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Digitalisierung der Justiz

Online‑Verfahren für Zivilklagen startet an ersten Amtsgerichten

Zu sehen sind zwei Hände vor einem Laptop. Auf dem Laptop läuft ein Videocall mit den Kacheln von vier Personen. Neben dem Laptop steht ein Kaffeebecher.
Das neue Online-Zivilverfahren wird zunächst lediglich getestet © Gorodenkoff / Adobe Stock

Online Zahlungsklage erheben - an manchen Amtsgerichten ist das ab heute möglich. Erprobt wird das Online-Verfahren zunächst an acht Standorten, weitere sollen hinzukommen. Der Streitwert ist zunächst auf 10.000 Euro begrenzt.

An acht deutschen Amtsgerichten startet die praktische Erprobung eines neuen zivilgerichtlichen Online‑Verfahrens. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat heute dafür ein digitales Eingabesystem freigeschaltet, über das Klagen bei teilnehmenden Gerichten elektronisch eingereicht werden können.

Das Online‑Verfahren ist zunächst auf Zahlungsklagen mit einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro beschränkt. Es handelt sich nicht um eine bloße Digitalisierung des bestehenden Zivilprozesses, sondern um eine eigenständige Verfahrensart mit besonderen Regeln und niedrigeren Gebühren. Nach Angaben des BMJV soll das Verfahren vollständig digital geführt werden und für Bügerinnen und Bürger weniger aufwändig und günstiger sein als herkömmliche Zivilverfahren.

Begrenzter Anwendungsbereich zum Start

Getestet wird das Verfahren zunächst an den Amtsgerichten Nürnberg, Schöneberg, Bremen, Hamburg‑Mitte, Frankfurt a.M., Leipzig sowie Mannheim und Nürtingen. Weitere Gerichte sollen in den kommenden Wochen hinzukommen. An einzelnen Standorten ist die Nutzung zunächst auf Fluggastrechte beschränkt.

Ziel der Erprobung ist es, Rückmeldungen aus der Praxis zu sammeln und das Verfahren technisch sowie rechtlich weiterzuentwickeln. Das Ministerium betont, dass Bürgerinnen und Bürger im Fokus stehen, das Verfahren aber auch Anwältinnen und Anwälten offensteht.

Neue Verfahrenslogik geplant

Nach der Konzeption des BMJV soll das Online‑Verfahren regelmäßig ohne mündliche Verhandlung auskommen, andernfalls soll den Parteien die Teilnahme per Video möglich sein. Die Gerichte könnten den Ablauf stärker strukturieren und flexibler gestalten als im klassischen Zivilprozess. Rechtsgrundlage ist eine Erprobungsgesetzgebung aus dem Jahr 2025.

Parallel wird an weiteren technischen Funktionen gearbeitet, darunter ein separates Eingabesystem für die Anwaltschaft sowie die Möglichkeit, Klagen als strukturierte Datensätze im XJustiz‑Format einzureichen. Dies soll eine automatisierte Weiterverarbeitung bei den Gerichten ermöglichen.

Das Verfahren soll nach zwei, vier und acht Jahren evaluiert werden. Auf dieser Grundlage will das BMJV dann entscheiden, ob die Erprobung ausgeweitet oder das Verfahren in den Regelbetrieb überführt wird. Zugänglich ist das Verfahren über service.justiz.de.