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Wiedereinsetzung

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Referendare können viel, signieren aber nicht
Wiedereinsetzung

Referendare können viel, signieren aber nicht

Für eine Wiedereinsetzung trug ein Rechtsanwalt vor, dass sein stets zuverlässiger Rechtsreferendar erstmalig eine Berufungsbegründung nicht versandt hatte. Doch dem OLG München kam es darauf nicht an – es wollte wissen, ob der Schriftsatz elektronisch signiert war.

Gericht kann Hinweispflicht auf falsche Klageeinreichung treffen
EGVP statt beA

Gericht kann Hinweispflicht auf falsche Klageeinreichung treffen

Eine Klage erreicht das FG auf einem unzulässigen Übermittlungsweg. Ein Richter bestätigt den Eingang und fordert zur Klagebegründung auf, hält es aber nicht für nötig, den Anwalt auf die fehlerhafte Übermittlung hinzuweisen. Der BFH gewährt Wiedereinsetzung.

Kardinalfehler bei Wiedereinsetzung
Editorial

Kardinalfehler bei Wiedereinsetzung

„Be prepared for the worst and hope for the best!“: BGH-Anwalt Dr. Maximilian Konrad warnt in seinem Editorial für die NJW davor, Wiedereinsetzungsanträge auf die leichte Schulter zu nehmen. Insbesondere die Vertretung in eigener Sache sei riskant.

Hochschullehrer verbummelt Frist
Pflichten wie ein Rechtsanwalt

Hochschullehrer verbummelt Frist

Für eine Berliner Klägerin lief die Prozessvertretung durch einen Hochschullehrer schief. Er hatte beim OVG eine Begründungsfrist nicht eingehalten und Schriftsätze in Papierform eingereicht. Dabei gilt die Pflicht zur Nutzung des e-Rechtsverkehrs seit Januar 2026 auch für Gelehrte.

Falscher Adressat kostet den Rechtsschutz
Zwangsgeldandrohung gegen Anwalt

Falscher Adressat kostet den Rechtsschutz

Ein falscher Klick – und 500 Euro sind weg. Ein Anwalt schickte seine "Klage" gegen eine Zwangsgeldandrohung kurz vor Fristende direkt an den AGH Nordrhein-Westfalen. Richtig wäre ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung an die Rechtsanwaltskammer gewesen.

Nicht nur auf den Notar vertrauen
Anzeige eines Grunderwerbs beim Finanzamt

Nicht nur auf den Notar vertrauen

Zeigt ein Notar einen Vertragsschluss, der ein inländisches Grundstück betrifft, der Grunderwerbsteuerstelle nicht oder nicht rechtzeitig an, so haftet er für daraus entstehende Folgen nicht. Der BFH rät den Vertragsparteien deshalb, ihre eigene parallel dazu bestehende Anzeigepflicht ernst zu nehmen.

Wenn die Störung zum Dauerzustand wird, hilft auch kein Fax
Elektronischer Rechtsverkehr

Wenn die Störung zum Dauerzustand wird, hilft auch kein Fax

Die Ersatzeinreichung ist für kurzfristige Übermittlungsprobleme gedacht, nicht für länger anhaltende Schwierigkeiten mit dem Steuerberaterpostfach (beSt). Der BFH wies daher eine per Fax und Brief eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde zurück.

Verweis auf egvp.de genügt
Rechtsbehelfsbelehrung zur E-Klage

Verweis auf egvp.de genügt

Ein Hinweis auf die elektronische Klage plus Verweis auf die Webseite www.egvp.de ist ausreichend für eine Rechtsbehelfsbelehrung. Der Rechtsschutzsuchende werde geleitet, ohne überfrachtet zu werden, entschied das LSG Baden-Württemberg.

Keine Wiedereinsetzung bei abgelaufener beA-Karte
Derzeit nicht funktionsfähig

Keine Wiedereinsetzung bei abgelaufener beA-Karte

Wer als Anwalt auf eine betriebsbereite beA-Karte setzt, muss deren Gültigkeit im Blick behalten. Der BGH betont erneut: Technische Probleme rechtfertigen eine Ersatzeinreichung nur bei ausreichendem und rechtzeitigem Vortrag zu einer echten Störung – nicht bei eigenen Versäumnissen.

Unpässlich

Unpässlich

Wenn die Hauptverhandlung aus Sicht des Angeklagten aus dem Ruder läuft und eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch erster Klasse, dann kann sich je nach Lage der Dinge und Bereitschaft, für einen gewissen Zeitraum die Vor- und Nachteile des Strafvollzugs zu genießen, anbieten, die Flucht, nein, nicht außer Landes, sondern in die Verhandlungsunfähigkeit anzutreten.