Neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten

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Neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten. beck-aktuell, 30.06.2026 (abgerufen am: 30.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200991)
Neue Vorgaben der europäischen Anti-Geldwäschebehörde AMLA könnten einen mühsam ausgehandelten Kompromiss zum Erhalt anwaltlicher Sammelanderkonten zunichtemachen. Die BRAK bat zwei Ministerien, sich im Interesse der Anwaltschaft einzuschalten.
Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA arbeitet derzeit an sogenannten Technical Regulatory Standards (RTS), mit denen sie die ab Juli 2027 geltende EU-Geldwäscheverordnung konkretisieren will. Diese RTS sollen unter anderem regeln, welche Pflichten für Sammelkonten gelten – und könnten damit eine Lösung gefährden, die Anwältinnen und Anwälte erst vor wenigen Jahren erkämpft haben.
Hintergrund ist ein langwieriger Konflikt um die Frage, wie Banken ihre verschärften Prüfpflichten nach dem Common Reporting Standard (CRS) bei anwaltlichen Sammelanderkonten erfüllen sollen. Auf diesen Konten verwalten Kanzleien treuhänderisch Fremdgelder für mehrere Mandate. 2020 und 2021 hatten Kreditinstitute solche Konten reihenweise gekündigt, weil sie die CRS-Anforderungen nicht mehr als erfüllbar ansahen.
Daraufhin erarbeitete die BRAK gemeinsam mit dem Bundesjustiz- und dem Bundesfinanzministerium sowie der Kreditwirtschaft ein Kompromissmodell: Ein elektronisches Prüfsystem soll bestimmte Transaktionsdaten auf Sammelanderkonten über eine Bankschnittstelle abrufen. Meldet das System Auffälligkeiten, gehen die Daten zur Prüfung an die zuständige Rechtsanwaltskammer weiter. Das Bundesfinanzministerium verlängerte auf dieser Grundlage einen Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2026, der Banken vorerst von der CRS-Prüfung bei anwaltlichen Sammelanderkonten ausnimmt.
BRAK: RTS ignorieren anwaltliche Verschwiegenheit
Doch die geplanten AMLA-Standards drohen dieses Modell zu unterlaufen, kritisiert die BRAK. Denn die RTS übertrügen banktypische Prüf- und Dokumentationslogiken unterschiedslos auf die Anwaltschaft. Sie ignorierten damit sowohl die bestehende Aufsicht durch die Rechtsanwaltskammern als auch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht. Würden die Regelungen so umgesetzt, könnten Sammelanderkonten nach Einschätzung der BRAK vollständig vom Markt verschwinden.
Die BRAK fordert deshalb eine ergänzende Regelung in den RTS, die die Aufsicht durch die Kammern ausdrücklich anerkennt. BRAK-Präsident Ulrich Wessels hat sich in Schreiben vom 5. Juni an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) gewandt und um Unterstützung gebeten.
- Redaktion beck-aktuell, hg
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Neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten. beck-aktuell, 30.06.2026 (abgerufen am: 30.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200991)



