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Elektronischer Rechtsverkehr

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Berufung vor dem BAG gescheitert
Im falschen Postfach gelandet

Berufung vor dem BAG gescheitert

Wer fristgebunden per beA versendet, darf sich nicht blind aufs Kanzleiprogramm verlassen. Geht der Schriftsatz im Verwaltungspostfach des Gerichts statt bei der Kammer ein, ist die Frist futsch – und Wiedereinsetzung gibt es obendrein nicht.

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Als Anfang der 1990er Jahre die Sowjetunion zerfiel, herrschte bei den Nachfolgestaaten vielfach der Wunsch nach einem Staats- und Rechtssystem nach westlichem Vorbild. Das ging nicht ohne Unterstützung des Westens. So berät etwa die Verwaltungsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz seit dieser Zeit die Ukraine beim Aufbau einer Verwaltungsjustiz, das OVG Koblenz schafft daneben seit Jahren den Rahmen zum Dialog mit den ukrainischen Kolleginnen und Kollegen. Unter anderem dafür wurde dessen Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Lars Brocker im Frühjahr 2025 von der Universität Charkiw die Ehrendoktorwürde verliehen. Ein Gespräch über Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges.

Der Namenszug der Intendantin genügt nicht
Vollstreckung von Rundfunkgebühren

Der Namenszug der Intendantin genügt nicht

Der BGH hat klargestellt: Für ein elektronisches Vollstreckungsersuchen reicht der Namenszug der BR-Intendantin allein nicht aus. Die einfache elektronische Signatur müsse dokumentieren, dass die Person den Inhalt tatsächlich verantwortet – etwa durch ein Standardverfahren.

Anwalt ist nicht der Postbote seines Steuerberaters
Vor dem Finanzgericht

Anwalt ist nicht der Postbote seines Steuerberaters

Wer ein fremdes Postfach benutzt, riskiert die Unzulässigkeit einer Klage. Dies wurde einem Anwalt zum Verhängnis, der über sein beA Schriftsätze einer Steuerberaterin einreichte, die ihn vor Gericht vertreten sollte. Die prozessualen Rollen müssten technisch abgebildet werden, so das FG Berlin-Brandenburg.

Nachreichen als PDF reicht allein nicht aus
Berufungsbegründung.docx

Nachreichen als PDF reicht allein nicht aus

Der BGH hat eine Berufungsentscheidung kassiert, weil die Berufungsbegründung erst nach Fristablauf als PDF im elektronischen Gerichtspostfach lag. Der Prozessvertreter hatte fristwahrend zunächst nur ein Word-Dokument (.docx) eingereicht.

Keine Videoverhandlung für Unterbevollmächtigte

Keine Videoverhandlung für Unterbevollmächtigte

Ein unterbevollmächtigter Rechtsanwalt darf nicht per Video nach § 128a ZPO an einer mündlichen Verhandlung teilnehmen. Für einen Unterbevollmächtigten, der nicht am Ort des Gerichts sitzt, zeigt das LG Frankfurt a.M. wenig Verständnis.

Wenn die Störung zum Dauerzustand wird, hilft auch kein Fax
Elektronischer Rechtsverkehr

Wenn die Störung zum Dauerzustand wird, hilft auch kein Fax

Die Ersatzeinreichung ist für kurzfristige Übermittlungsprobleme gedacht, nicht für länger anhaltende Schwierigkeiten mit dem Steuerberaterpostfach (beSt). Der BFH wies daher eine per Fax und Brief eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde zurück.

Verweis auf egvp.de genügt
Rechtsbehelfsbelehrung zur E-Klage

Verweis auf egvp.de genügt

Ein Hinweis auf die elektronische Klage plus Verweis auf die Webseite www.egvp.de ist ausreichend für eine Rechtsbehelfsbelehrung. Der Rechtsschutzsuchende werde geleitet, ohne überfrachtet zu werden, entschied das LSG Baden-Württemberg.

Digitalisierung im Realitätscheck

Digitalisierung im Realitätscheck

Seit dem 1.1.​2026 müssen neu angelegte Verfahrensakten in der Justiz elektronisch geführt werden – bis auf Sachsen-Anhalt haben alle Länder den Umstieg rechtzeitig hinbekommen. Dennoch läuft es längst noch nicht überall rund.

Bundesregierung will Schiedsverfahrensrecht modernisieren
Justizstandort Deutschland stärken

Bundesregierung will Schiedsverfahrensrecht modernisieren

Flexible Formvorgaben, elektronische Schiedssprüche, Verhandlungen auf Englisch: Das deutsche Schiedsverfahrensrecht soll transparenter, moderner und technologieoffener werden. Ein Überblick über die geplanten Neuerungen.