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Kolumne

Wie geht’s?

Kopf aus Daten
© Sikov/adobe

Wie geht es der Anwaltschaft eigentlich? Die ehrliche Antwort dürfte lauten: verunsichert. Das betrifft auch die Frage nach Rolle und Bedeutung.

Auslöser ist natürlich die KI: Sprachmodelle werden besser, die Zahl nichtanwaltlicher Unternehmen, die Rechtsberatung anbieten, ohne sich um die Grenzen des Rechtsdienstleistungsrechts zu scheren, wächst.Wie bedrohlich das für die Anwaltschaft wirklich ist, wissen wir nicht, Anwälte werden ja nicht nur für die Beantwortung von Rechtsfragen gebraucht. Aber beim Anwaltstag in Freiburg drehte sich gefühlt jede Veranstaltung um KI. Man würde gern wissen, mit welchen Gefühlen die Teilnehmer zurück ins Büro fuhren: Ermutigt? Deprimiert? Wissen sie, was zu tun ist? Wo gibt es praktische Hilfe für die unstreitig bevorstehende Transformation?

Der Einfluss von Software (Legal Tech) auf die Anwaltschaft ist aber nicht neu. Wer im Internet rechtliche Hilfe sucht, findet inzwischen mehr nichtanwaltliche Angebote als anwaltliche. Ob und wie Flightright & Co. den Anwaltsmarkt wirklich verändert haben, lässt sich nicht beantworten. Diese Anbieter haben jedenfalls vor allem neues Geschäft generiert – Mandanten, die ohne Legal Tech eher auf ihre Rechte verzichtet hätten. Das ist ein anderer Befund als reine Verdrängung.

Sodann die Empirie: stagnierende Zulassungszahlen, Überalterung des Berufsstands, wirtschaftliche Lage verhalten. Ist jemand zugelassen, sagt das erst mal nichts, denn viele verlassen nach einigen Jahren den Anwaltsberuf wieder. Sind das Anzeichen für Bedeutungsverlust, Ansehensverlust, mangelnde Attraktivität der Anwaltschaft? Braucht es uns nicht mehr? Erleidet die Anwaltschaft das gleiche Schicksal wie andere Branchen, wie die Autoindustrie? Wir Anwälte neigen zu solchen düsteren Thesen, wenn wir die Lage nicht einordnen können. Aber die These ist falsch, denn sie vermischt zwei Bereiche, die man unbedingt getrennt betrachten muss: die Practice of Law und das Business of Law.

Das Business of Law – Geschäftsmodell und Organisationsform von Kanzleien – steht unter Druck; man zweifelt, ob es in bisheriger Form noch zukunftsfähig ist. Es hat lange überlebt, weil Regulierung Wettbewerb fernhielt; aber diese Schutzwirkung erodiert. Die Practice of Law dagegen, die anwaltliche Tätigkeit als solche, ist etwas anderes. Sie zeigt ihren Wert gerade dann, wenn es ernst wird: wenn man es mit der Staatsgewalt, mit einer hartleibigen Behörde oder einem übergriffigen Unternehmen zu tun bekommt, wenn Demokratie und Freiheitsrechte unter Druck geraten – dann sind Anwälte unverzichtbar. Länder, die Demokratien waren und sich in Autokratien verwandeln, attackieren als erstes die Anwaltschaft. Auch deshalb ist es ein Alarmsignal, dass die längst unterzeichnete Europarats-Konvention zum Schutz der Anwaltschaft noch immer nicht ratifiziert ist.

Fazit: Die Verunsicherung der Anwaltschaft ist berechtigt, beruht aber auf einer Verwechslung. Anwälte sind unverzichtbar. Das traditionelle anwaltliche Geschäftsmodell ist hingegen von gestern.

Dieser Text stammt aus Heft 28/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.