Continental fordert 130 Millionen Euro von Noerr

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Continental fordert 130 Millionen Euro von Noerr. beck-aktuell, 08.05.2026 (abgerufen am: 12.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197731)
Die stattliche Summe, die der Autozulieferer Continental von seiner früheren Kanzlei verlangt, soll der Schaden sein, den die Kanzlei dem Unternehmen zugefügt habe. Der Vorwurf: mehrfache Falschberatung in der Diesel-Affäre.
Was die Continental AG vergangene Woche ihren Aktionären auf der Hauptversammlung zukommen ließ, waren happige Vorwürfe gegen ihre ehemaligen Rechtsberater. "Weder die damals verantwortlichen Personen noch die ursprünglichen Rechtsberater stellten eine unabhängige, ergebnisoffene und umfassende Untersuchung sicher", warfen Vorstand und Aufsichtsrat den Anwältinnen und Anwälten sowie den eigenen Ex-Managern vor. Letztere hatten die internationale Sozietät mit internal investigations (Projektname: "Lupus") beauftragt, nachdem im Jahr 2015 in den USA die illegale Verwendung von Technik zum Austricksen von Emissions-Prüfständen bei VW-Dieselfahrzeugen aufgeflogen war. VW wies den Zulieferer aus Hannover dann darauf hin, dass auch der von ihm mit Steuerungsgeräten ausgestattete Motor EA 189 ein defeat device enthalte – eine "nicht angemeldete Zykluserkennung oder Abschalteinrichtung“.
Dann kam es für Continental noch dicker: Die Staatsanwaltschaft der niedersächsischen Landeshauptstadt durchsuchte gleich sechsmal Geschäftsräume des Konzerns. Im Jahr 2021 sicherte sie auch im Frankfurter Büro von Noerr Verdachtsmaterial gegen den Hersteller. Der beauftragte die Kanzlei Noerr erneut mit einer internen Durchleuchtung – diesmal zudem mit Hilfestellung bei der strafrechtlichen Verteidigung. Gegen die Durchführung dieses Doppelmandats feuert das jetzige Management ebenfalls aus allen Rohren: "Auch diese Untersuchung war mangelhaft und die ursprünglichen Rechtsberater setzten die von Continental geforderte Kooperation mit der Staatsanwaltschaft Hannover nicht um", so die aktuelle Mitteilung an die Anteilseigner.
"Unzureichende Kooperation"
Nicht ohne Folgen, wie es darin heißt: Im Beisein von Noerr-Vertreterinnen und -Vertretern hätten die Strafverfolger "harsche Kritik an der bis dahin erfolgten Untersuchung und der zu diesem Zeitpunkt unzureichenden Kooperation" geäußert. Bei der späteren Bemessung der Sanktion (einer Verbandsgeldbuße nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz) habe sie dies dem Unternehmen angekreidet. Einem Bericht des Handelsblatts zufolge argwöhnten sie zunächst sogar ein "Komplott" mit der Kanzlei, das zu einem "unwahren Ergebnis" geführt habe. Der Aufsichtsrat zog die Reißleine und mandatierte die Konkurrenten von Skadden Arps. Zwischenzeitlich hatte Continental die entsprechende Sparte als Vitesco Technologies Group AG abgespalten und an die Börse gebracht, die noch später in der Schaeffler AG aufgehen sollte. Die mittlerweile eigenständige Vitesco zog nun Hogan Lovells hinzu. Deren Rechtsberaterinnen und -berater nebst Forensikern und IT-Expertinnen machten sich erneut jahrelang auf die Suche nach Schuldigen für die Technik-Manipulation und deren Vertuschung. Die Gesamtkosten: rund 132 Millionen Euro.
