Nach mutmaßlicher Weitergabe von Interna an Presse
Stadtrat darf Amt vorläufig nicht mehr ausüben
Begründen Tatsachen den Verdacht, dass ein Stadtrat durch die Weitergabe interner E-Mails an einen Journalisten gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstoßen hat, kann ihm die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden.