt Vonjahr. "Ich wirke bei der Aktualisierung eines Handbuchs mit – ich gebe Hinweise, welche Angaben nicht auf dem neuesten Stand sind und recherchiere Hintergründe." Ein Projekt, das ihm ebenfalls großen Spaß macht.
KI und ihre wachsende Rolle
Noch hat Künstliche Intelligenz (KI) offenbar keine großen Auswirkungen auf die Arbeit von wissenschaftlichen Mitarbeitern – zumindest in Deutschland. "Ich nutze KI allenfalls zur strukturellen Überarbeitung von Gliederungen, aber nie zur inhaltlichen Arbeit", erzählt etwa Döpp. Auch bei Vonjahr kommt KI derzeit eher punktuell zum Einsatz. Gleichzeitig gehört Hogan Lovells Cadwalader zu den Kanzleien, die KI und Legal Tech im Rechtsmarkt früh vorangetrieben haben und entsprechende Lösungen bereits seit Jahren in ihrem Legal Tech Unternehmen ELTEMATE bündeln.
Einfach mal einen Fall bei ChatGPT eingeben und nach einer Lösung des Problems fragen? So einfach geht das in der Kanzleiwelt nicht. "Viele mandatsbezogenen Fragestellungen sind viel zu vertraulich für öffentlich zugängige KI wie ChatGPT", so Döpp. Der Einsatz von KI-Tools in Kanzleien muss nicht nur mit dem Datenschutzrecht vereinbar sein, sondern auch mit dem anwaltlichen Berufsrecht.
Auch für Vonjahr kommt es auf den konkreten Anwendungsfall an. "Es gibt Mandate, bei denen der Einsatz von KI definitiv ausgeschlossen ist." In vielen anderen Fällen sei die Entwicklung jedoch genau umgekehrt: Mandantinnen und Mandanten erwarteten zunehmend, dass die Möglichkeiten moderner Legal-Tech- und KI-Lösungen genutzt werden. Hogan Lovells Cadwalader etwa setzt dabei auf eine hauseigene, sichere KI, die deutliche Effizienzgewinne ermöglicht. "Alles wird sehr sorgfältig auf Plausibilität und Qualität überprüft", so Vonjahr.
Neue Rechtsgebiete kennenlernen
Keine Frage: Der Job als WissMit in einer Anwaltskanzlei ermöglicht vielerlei Einblicke – und hilft womöglich auch allen, die noch unschlüssig sind, auf welches Fachgebiet sie sich nach dem Examen spezialisieren möchten. Gerade große Wirtschaftskanzleien, aber auch kleinere Kanzleien arbeiten oft rechtsgebietsübergreifend – sie beraten Mandantinnen und Mandanten etwa sowohl bei Scheidungen als beispielsweise auch in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. In diesen Kanzleien könnten WissMits daher verschiedene Rechtsgebiete näher kennenlernen. Ob das die Rolle als WissMit aber im Einzelfall tatsächlich vorsieht, sollte schon im Bewerbungsgespräch geklärt werden. Denn für den Arbeitgeber sind die wissenschaftlichen Mitarbeitenden oft primär Arbeitskräfte, die dort eingesetzt werden, wo gerade Bedarf ist.
Auch Döpp profitiert davon, dass die Kanzlei Schiffer & Partner verschiedene Fachrichtungen abdeckt. "Insbesondere durch Recherche-Aufgaben und die Fachaufsätze bekomme ich tiefere Einblicke in sehr unterschiedliche Rechtsbereiche und Fragestellungen – von Stiftungsrecht bis Compliance war schon vieles dabei."
Welche Rolle spielt die Note bei der Bewerbung?
Wer sich für einen Job als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlichen Mitarbeiter interessiert, schickt normalerweise neben dem Lebenslauf auch ein Motivationsschreiben an die jeweilige Anwaltskanzlei. Einstiegsvoraussetzung in vielen Großkanzleien ist ein Vollbefriedigend im ersten Staatsexamen. Das berichtet auch Vonjahr, der im ersten Staatsexamen 12,8 Punkte und im zweiten Staatsexamen 9,9 Punkte erzielte. "Aber die Noten sind am Ende auf jeden Fall nicht allein ausschlaggebend."
Im Vorstellungsgespräch müsse sich zeigen, dass man mit seiner Persönlichkeit und seinem Auftreten ins Team passt und auch Leidenschaft für die Sache mitbringt. Auch die Affinität zu Legal-Tech-Themen werde zunehmend wichtiger. In internationalen Wirtschaftskanzleien können zudem Auslandserfahrungen und Sprachkenntnisse von Vorteil sein.
Nach Einschätzung von Döpp standen seine guten Noten im Bewerbungsprozess damals nicht im Vordergrund. "Der Kanzlei geht es besonders darum, zu fördern und auszubilden. Nach meinem Eindruck kam es daher vor allem auf die persönliche Eignung, selbstbewusstes Auftreten und eine hohe Motivation an", erzählt er.
Und was verdient man?
Die Tätigkeit als WissMit kann auch finanziell lukrativ sein. Vonjahr verdient pro Wochenarbeitstag 1.400 Euro brutto und gehört damit zu den Spitzenverdienern unter den WissMits. Bei drei Wochenarbeitstagen, die er nach Absprache mit seinem Team im Homeoffice verbringen kann, hat er also einen monatlichen Bruttoverdienst von 4.200 Euro.
Wie hoch die Vergütung von WissMits ist, hängt dabei vor allem von Kanzleigröße, Region und Qualifikationsstand ab. In Großkanzleien liegt der Verdienst nach dem ersten Staatsexamen nach Angaben des Branchenportals azur oft zwischen 850 Euro und 1.500 Euro pro Wochenarbeitstag, nach dem zweiten Staatsexamen sind es zwischen 1.150 Euro und 2.000 Euro pro Wochenarbeitstag.
In mittelständischen Kanzleien verdienen WissMits nach dem ersten Staatsexamen zwischen 400 Euro und 1.000 Euro pro Wochenarbeitstag, nach dem zweiten Staatsexamen liegt das Bruttogehalt zwischen 600 Euro und 1.000 Euro pro Wochenarbeitstag. In kleineren Kanzleien sind eher 250 Euro pro Wochenarbeitstag üblich; oft wird dort die Tätigkeit auf Minijob-Basis – also mit 520 Euro pro Monat – bezahlt.
Döpp arbeitet an einem Tag in der Woche sechs Stunden in der Kanzlei. Den genauen Verdienst möchte er nicht nennen. Realistisch sind für Jurastudierende zwischen 20 und 35 Euro brutto pro Stunde.
Aber egal, wie hoch der Verdienst ist: Die wissenschaftliche Mitarbeit in einer Anwaltskanzlei ermöglicht wertvolle Erfahrungen – und, wer weiß, vielleicht ist der Job auch wegweisend für die weitere Karriere. Nicht selten werden WissMits nach dem zweiten Examen übernommen und arbeiten dann selbst als Anwältin oder Anwalt in der Kanzlei.
Konkrete Pläne haben derzeit weder Vonjahr noch Döpp. "Es gibt so viele spannende Jobs im juristischen Bereich, ich lasse das auf mich zukommen", sagt Vonjahr. Döpp will vor dem Referendariat noch etwas Auslandserfahrung sammeln. "Besonders reizvoll wäre eine Tätigkeit bei deutschen Anwälten im Ausland, beispielsweise in Bangkok oder Toronto."
Zitiervorschlag
Sabine Meuter: Raus aus der Theorie, rein in die Praxis. beck-aktuell, 02.07.2026 (abgerufen am: 02.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201156)



