Unabhängig und souverän

Zitiervorschlag
Tobias Freudenberg: Unabhängig und souverän. beck-aktuell, 22.06.2026 (abgerufen am: 22.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200351)
In der vorvergangenen Woche fand der Deutsche Anwaltstag statt – zunächst virtuell, dann als Präsenzveranstaltung in Freiburg. „Anwaltschaft im Aufbruch – Zukunft gestalten“ lautet das Motto des großen Branchentreffens.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) adressierte dort einige Kernthemen für die Zukunft des Berufsstands.
„Die Anwaltschaft ist essenziell für die Gestaltung der Zukunft der Gesellschaft.“ Mit diesem Satz eröffnete DAV-Präsident Stefan von Raumer den diesjährigen Deutschen Anwaltstag in Freiburg. Ein erster spontaner Zwischenapplaus signalisierte breite Zustimmung im Saal. Das führte von Raumer zu der Frage, wie die Zukunft der Anwaltschaft aussieht. Der Verbandsprimus hatte zwei Szenarien im Gepäck, ein negatives und ein positives – beide entworfen von einer KI. Beim pessimistischen Ausblick schrumpft der Anwalt zum bloßen Operator juristischer Systeme. Es findet ein dramatischer Abbau des Kanzlei-Mittelbaus statt. Die optimistische Prognose hält Anwälte für unverzichtbar, fokussiert auf anspruchsvolle und individuelle Aufgaben.
Von Raumer rief seine Kolleginnen und Kollegen dazu auf, die Zukunft aktiv zu gestalten. „Wir müssen die Rolle der Anwaltschaft immer wieder einfordern und sie behaupten – als individuelle Berufsträgerinnen und Berufsträger und als Verband.“ Genau das tue der DAV. Der Präsident erinnerte auch die Politik daran, dass sie hier in der Verantwortung sei. Er nannte konkrete Beispiele, wo er Handlungsbedarf sieht: Für die Forderung nach einem Anwaltszwang bei Streitwerten ab 5.000 EUR habe er auch auf dem Richter- und Staatsanwaltstag Applaus bekommen, sagte von Raumer. Anwaltliche Prozessvertretung sei offensichtlich auch im Sinne der Justiz. Auch die Verteidigung des Rechtsberatungsmonopols nannte er als wichtigen Aspekt für die Zukunft der Anwaltschaft. Deshalb sei es erfreulich, dass der Vorstoß, Rechtsdienstleistungen durch Rechtsschutzversicherungen zu ermöglichen, bisher keine politische Mehrheit gefunden habe. Ein weiteres Anliegen des DAV sind der Schutz und die Resilienz rechtsstaatlicher Institutionen, wobei derzeit besonders die Landesverfassungsgerichte im Fokus stehen. Bezogen auf seinen Berufsstand forderte er, das zur Konvention des Europarats zum Schutz der Anwaltschaft schnell ein Ratifizierungsgesetz vorgelegt wird.
Nicht nur im Sinne der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Berufsstands forderte der DAV auch in dieser Legislaturperiode eine Anpassung des RVG. Die gesetzliche Vergütung sichere den Zugang zum Recht, insbesondere jenseits der Metropolen und in bestimmten Rechtsgebieten. Vor allem im Sozialrecht stehe der Zugang zu qualifizierter rechtlicher Vertretung ohne eine Anpassung mittelfristig auf der Kippe. Eine Anhebung des RVG an die wirtschaftliche Entwicklung sei letztlich in jeder Legislaturperiode notwendig“, so von Raumer.
Kontrolle über digitale Infrastruktur
Einen ganz anderen Aspekt anwaltlicher Unabhängigkeit thematisierte Festredner Markus Beckedahl, Geschäftsführer beim Zentrum für Digitalrechte und Demokratie: die Kontrolle über digitale Infrastruktur. „Wir erleben gerade eine extreme Machtkonzentration im Digitalen. Wenige Unternehmen, teils einzelne Menschen, kontrollieren die Infrastrukturen, in denen unsere private, ökonomische und öffentliche Kommunikation stattfindet. Auch Ihre.“ Beckedahl machte es konkreter: „Wenn Ihre Kanzlei in einer US-Cloud arbeitet – und die meisten tun das, oft ohne es genau zu wissen – , dann liegt Ihre Mandatskommunikation auf einer Infrastruktur, auf die US-Behörden zugreifen können“, sagte er. Und: „Sie geben sie unter Umständen jeden Tag mit den AGB eines Anbieters aus der Hand, dessen Heimatrecht im Konfliktfall Zugriffsmöglichkeiten eröffnet, die mit Ihren Berufspflichten kollidieren können.“ Der US Cloud Act schütze kein deutsches Rechenzentrum, wenn amerikanische Behörden Zugriff auf eine Google-Cloud in Frankfurt verlangen. Da helfe keine deutsche GmbH-Tochter mit deutschen Mitarbeitenden und kein DS-GVO-Siegel.
Beckedahl sagte auch diese Sätze: „Und es gibt die Exportkontrollen. Donald Trump kann uns damit erpressen, dass aus Gründen einer diffusen nationalen Sicherheit keine Updates mehr ausgeliefert werden. Viel Spaß mit der IT-Sicherheit, wenn die Lücken nicht mehr geschlossen werden dürfen.“ Auch da dachte mancher Zuhörer an ein eher unwahrscheinliches Szenario.
Gute 48 Stunden später zwang die US-Regierung mit einer Verfügung die KI-Firma Anthropic, zwei neue Modelle für alle Nicht-US-Bürger zu sperren. Als Begründung wurde die von Beckedahl als „diffus“ bezeichnete nationale Sicherheit angeführt. Gestützt wurde die Maßnahme auf einen entsprechenden Exportkontrollerlass des US-Handeslministeriums. Dass aus dem Weckruf vom Anwaltstag so schnell ein Präzedenzfall wurde, der zeigt, dass Donald Trump dieses Machtpotenzial nutzt, hätte in Freiburg wohl niemand gedacht.
Für die Gestaltung der digitalen Zukunft ist aus Sicht Beckedahls daher essenziell: Gerichte müssen ihre Akten und ihre Kommunikation kontrollieren. Kanzleien dürfen Mandatsdaten nicht auf Systemen verwalten, die aus dem Ausland überwacht werden. Die Verwaltung darf nicht per Update-Stopp aus Washington erpressbar sein. Eine sichere Kommunikation für alle Berufsgeheimnisträger – ohne Vorratsdatenspeicherung, biometrische Überwachung oder Chatkontrolle. Und eine Öffentlichkeit, in der über Recht gestritten werden kann, ohne dass ein kalifornischer Algorithmus entscheidet, was wir sehen.
Dieser Text stammt aus Heft 25/2026 der NJW und wurde im Hinblick auf die eingeführte Exportkontrolle aktualisiert. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
Zitiervorschlag
Tobias Freudenberg: Unabhängig und souverän. beck-aktuell, 22.06.2026 (abgerufen am: 22.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200351)



