Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Mehr Artikel zu diesem Tag

beA tot? Die Frist lebt trotzdem
Ersatzeinreichung

beA tot? Die Frist lebt trotzdem

23.15 Uhr, das beA bricht zusammen – und der Anwalt glaubt, jetzt reiche auch der Postversand. Doch das OVG Hamburg sieht das anders: Wer so spät übermittelt, müsse sich "aufdrängende" Möglichkeiten der Ersatzeinreichung nutzen.

Ohne Empfangsbekenntnis läuft keine Frist
Elektronische Zustellung an Behörden

Ohne Empfangsbekenntnis läuft keine Frist

Eine Stadt versäumt es, das elektronische Empfangsbekenntnis für ein Urteil an das Gericht zurückzusenden. Das BVerwG stellt klar: Die automatisch erzeugte Eingangsbestätigung genügt weder als Zustellungsnachweis noch zur Heilung des Mangels.

Wie ein Anwalt wirksam per Anwaltspostfach dem Finanzamt schrieb
Trotz beA-Verbot

Wie ein Anwalt wirksam per Anwaltspostfach dem Finanzamt schrieb

Dass die Finanzverwaltung seit 2024 nicht mehr über das beA erreichbar ist, ist noch nicht in der gesamten Anwaltschaft angekommen. Für ein Einspruchsverfahren wäre das fast ein Problem geworden – hätte das Finanzamt nicht eine besonders unglückliche Rechtsbehelfsbelehrung formuliert.

Gericht kann Hinweispflicht auf falsche Klageeinreichung treffen
EGVP statt beA

Gericht kann Hinweispflicht auf falsche Klageeinreichung treffen

Eine Klage erreicht das FG auf einem unzulässigen Übermittlungsweg. Ein Richter bestätigt den Eingang und fordert zur Klagebegründung auf, hält es aber nicht für nötig, den Anwalt auf die fehlerhafte Übermittlung hinzuweisen. Der BFH gewährt Wiedereinsetzung.

Wer nicht mitwirkt, muss zurückzahlen
Corona-Soforthilfen

Wer nicht mitwirkt, muss zurückzahlen

Ein Hotelbetreiber und eine Sängerin erhielten 2020 Corona-Soforthilfen – beteiligten sich aber trotz mehrfacher Aufforderung nicht am Rückmeldeverfahren. Das VG Karlsruhe hat den Widerruf der Hilfen in zwei Musterverfahren bestätigt.

Wirtschaftlich auch ohne Vergleichsangebote
Nebenkostenstreit vor dem BGH

Wirtschaftlich auch ohne Vergleichsangebote

Wer Nebenkosten umlegt, muss wirtschaftlich handeln – aber nicht zwingend Vergleichsangebote einholen. Der BGH hat ein Urteil des LG Mannheim aufgehoben, das einer Vermieterin genau das zum Vorwurf gemacht hatte.

Hochschullehrer verbummelt Frist
Pflichten wie ein Rechtsanwalt

Hochschullehrer verbummelt Frist

Für eine Berliner Klägerin lief die Prozessvertretung durch einen Hochschullehrer schief. Er hatte beim OVG eine Begründungsfrist nicht eingehalten und Schriftsätze in Papierform eingereicht. Dabei gilt die Pflicht zur Nutzung des e-Rechtsverkehrs seit Januar 2026 auch für Gelehrte.

Falscher Adressat kostet den Rechtsschutz
Zwangsgeldandrohung gegen Anwalt

Falscher Adressat kostet den Rechtsschutz

Ein falscher Klick – und 500 Euro sind weg. Ein Anwalt schickte seine "Klage" gegen eine Zwangsgeldandrohung kurz vor Fristende direkt an den AGH Nordrhein-Westfalen. Richtig wäre ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung an die Rechtsanwaltskammer gewesen.

Streichungen müssen sichtbar bleiben
Elektronischer Fristenkalender

Streichungen müssen sichtbar bleiben

Nach einer fehlerhaften Eintragung in seinem digitalen Fristenkalender versäumte ein Rechtsanwalt eine Berufungsbegründungsfrist. Der BGH blieb nun hart: Weil der Kalender Streichungen nicht sichtbar speichere, erfülle er nicht den gleichen Sicherheitsstandard wie sein Papier-Counterpart.

Berufung vor dem BAG gescheitert
Im falschen Postfach gelandet

Berufung vor dem BAG gescheitert

Wer fristgebunden per beA versendet, darf sich nicht blind aufs Kanzleiprogramm verlassen. Geht der Schriftsatz im Verwaltungspostfach des Gerichts statt bei der Kammer ein, ist die Frist futsch – und Wiedereinsetzung gibt es obendrein nicht.