Gericht kann Hinweispflicht auf falsche Klageeinreichung treffen

Zitiervorschlag
Gericht kann Hinweispflicht auf falsche Klageeinreichung treffen. beck-aktuell, 02.07.2026 (abgerufen am: 02.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201171)
Eine Klage erreicht das FG auf einem unzulässigen Übermittlungsweg. Ein Richter bestätigt den Eingang und fordert zur Klagebegründung auf, hält es aber nicht für nötig, den Anwalt auf die fehlerhafte Übermittlung hinzuweisen. Der BFH gewährt Wiedereinsetzung.
Ein Rechtsanwalt fertigte in Vertretung einer Mandantin eine Klageschrift und sandte sie als nicht qualifiziert elektronisch signiertes Dokument elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an das FG. Dort legte man die Klageschrift dem Senatsvorsitzenden vor, der den Eingang bestätigte und die Mandantin aufforderte, ihre Klage zu begründen.
Dies übernahm der Rechtsanwalt, der auch die Klageschrift unterzeichnet hatte. Seine Klagebegründung übermittelte er fristgerecht aus seinem persönlichen besonderen elektronischen Anwaltspostfach. Erst nachdem die Klagefrist abgelaufen war, wies das FG den Anwalt darauf hin, dass es wegen des Übermittlungswegs Zweifel an der wirksamen Einreichung der Klage hat. Die Klage wies es schließlich als unzulässig ab.
Gericht mitverantwortlich für verpatzte Klage
Die Revision hat Erfolg: Die Klage sei zwar nicht innerhalb der Klagefrist wirksam erhoben worden, so der BFH, weil die elektronische Übermittlung der Klageschrift mittels EGVP keinem der von § 52a Abs. 3 FGO zugelassenen Übermittlungswege entsprach. Allerdings sei das nicht allein der Klägerin oder ihrem Anwalt anzulasten. Das FG habe seine prozessuale Fürsorgepflicht verletzt (Urteil vom 24.02.2026 – VII R 34/24).
Zwar liege es in der Verantwortung des Prozessbevollmächtigten, die Klageschrift formgerecht an das Gericht zu übermitteln. Im Streitfall sieht der BFH aber die Besonderheit, dass der Senatsvorsitzende den Eingang der Klage tatsächlich geprüft hat und bis zum Ablauf der Klagefrist noch ausreichend Zeit war, den Prozessbevollmächtigten auf die – leicht zu erkennende – fehlerhafte Übermittlung hinzuweisen. Aus diesem Grund gewährte der BFH der Klägerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- BFH
- Urteil vom 24.02.2026
- VII R 34/24
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Gericht kann Hinweispflicht auf falsche Klageeinreichung treffen. beck-aktuell, 02.07.2026 (abgerufen am: 02.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201171)



