Verhandlung ohne Gegner
Wer erörtert, bekommt die volle Terminsgebühr
Die Beklagte bleibt dem Termin fern. Kläger und Gericht warten nicht untätig: Sie erörtern die Sach- und Rechtslage, bevor das Versäumnisurteil ergeht. Für den Klägeranwalt macht das bei der Abrechnung einen entscheidenden Unterschied.