Unabhängig mit US-Software?

Zitiervorschlag
Pia Lorenz: Unabhängig mit US-Software? . beck-aktuell, 11.06.2026 (abgerufen am: 11.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199736)
Bei Anwaltstreffen geht es oft um Berufswerte, um Digitalisierung und den Rechtsstaat. So auch beim Anwaltstag 2026 – doch einer digitalen Gefahr, die all dies bedroht, werden sich die Anwälte nur langsam bewusst.
"Anwaltschaft im Aufbruch – Zukunft gestalten" – unter diesem ebenso generisch wie hoffnungsfroh anmutenden Motto treffen sich seit Donnerstag rund 1.700 Anwältinnen und Anwälte zum diesjährigen Anwaltstag. Wirklich leichtfüßig aber klingt kaum ein Vortrag, angesichts der omnipräsenten Herausforderungen für den Berufsstand und die weltweite Rechtsstaatlichkeit. Und das mit der Zukunft scheint dem einen oder der anderen womöglich doch zu schnell zu gehen.
Dabei geht es in Freiburg um viele Themen, wie sie bei anwaltlichen Treffen gern mal diskutiert werden: zu wenig Geld für die Justiz und damit den Rechtsstaat, mehr institutionalisierten Schutz für die Anwaltschaft, regelmäßige RVG-Gebührenerhöhungen und natürlich Chancen und Risiken der Künstlichen Intelligenz (KI). Von einem echten Digitalisierungsthema aber schienen die Vertreterinnen und Vertreter einer Zunft, zu deren sogenannten Core Values die Unabhängigkeit zählt, geradezu überrascht zu sein: ihrer eigenen Abhängigkeit von US-Tech-Konzernen.
Zu wenig Geld für die Justiz
Alle 16 Bundesländer gäben im Durchschnitt weniger als 3% ihres Haushalts für die Dritte Gewalt aus, monierte Präsident Stefan von Raumer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, am Donnerstag auf dem Messegelände in Freiburg. Eine Umfrage des DAV habe einen Durchschnittswert von 2,65% des Gesamthaushalts für die Justiz ergeben, das "Highlight" sei Schleswig-Holstein mit 3,41%, Schlusslicht hingegen sei Bremen mit Justizinvestitionen von nur 1,677% des Haushalts. "Das sagt auch etwas über Gewichtung aus", gab von Raumer zu bedenken. Auch so wichtige Projekte wie der Pakt für den Rechtsstaat könnten das nur bedingt abfedern.
Als besonders erschreckend bewerten die Anwältinnen und Anwälte in Freiburg den Zehn-Jahres-Vergleich: Verglichen mit den Investitionen 2015 seien die Ausgaben prozentual überall sogar gesunken. Dabei müssten die Gerichte heute keine Leitz-Ordner mehr anschaffen, sondern Tools updaten. "Neue Kostenpositionen werden nicht ansatzweise mitgedacht, vor allem für die Pflege der Digitalisierung. Es gibt keinerlei Puffer", erklärte der DAV-Präsident. Investitionen in die Zukunft seien so nicht möglich. Dabei, so von Raumer, "braucht ein funktionstüchtiger Rechtsstaat eine arbeitsfähige Justiz."
Die Anwaltschaft erhalte umgekehrt auch Unterstützung aus der Justiz, betonte der DAV-Präsident, nicht zuletzt für ihre – von ihm auch am Donnerstag erneut aufgegriffene – Forderung nach regelmäßigen RVG-Gebührenanpassungen. Anwältinnen und Anwälte könnten in bestimmten Rechtsgebieten nicht mehr kostendeckend arbeiten, gerade im Sozialrecht werde so der Zugang zum Recht für die Bürgerinnen und Bürger, die keine Stundenhonorare zahlen könnten, unmöglich gemacht.
BMJV verweist auf laufende Projekte
Den Zugang zum Recht hat nach eigenen Angaben auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Auge. Man wolle mit der Anwaltschaft gemeinsam Lösungen entwickeln, erklärte Staatssekretärin Anette Kramme.
Sie verwies darauf, was man bereits geschafft habe: Eine halbe Milliarde für die Justiz, die 2025 verabschiedete Strategie zum Einsatz von KI in der Justiz mit dem Einer-für-alle-Prinzip, in einzelnen Ländern entwickelte Lösungen für alle Länder und Bund verfügbar zu machen. Die KI-Verordnung solle zentral koordiniert und einheitlich umgesetzt werden. Kramme sprach viel über KI, vor allem deren Risiken. Ein KI-Einsatz bei der richterlichen Entscheidungsfindung wäre eine Hochrisiko-KI im Sinne des AI Acts, betonte sie; dass am Ende ein Mensch die Entscheidung treffen müsse, eine Selbstverständlichkeit.
