Technisches für die Anwaltschaft

Zitiervorschlag
Astrid Gamisch: Technisches für die Anwaltschaft. beck-aktuell, 19.05.2026 (abgerufen am: 20.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198296)
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen besondere Vorsicht im Umgang mit (generativer) Künstlicher Intelligenz walten lassen – zu diesem Schluss kommt, wer sich unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten mit der Thematik auseinandersetzt.
Weil dafür allerdings auch technische Kenntnisse erforderlich sind, hat der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) nun auch entsprechende Guidelines erlassen.
Dass KI-Systeme und -Modelle problematisch mit Blick auf anwaltliche Grundpflichten wie etwa Verschwiegenheit, Unabhängigkeit, Transparenz und Information gegenüber der Mandantschaft sowie das Verbot widerstreitender Interessenvertretung sein können, hat der CCBE bereits in seinen Leitfänden zum Umgang der Anwaltschaft mit generativer KI und zur Nutzung von Cloud Computing herausgestellt; über beide ist an dieser Stelle bereits berichtet worden. Nun liefert er ergänzend technische Guidelines. Nicht zuletzt stellt schließlich auch der AI-Act Anforderungen an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen hinsichtlich ihrer KI-Kompetenz.
Wie funktioniert das jeweilige KI-Modell?
Auf dem sich rasch verändernden Markt treten Anwälte in der Regel als Endnutzer auf, die sich mit den von ihnen verwendeten Technologien nicht befassen und die auf die am besten zugänglichen, günstigsten und präsentesten Anwendungen zurückgreifen. Deren interne Funktionen sind oftmals unbekannt. Anwälte arbeiten mit den Daten ihrer Mandantschaft und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet; im Umgang mit informationsbasierten Technologien ist dies besonders sensibel. KI-Systeme wie Large Language Models, sog. LLMs, die Bestandteile, erfordern zum Teil enorme Computerkapazitäten und sind damit mit sehr hohen Kosten verbunden. In der Regel werden diese von großen Datenzentren aus betrieben, von denen sich nur wenige in der EU befinden. Nun gewinnen auch kleinere LLMs an Bedeutung, Endgeräte werden immer besser ausgestattet. Dies führt dazu, dass es auch für die Anwaltschaft zunehmend möglich wird, ihren Umgang mit KI-Anwendungen und deren Datenverarbeitung zu kontrollieren und entsprechend Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Der Leitfaden unterscheidet nun zwischen lokal installiert/selbst gehosteten Geräten, selbst gehostet in einem Colocation-Rechenzentrum, BYO-Modellen (Bring Your Own) auf Infrastructure-as-a-Service-Basis und vollständig verwalteten Software-as-a-Service-Lösungen (SaaS) als entscheidende Weichenstellung dazu, wie Anwältinnen und Anwälte KI-Modelle verantwortungsvoll nutzen können.
Pro und contra der Optionen
Lokal installierte/selbst gehostete Modelle bieten die größte Sicherheit mit Blick auf die Vertraulichkeit, jedoch ist mit solchen Lösungen ein hoher Aufwand verbunden: Sie erfordern eine spezialisierte Hardware, sind energieintensiv und bedürfen technischer Expertise. Bei selbst gehosteten Modellen in einem Colocation-Rechenzentrum hat der Anwalt als Nutzer immer noch die Kontrolle, unter anderem die Gewährleistung der physischen Sicherheit muss jedoch der Dienstleister anbieten; der Nutzer muss entsprechend vorsichtig auswählen. Im BYO-Modell bringt der Anwalt sein eigenes KI-Modell mit, der Anbieter stellt die Hardware bereit. Der Anwalt spart deren Kosten, hat jedoch keine umfassenden Kontrollrechte. Erforderlich wäre etwa eine Informationspflicht des Anbieters über Durchsuchungsmaßnahmen. Die vollständig verwalteten Lösungen erlauben einen einfachen Zugriff über eine Benutzeroberfläche, Nutzer sind nicht für die Infrastruktur verantwortlich, sie haben aber geringe Einflussmöglichkeiten. Umso wichtiger sind detaillierte Kenntnisse des Vertrags und seiner Auswirkungen. Im folgenden Teil des Leitfadens wird erörtert, inwieweit Open-Weight-Modelle eine Option sein können. Die erforderlichen Ressourcen bemessen sich nach Leistungsfähigkeit und Größe des Modells, seiner Geschwindigkeit, der Zahl der Anwender sowie nach der Länge der Inputs und Outputs. Schließlich wird untersucht, wie Modelle lokal betrieben werden können und mit welchen Kosten je nach Output in etwa gerechnet werden muss.
Abschließend wagt der Leitfaden einen Blick in die Zukunft: die Auswirkungen künftiger Technologien, etwa agentische KI, die selbstständig komplexe Ziele planen, Werkzeuge nutzen und Handlungen ausführen soll. Deren Folgen auf den Anwaltsberuf lassen sich heute noch nicht abschätzen. Der Leitfaden nimmt für sich dennoch in Anspruch, einen tauglichen Rahmen abzubilden, an dem auch künftige KI-Technologien gemessen werden können.
Dieser Text stammt aus Heft 20/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
Zitiervorschlag
Astrid Gamisch: Technisches für die Anwaltschaft. beck-aktuell, 19.05.2026 (abgerufen am: 20.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198296)



