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Wiedereinsetzung

Mehr Artikel zu diesem Tag

Hochschullehrer verbummelt Frist
Pflichten wie ein Rechtsanwalt

Hochschullehrer verbummelt Frist

Für eine Berliner Klägerin lief die Prozessvertretung durch einen Hochschullehrer schief. Er hatte beim OVG eine Begründungsfrist nicht eingehalten und Schriftsätze in Papierform eingereicht. Dabei gilt die Pflicht zur Nutzung des e-Rechtsverkehrs seit Januar 2026 auch für Gelehrte.

Falscher Adressat kostet den Rechtsschutz
Zwangsgeldandrohung gegen Anwalt

Falscher Adressat kostet den Rechtsschutz

Ein falscher Klick – und 500 Euro sind weg. Ein Anwalt schickte seine "Klage" gegen eine Zwangsgeldandrohung kurz vor Fristende direkt an den AGH Nordrhein-Westfalen. Richtig wäre ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung an die Rechtsanwaltskammer gewesen.

Nicht nur auf den Notar vertrauen
Anzeige eines Grunderwerbs beim Finanzamt

Nicht nur auf den Notar vertrauen

Zeigt ein Notar einen Vertragsschluss, der ein inländisches Grundstück betrifft, der Grunderwerbsteuerstelle nicht oder nicht rechtzeitig an, so haftet er für daraus entstehende Folgen nicht. Der BFH rät den Vertragsparteien deshalb, ihre eigene parallel dazu bestehende Anzeigepflicht ernst zu nehmen.

Wenn die Störung zum Dauerzustand wird, hilft auch kein Fax
Elektronischer Rechtsverkehr

Wenn die Störung zum Dauerzustand wird, hilft auch kein Fax

Die Ersatzeinreichung ist für kurzfristige Übermittlungsprobleme gedacht, nicht für länger anhaltende Schwierigkeiten mit dem Steuerberaterpostfach (beSt). Der BFH wies daher eine per Fax und Brief eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde zurück.

Verweis auf egvp.de genügt
Rechtsbehelfsbelehrung zur E-Klage

Verweis auf egvp.de genügt

Ein Hinweis auf die elektronische Klage plus Verweis auf die Webseite www.egvp.de ist ausreichend für eine Rechtsbehelfsbelehrung. Der Rechtsschutzsuchende werde geleitet, ohne überfrachtet zu werden, entschied das LSG Baden-Württemberg.

Keine Wiedereinsetzung bei abgelaufener beA-Karte
Derzeit nicht funktionsfähig

Keine Wiedereinsetzung bei abgelaufener beA-Karte

Wer als Anwalt auf eine betriebsbereite beA-Karte setzt, muss deren Gültigkeit im Blick behalten. Der BGH betont erneut: Technische Probleme rechtfertigen eine Ersatzeinreichung nur bei ausreichendem und rechtzeitigem Vortrag zu einer echten Störung – nicht bei eigenen Versäumnissen.

Unpässlich

Unpässlich

Wenn die Hauptverhandlung aus Sicht des Angeklagten aus dem Ruder läuft und eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch erster Klasse, dann kann sich je nach Lage der Dinge und Bereitschaft, für einen gewissen Zeitraum die Vor- und Nachteile des Strafvollzugs zu genießen, anbieten, die Flucht, nein, nicht außer Landes, sondern in die Verhandlungsunfähigkeit anzutreten.

Referendar darf trotzdem vorläufig zur Mündlichen antreten
Durch die Klausuren gefallen

Referendar darf trotzdem vorläufig zur Mündlichen antreten

Wer in den Aufsichtsarbeiten des Staatsexamens durchgefallen ist und diese Noten jetzt anficht, kann trotz­dem vorläufig zur münd­li­chen Prü­fung im zwei­ten Staats­ex­amen zu­ge­las­sen wer­den. Das entschied erneut das OVG Lü­ne­burg im Fall eines Rechtsreferendars.

Attest trotz Rechtschreibfehlern brauchbar
"Herpes am Geses" und andere "Simpotome"

Attest trotz Rechtschreibfehlern brauchbar

Unter anderem wegen schwerer Rechtschreibfehler ließ das LG Berlin ein ärztliches Attest nicht gelten. Das KG zweifelte indes nicht an der Verhandlungsunfähigkeit einer Angeklagten. "Katastrophale Orthographie" begründe noch keine Zweifel an der Qualifikation des ausstellenden Arztes.

Kein Grund für Fristversäumnis
Kanzlei unterbesetzt

Kein Grund für Fristversäumnis

Wenn die Kanzleimitarbeiter überlastet sind und dadurch eine Frist versäumen, geht das auf die Kappe der Anwaltskanzlei. Eine Wiedereinsetzung kommt für das OLG Frankfurt am Main nicht in Betracht.