Allerdings konnten die Strafverfolger nicht viel Belastendes entdecken: Statt einer Anklage, die mit einer Haftstrafe hätte enden können, kam es 2024 zu einer bloßen Geldbuße nebst Einziehung des kriminellen Gewinns (§§ 17, 29a, 30, 130 OWiG), insgesamt rund 100 Millionen. Mit Unterstützung der dafür nun engagierten Berater von Glade Michel Wirtz handelte Continental für sich und Schaeffler nur magere 43,7 Millionen Euro von ihren D&O-Versicherungen als Erstattung aus. Dem stimmten jetzt die Aktionäre bei ihrem Treffen im hannoverschen Congress Centum mit fast 100% zu – ebenso wie einem Verzicht auf Forderungen gegen die Ex-Vorstände. Dies ist nach § 93 Abs. 4 S. 2 AktG nach drei Jahren möglich, wenn die Hauptversammlung zustimmt. Das gilt allerdings nur, wenn die darüber ausreichend aufgeklärt wird, wie der BGH in einer vielbeachteten Entscheidung zur Diesel-Affäre über einen Verzicht auf Forderungen gegen VW-Manager festgestellt hat (Urteil vom 30.9.2025 - II ZR 154/23). Aktionärsschützer könnten also auch diesmal wieder den Deal anfechten.
Kanzlei weist Vorwürfe zurück
Nun soll Noerr zahlen, "um den bei Continental verbleibenden Gesamtschaden weiter zu reduzieren", so der Zulieferer zu seinen Anteilseignern. Continental reagierte auf Anfrage von beck-aktuell. HEUTE IM RECHT nur mit einem knappen Hinweis auf die Verlautbarungen beim jetzigen Treffen der Anteilseigner, die mit der Prozessvertretung beauftragte Kanzlei antwortete bis zum Erscheinen dieses Artikels gar nicht.
Noerr hingegen weist die Vorwürfe zurück. Gegenüber beck-aktuell ließ man wissen: "Die Kanzlei hat die Untersuchung ergebnisoffen, unabhängig und sachgerecht durchgeführt. Die Bewertungen erfolgten auf Grundlage der damals zur Verfügung gestellten Informationen und des definierten Mandatsrahmens. Daher gehen wir davon aus, dass sich die erhobenen Vorwürfe als unbegründet erweisen werden." Entsprechendes gelte für die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Verteidigung von Continental in den Jahren 2020 und 2021: "In dieser Rolle hat Noerr auf Wunsch von Continental umfassend mit der Staatsanwaltschaft kooperiert." Dabei habe man – wie bereits 2015/16 – darauf hingewiesen, dass Behörden zu anderen Bewertungen gelangen könnten als eine interne Untersuchung.
Darüber hinaus ist zu hören, dass die Kanzlei nicht ernsthaft mit einem Urteil auf die beim LG Hannover eingereichte Klage rechne.* Neben Zweifeln an den Darstellungen des einstigen Aufsichtsratschefs, der Noerr vor die Tür setzen ließ, zu seiner eigenen Rolle im Diesel-Verfahren drohten allen Beteiligten Reputationsschäden. Der Sozietät, wenn in einem jahrelangen Schadensersatzprozess immer wieder die (aus ihrer Sicht unzutreffenden) Vorwürfe der Falschberatung laut würden. Und erst recht Continental, das dann nicht nur beträchtliche Prozesskosten riskieren, sondern auch kaum ein Interesse daran haben dürfte, dass immer wieder an die Rechtsverstöße der Vergangenheit erinnert werden würde. Notfalls werde, so hört man, die Kanzlei das zwar durch alle Instanzen "durchfighten". Die Prognose sieht aber anders aus: Auch hier werde es einen Deal geben, diesmal mit der Berufshaftpflichtversicherung von Noerr. Gegen einen Ex-Mandanten könne man schließlich schwerlich in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung mit dessen schmutziger Wäsche argumentieren.
*Transparenzhinweis: Formulierung geringfügig geändert. jja, 11.5.22026, 10.15 Uhr
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Prof. Dr. Joachim Jahn: Continental fordert 130 Millionen Euro von Noerr. beck-aktuell, 08.05.2026 (abgerufen am: 12.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/197731)
