Verloren ist nicht vermasselt
Wann die Frist für den Anwaltsregress beginnt
Nur weil man einen Prozess verliert, muss der Anwalt noch keinen Fehler gemacht haben. Die Frist, in der Mandanten ihren Rechtsbeistand in Regress nehmen können, beginnt daher erst, wenn auch Laien erkennen konnten, dass etwas im Argen war, so der BGH.