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Verschwiegenheit

Mehr Artikel zu diesem Tag

Schutz des Anwaltsberufs

Schutz des Anwaltsberufs

Ein Meilenstein zur rechten Zeit: Vertreten durch seine Bundesjustizministerin hat Deutschland am 26.1.​2026 die Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs unterzeichnet. Das Abkommen soll – und wird – Anwältinnen und Anwälte gegen staatliche Repressalien und Bedrohungen Dritter absichern und ihre Selbstverwaltung schützen.

Notar muss als Zeuge aussagen
Von der Schweigepflicht entbunden

Notar muss als Zeuge aussagen

Eigentlich hatten die Vertragsparteien ihren Notar von der Schweigepflicht entbunden – er selbst sah das aber anders. Dafür muss er nun eine Geldbuße von 9.000 Euro zahlen. Der BGH stellt klar: Sich an die Rechtsordnung zu halten, ist eine Kardinalpflicht des Notarberufs.

Wie viel LinkedIn dürfen Anwälte?

Wie viel LinkedIn dürfen Anwälte?

Auch die Anwaltschaft interessiert sich immer mehr für LinkedIn. Während so mancher Berufsträger noch mit Selfies und Selbstdarstellung hadert, posten andere Anwälte sogar Infos aus laufenden Mandaten. Kommunikationsberaterin Liane Allmann fragt sich: Dient LinkedIn der Anwaltschaft?

Rechtsanwalt muss alle Seiten übergeben
Abschieds-Testament

Rechtsanwalt muss alle Seiten übergeben

Ein Anwalt übergibt dem Nachlassgericht nur die letzten Seiten eines Schriftstücks eines Mandaten, das als Testament in Betracht kommt: Der Mandant habe die ersten Seiten vertraulich behandelt haben wollen. Laut OLG Frankfurt a.M. muss der Anwalt das Original komplett vorlegen.

Stadtrat darf Amt vorläufig nicht mehr ausüben
Nach mutmaßlicher Weitergabe von Interna an Presse

Stadtrat darf Amt vorläufig nicht mehr ausüben

Begründen Tatsachen den Verdacht, dass ein Stadtrat durch die Weitergabe interner E-Mails an einen Journalisten gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen hat, kann ihm die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Arbeitszeitgesetz kollidiert mit anwaltlichen Berufspflichten
DAV

Arbeitszeitgesetz kollidiert mit anwaltlichen Berufspflichten

Der Deutsche Anwaltverein hat in einer Initiativstellungnahme darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Arbeitszeitrechts bei angestellten Rechts- und Syndikusrechtsanwälten zu einer unauflöslichen Kollision mit den anwaltlichen Berufspflichten führen können, weil ein Eingreifen unmittelbar und zu jeder Zeit erforderlich werden kann. Er forderte den Gesetzgeber zu einer sachgerechten Lösung auf.

Notarsenate zuständig für Streit um Überprüfung nach Geldwäschegesetz

Notarsenate zuständig für Streit um Überprüfung nach Geldwäschegesetz

Soll die Amtsführung eines Notars im Hinblick auf die Einhaltung des Geldwäschegesetzes geprüft werden, sind die Notarsenate der Oberlandesgerichte für entstehende Streitigkeiten zuständig. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass der Zusammenhang mit den berufsrechtlichen Pflichten die Zuweisung an die sachnäheren Gerichte rechtfertigt.

Keine Aussagegenehmigung für Merkel und Seehofer

Keine Aussagegenehmigung für Merkel und Seehofer

Das Verwaltungsgericht Berlin hat Altkanzlerin Merkel (CDU) und den frühere Bundesinnenminister Seehofer (CSU) daran gehindert, als Zeugen in einem Zivilprozess auszusagen. In dem Verfahren sei es um die Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand gegangen. Eine Pflicht zur Aussage hierüber berge eine Gefahr für das Recht, den Leitungsbereich eines Ministeriums ohne Rechtfertigungsdruck mit Vertrauenspersonen zu besetzen.

Geheimhaltung von Unterlagen eines Krankenversicherers

Geheimhaltung von Unterlagen eines Krankenversicherers

Ein privater Krankenversicherer hat im Verfahren über eine Prämienerhöhung ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung seiner technischen Berechnungsunterlagen. Dem kann laut Bundesgerichtshof durch den Ausschluss der Öffentlichkeit und die Verpflichtung zur Verschwiegenheit Rechnung getragen werden. Über den Umfang entscheide der Tatrichter im Rahmen seines Ermessens, wobei ein nur möglicherweise bestehendes Geheimhaltungsinteresse ausreiche.

Steuerfahnder darf in Zivilprozess als Zeuge aussagen
Wahrheit vor Geheimhaltung

Steuerfahnder darf in Zivilprozess als Zeuge aussagen

Die Genehmigung zur Aussage als Zeuge in einem zivilrechtlichen Schadensersatzprozess darf der Dienstherr nicht deshalb versagen, weil der Beamte wegen des Einsatzes als Steuerfahnder voraussichtlich auch in einem Strafverfahren zu demselben Sachverhalt aussagen muss. Das Interesse an der Wahrheitsfindung gehe grundsätzlich dem Interesse an der Geheimhaltung vor, entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss.