"Hey ChatGPT, ich hab‘ da folgendes Problem…"

Zitiervorschlag
Dr. Maximilian Amos: "Hey ChatGPT, ich hab‘ da folgendes Problem…". beck-aktuell, 01.07.2026 (abgerufen am: 01.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201111)
Wofür man früher zum Anwalt musste, das erledigt heute die KI – könnte man jedenfalls meinen. Aber was können Laien wirklich mit Chatbots bewerkstelligen, und wie stellen sich Gerichte auf KI-Klagen von Bürgerinnen und Bürgern ein?
Die Meldung sorgte auch jenseits der Jura-Welt für Aufmerksamkeit: "Sein Anwalt ist ein Chatbot" titelte der Spiegel in einer Geschichte über einen Mann aus Leipzig, der sich erfolgreich gegen einen Strafbefehl verteidigt hatte – nur mit Hilfe von ChatGPT. Dabei hatte es der Mann zunächst gar nicht darauf abgesehen, den Einsen und Nullen sein Schicksal zu überlassen, doch einen Pflichtverteidiger lehnte das zuständige Gericht ab – die drohende Strafe war zu gering. Somit wandte er sich an ChatGPT. Die KI schrieb ihm zunächst einen Befangenheitsantrag. Am Ende kam der Mann ungeschoren mit einer Einstellung davon.
Auch wenn Expertinnen und Experten später bemerkten, dass der Fall durchaus auch ohne KI genauso hätte ausgehen können – im Strafrecht gilt nicht zuletzt der Amtsermittlungsgrundsatz, wonach sich das Gericht selbst ein Bild von der Sache machen und diese rechtlich bewerten muss – rückte der Fall doch ein immer öfter auftretendes Phänomen ins Licht der Öffentlichkeit: Laien versuchen, ihr Recht selbst mit KI durchzusetzen. Dass Anwältinnen und Anwälte – wenn auch mit durchaus gemischtem Erfolg – bereits viel mit KI arbeiten, ist bekannt. Doch was produzieren juristische Laien für Schriftsätze, und wie stellt sich im Gegenzug die Justiz darauf ein?
Schriftsätze kann inzwischen jeder – sagt ein Anwalt
Die Antwort auf die erste Frage lautet – ganz juristentypisch: Es kommt darauf an. Doch nicht etwa auf ausgefeilte Prompting-Fähigkeiten, wie man vermuten könnte. "Vor zwei Jahren hätte man wahrscheinlich noch sehr detailliert sein Rechtsproblem schildern und genau anleiten müssen, was die KI produzieren soll", berichtet Tobias Voßberg, Rechtsanwalt und Experte für die Schnittstelle von künstlicher Intelligenz und Recht, im Gespräch mit beck-aktuell.Heute im Recht. "Das braucht man jetzt nicht mehr."
Die Prompting-Fähigkeiten der durchschnittlichen Nutzerinnen und Nutzer seien inzwischen völlig ausreichend, um für ein Gericht brauchbare Ergebnisse zu produzieren, meint Voßberg. Juristische Termini müsse man dafür nicht beherrschen, inzwischen nicht einmal mehr das Problem korrekt schildern: "Jetzt kann man ein Schreiben einfach abfotografieren, an Claude geben und sagen: ‚Hilfe, was mache ich denn jetzt?‘ Das Programm würde einem unter die Arme greifen und sagen: ‚Es handelt sich um folgendes Schreiben, ich stelle dir jetzt zehn Fragen dazu und dann formulieren wir eine Antwort.‘" Die Hürde ist also relativ niedrig.
Mehr und mehr KI-Eingaben an den Gerichten
Wie viele solche KI-produzierte Schriftsätze die Gerichte inzwischen erreichen, sei kaum feststellbar, sagt Voßberg – gerade auch, weil man nicht immer zuverlässig sagen könne, wo die KI mitgeholfen habe. "Aber anekdotisch höre ich sehr viel davon", bestätigt er. "Bekannte, die am Amtsgericht arbeiten, erzählen, dass ein großer Teil der Schriftsätze inzwischen KI-generiert sei." Diese anekdotische Evidenz deckt sich mit der Aussage des Präsidenten des Landessozialgerichts in Nordrhein-Westfalen, Jens Blüggel, der im Frühjahr bei der Vorstellung des Jahresberichts für 2025 von einer Welle von KI-Eilanträgen berichtete, die die NRW-Sozialgerichte überrolle – gegenüber dem Vorjahr nannte er eine Steigerung von über 50%.
Auch Stefanie Otte, Präsidentin des OLG Celle, geht von einem hohen Aufkommen an KI-Eingaben aus Laienhand in ihrem Bezirk aus, wie sie im Gespräch mit beck-aktuell.Heute im Recht berichtet: "Wir haben keine statistische Auswertung, aber an den Amtsgerichten herrscht ja kein Anwaltszwang. Und dort hören wir, dass mittlerweile viele KI-generierte Schriftsätze eingehen." Das sei auch kaum überraschend, meint Otte: "Gerade auf dem Gebiet des Rechts, wo nicht jeder ein großes Wissen hat, ist es klar, dass man sich der großen Sprachmodelle bedient."
"Der Anwalt bleibt am Steuer"
Nun könnte man ketzerisch fragen, wozu man dann überhaupt noch Anwältinnen und Anwälte braucht. "In komplizierteren Verfahren braucht man definitiv auch weiterhin rechtlichen Beistand", meint Voßberg – und in Verfahren mit Anwaltszwang sowieso. Zudem sei die anwaltliche Arbeit auch viel mehr, als einfach nur Schriftsätze zu verfassen – man müsse Mandantinnen und Mandanten auch strategisch beraten, mit der Gegenseite verhandeln und vieles mehr. "Es wäre aber absolut denkbar, dass man Rahmenbedingungen schafft, in denen Leute sich mit KI selbst vertreten können", meint Voßberg.
