Im falschen Postfach gelandet
Berufung vor dem BAG gescheitert
Wer fristgebunden per beA versendet, darf sich nicht blind aufs Kanzleiprogramm verlassen. Geht der Schriftsatz im Verwaltungspostfach des Gerichts statt bei der Kammer ein, ist die Frist futsch – und Wiedereinsetzung gibt es obendrein nicht.