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Elektronischer Rechtsverkehr

Mehr Artikel zu diesem Tag

Referendare können viel, signieren aber nicht
Wiedereinsetzung

Referendare können viel, signieren aber nicht

Für eine Wiedereinsetzung trug ein Rechtsanwalt vor, dass sein stets zuverlässiger Rechtsreferendar erstmalig eine Berufungsbegründung nicht versandt hatte. Doch dem OLG München kam es darauf nicht an – es wollte wissen, ob der Schriftsatz elektronisch signiert war.

BRAK stellt Aktenviewer bereit
Elektronische Gerichtsakten

BRAK stellt Aktenviewer bereit

Elektronische Gerichts- und Behördenakten sind für Anwältinnen und Anwälte oft schwierig zu nutzen. Das soll sich mit "Akte kompakt", einem von der BRAK im beA-Portal bereitgestellten Werkzeug, nun ändern.

Gericht kann Hinweispflicht auf falsche Klageeinreichung treffen
EGVP statt beA

Gericht kann Hinweispflicht auf falsche Klageeinreichung treffen

Eine Klage erreicht das FG auf einem unzulässigen Übermittlungsweg. Ein Richter bestätigt den Eingang und fordert zur Klagebegründung auf, hält es aber nicht für nötig, den Anwalt auf die fehlerhafte Übermittlung hinzuweisen. Der BFH gewährt Wiedereinsetzung.

Klageeinreichung kann trotz falschen Formats wirksam sein
Word statt PDF

Klageeinreichung kann trotz falschen Formats wirksam sein

Ein Steuerberater reicht eine Klage elektronisch ein – allerdings als Word- statt als PDF-Datei. Sein Glück: Das FG, das die Akten noch in Papier führt, druckt die Klageschrift aus und nimmt sie zur Akte. Der BFH behandelt die Klage deshalb als formwirksam.

Titel braucht qeS-Beglaubigung
Zustellung Anwalt zu Anwalt

Titel braucht qeS-Beglaubigung

Ein Arbeitszeugnis war tituliert, die Arbeitgeberin lieferte nicht. Doch im Zwangsvollstreckungsverfahren traf es am Ende die Arbeitnehmerin: Sie blieb auf den Verfahrenskosten sitzen. Das LAG Hamm machte den entscheidenden Fehler im beA-Verkehr aus.

Bundestag winkt schnellere Grundstücksgeschäfte durch
Digitaler Immobilienkauf

Bundestag winkt schnellere Grundstücksgeschäfte durch

Jährlich werden in Deutschland mehr als eine Million Immobilienverträge beurkundet. Statt in Papierform sollen diese Geschäfte künftig rein digital ablaufen.

Hochschullehrer verbummelt Frist
Pflichten wie ein Rechtsanwalt

Hochschullehrer verbummelt Frist

Für eine Berliner Klägerin lief die Prozessvertretung durch einen Hochschullehrer schief. Er hatte beim OVG eine Begründungsfrist nicht eingehalten und Schriftsätze in Papierform eingereicht. Dabei gilt die Pflicht zur Nutzung des e-Rechtsverkehrs seit Januar 2026 auch für Gelehrte.

Auch Beliehene zu elektronischem Rechtsverkehr verpflichtet
Verwaltungsgerichtsbarkeit

Auch Beliehene zu elektronischem Rechtsverkehr verpflichtet

Behörden müssen den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit Schriftsätze als elektronische Dokumente übermitteln. Laut BVerwG gilt das auch für Beliehene, auch wenn sie – organisatorisch gesehen – keine Behörden sind.

Berufung vor dem BAG gescheitert
Im falschen Postfach gelandet

Berufung vor dem BAG gescheitert

Wer fristgebunden per beA versendet, darf sich nicht blind aufs Kanzleiprogramm verlassen. Geht der Schriftsatz im Verwaltungspostfach des Gerichts statt bei der Kammer ein, ist die Frist futsch – und Wiedereinsetzung gibt es obendrein nicht.

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Als Anfang der 1990er Jahre die Sowjetunion zerfiel, herrschte bei den Nachfolgestaaten vielfach der Wunsch nach einem Staats- und Rechtssystem nach westlichem Vorbild. Das ging nicht ohne Unterstützung des Westens. So berät etwa die Verwaltungsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz seit dieser Zeit die Ukraine beim Aufbau einer Verwaltungsjustiz, das OVG Koblenz schafft daneben seit Jahren den Rahmen zum Dialog mit den ukrainischen Kolleginnen und Kollegen. Unter anderem dafür wurde dessen Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Lars Brocker im Frühjahr 2025 von der Universität Charkiw die Ehrendoktorwürde verliehen. Ein Gespräch über Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges.