Die Anwaltschaft benötigt weiterhin Sammelanderkonten
Nachdem die Idee, die Kammern sollten anwaltliche Sammelanderkonten überwachen, im Gesetzgebungsverfahren gescheitert ist, stellt sich die Frage nach der Zukunft solcher Konten. Die Kreditinstitute haben keine einheitliche Linie, fand Martin W. Huff heraus. Grundsätzlich bleiben Sammelanderkonten aber zulässig.