Und eine solche Zukunft finde er sogar wünschenswert, bekräftigt der Anwalt. Nicht etwa, weil er dann arbeitslos wäre: "Ich glaube, die KI kann gerade in kleineren Fällen, wo viele Menschen Probleme haben, überhaupt Anwälte zu finden, die für die niedrigen Gebühren den Fall übernehmen wollen, eine riesige Hilfe sein." Für eine RVG-Pauschale in einem kleinen Verfahren mit niedrigem Streitwert lohne es sich nämlich für Anwältinnen und Anwälte kaum zu arbeiten.
Insgesamt, so Voßberg, werde sich die anwaltliche Arbeit aus seiner Sicht jedoch nicht großartig verändern. "Vielleicht ist man in Zukunft ein bisschen mehr auf Augenhöhe, sodass Mandantinnen und Mandanten auch mal sagen können: ‚Aber warum machen wir denn nicht eigentlich das oder könnte man nicht auch das machen‘, aber am Ende wird trotzdem der Anwalt am Steuer bleiben, da bin ich mir sicher."
"Belastung der Gerichte wird steigen"
Doch die KI-Ermächtigung der Bürgerinnen und Bürger wirkt sich nicht nur auf den Anwaltsberuf aus, sondern auch auf die Arbeit der Justiz. Dort begegnet man dieser Entwicklung mitunter noch mit skeptischem Blick, was nicht völlig unverständlich ist. Denn nach der Anhebung der Streitwertgrenze auf 10.000 Euro haben Amtsgerichte ohnehin mehr zu tun als früher und die Parteien können sich in diesen Verfahren selbst vertreten. Es liegt nahe, dass die KI in diesem Kontext eine große Rolle spielt und eher mehr als weniger Arbeit produziert.
"Ich glaube, dass die Belastung der Amtsgerichte durch die KI-Nutzung steigen wird", meint deshalb Stefanie Otte. Jedoch nicht nur durch Bürgerinnen und Bürger, sondern auch durch die Anwältinnen und Anwälte: "Wir stellen fest, dass Schriftsätze immer länger werden. Schriftsätze am Amtsgericht haben nur noch selten unter 30 bis 40 Seiten. Und das muss alles gelesen und verarbeitet werden." Dafür brauche es unter anderem mehr Richterinnen und Richter. "Aber ich glaube, die höhere Arbeitslast sollte uns nicht dazu bewegen, sich der Entwicklung zu verschließen."
Sie sieht zudem eine positive Entwicklung darin, "dass man sich ein Stück weit unabhängig machen kann von den menschlichen Experten – den Anwältinnen und Anwälten. Es ist heute für einige Rechtsgebiete in manchen Regionen schon schwierig, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu finden." Gerade für eine erste Orientierung und eine vorläufige Einschätzung der Rechtslage könne KI wertvoll sein, beispielsweise in vielen Verbraucherschutzfragen. "Wir haben dort nämlich ein großes Wissensgefälle zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher und zugunsten der großen Unternehmen", so Otte.
Auch Voßberg hält das Problem der höheren Belastung durch KI-Schriftsätze nicht für "gottgegeben". So könne man eine Maximallänge für Schriftsätze vorschreiben oder bestimmte Formulare oder Eingabemasken zur Verfügung stellen, um die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger zu strukturieren, meint er.
Gibt es irgendwann einen eigenen Justiz-Chatbot?
Wie nun eine KI-offene Justiz der Zukunft aussehen könnte, da haben Otte und Voßberg durchaus ähnliche Visionen: "Ich stelle mir vor, dass die Justiz künftig auch online erreichbar ist und wir vielleicht auch selbst eine Chatbot-Funktion anbieten, die rechtliche Hinweise geben könnte", so Otte, "nicht im Sinne einer vollständigen Beratung, sondern im Sinne einer Einordnung: Welche Möglichkeiten habe ich, mein rechtliches Anliegen zu lösen, und welche Voraussetzungen sind dafür erforderlich?"
"Es muss ja gar kein 'Robo-Judge' sein", kontert Voßberg die oft zitierte Befürchtung, wenn es um KI-Einsatz in der Justiz geht, "sondern einfach nur eine KI, die das schriftliche Verfahren durchstrukturiert und die Bürger ein bisschen an die Hand nimmt. Von mir aus kann in der mündlichen Verhandlung dann immer noch ein Richter sitzen, der sich das in der Vorbereitung alles anguckt." In Singapur beispielsweise gebe es schon eine KI, die Laien helfe, vor Gericht einen strukturierten Parteivortrag zu präsentieren.
Die KI als Ermächtigung der Bürgerinnen und Bürger, Demokratisierung des Rechtssystems und vielleicht sogar Erleichterung für die Justiz: Das klingt alles schon ziemlich gut, doch stellt sich unweigerlich die Frage nach der Umsetzung. Pilotprojekte gibt es bereits einige in Deutschland, etwa das Online-Klagetool des Bundesjustizministeriums, das derzeit an mehreren Amtsgerichten bundesweit erprobt wird. Vielleicht wird also bald einiges von dem, was Otte und Voßberg skizzieren, Realität. Vielleicht kommt es aber am Ende auch so, wie Voßberg insgeheim befürchtet: "Da müssen wir wahrscheinlich in Deutschland sehr weit in die Zukunft schauen."
Zitiervorschlag
Dr. Maximilian Amos: "Hey ChatGPT, ich hab‘ da folgendes Problem…". beck-aktuell, 01.07.2026 (abgerufen am: 01.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201111)