Doch noch vor der KI rückten strukturierte Daten, Plattformsysteme und Standards stärker in den Fokus, betonte die gelernte Anwältin. Gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) arbeite das Ministerium an einer Plattform für verfahrensbezogene Kommunikation, über die alle Verfahrensbeteiligten gleichzeitig auf den Akteninhalt zugreifen und in Echtzeit miteinander arbeiten könnten. Seit Mitte April sei zudem das Online-Zivilverfahren unter anderem für Fluggastrechte in der Erprobung.
Was digitale Souveränität wirklich bedeutet
Nun sind Juristinnen und Juristen seit jeher nicht unbedingt als Vorreiter von Innovationen bekannt, die die Welt des Rechts meist erst mit Verzögerung erreichen. Das macht sich u.a. der US-Tech-Milliardär Peter Thiel zunutze, der eine App namens "Objection" entwickelt, die Aufgaben der Justiz übernehmen soll, weil das Gerichtssystem zu schwerfällig sei für das digitale Zeitalter.
Im großen Saal von Halle 4 der Messe Freiburg machte sich am Donnerstagvormittag denn auch hörbares Unwohlsein breit, als nach der BMJV-Staatssekretärin Kramme der Netzaktivist Markus Beckedahl über digitale Souveränität sprach und was sie für die Unabhängigkeit der Anwaltschaft bedeutet. Eindringlich schilderte er die technologische Abhängigkeit von US-Tech-Konzernen – auch die der Anwaltschaft.
Der Geschäftsführer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie erklärte, womit sich in der Anwaltschaft offenbar noch immer niemand so recht befassen mag: Vor dem US Cloud Act schütze kein deutsches Büro und kein DS-GVO-Siegel: "Die NSA hat Zugriff", stellte Beckedahl klar – auf alles, was irgendwo in der digitalen Lieferkette einen US-Bezug habe. Der US-Präsident könne zudem alle jederzeit erpressen – und sei es nur mit der Anordnung, dass die Unternehmen den Support für die Tools einstellten, die auch in europäischen Unternehmen Standard seien, von der Amazon-Cloud bis zu Microsoft Outlook.
"Kein Tech-Problem, sondern ein Angriff auf den Rechtsstaat"
Dass diese Risiken längst real sind, zeigte Beckedahl an einem Beispiel aus der Rechtsbranche: Im vergangenen Jahr kappten Tech-Konzerne auf Anweisung des US-Präsidenten sämtliche digitalen Kanäle von Richterinnen und Richtern des IStGH. Vom Kommunikationstool "Teams" über die privaten Kreditkarten bis hin zu den App-Stores auf ihren Handys: "Nichts ging mehr, weil Trump nicht passt, dass sie ihre Arbeit machen", sagte Beckedahl. "Wir reden nicht mehr über ein Tech-Problem, sondern über einen Angriff auf den Rechtsstaat."
Die Anwaltschaft nahm der Aktivist besonders in die Verantwortung: BRAK und DAV forderte er auf, verbindliche Mindeststandards für souveräne vertrauliche Kommunikation zu entwickeln, und alle im Saal Anwesenden dazu, sich an der Entwicklung europäischer Alternativen für Kommunikation, Aktenführung und KI zu beteiligen. Schleswig-Holstein mache gerade vor, wie es gehe, und spare dabei auch noch Geld.
"Eine Anwaltschaft, die ihre eigene Infrastruktur nicht kontrolliert, gibt langfristig ihre Unabhängigkeit auf", sagte Beckedahl. So mancher Berufsträger schien tatsächlich überrascht und selbst Vertreterinnen und Vertreter des DAV, die den Netzaktivisten eingeladen hatten, um über dieses Thema zu sprechen, zeigten sich schockiert. Beckedahls Ausführungen dürften klargemacht haben, dass es – gerade für die berufsständischen Vereinigungen, die sich auf die Fahnen schreiben, die Zukunft des Rechtsstaats zu gestalten – nicht mehr ausreichen dürfte, auf die Einhaltung geltenden Berufsrechts zu verweisen, mehr Gebühren und mehr Schutz der Anwaltschaft zu fordern. DAV-Präsident Stefan von Raumer sicherte jedenfalls zu, der Verband werde sich des Themas nun annehmen.
Zitiervorschlag
Pia Lorenz: Unabhängig mit US-Software? . beck-aktuell, 11.06.2026 (abgerufen am: 11.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199736)




