Anwaltskarriere trotz Handicap

Zitiervorschlag
Dr. Monika Spiekermann; Dr. Michael Richter: Anwaltskarriere trotz Handicap. beck-aktuell, 01.07.2026 (abgerufen am: 01.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201091)
In Deutschland gibt es knapp 300 blinde Volljuristinnen und -juristen, von denen nur eine ganz geringe Anzahl anwaltlich tätig ist, berichtet Dr. Michael Richter im Gespräch mit der NJW.
Der Rechtsanwalt aus Marburg ist seit seiner Jugend blind und berät seit vielen Jahren sehbehinderte Menschen. Ein Gespräch über die Vorzüge der Digitalisierung in seinem Kanzleialltag und Rückschläge auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft.
NJW: Das Jurastudium gilt gemeinhin als Lesestudium. Warum haben Sie sich trotz Ihrer Erblindung dafür entschieden?
Richter: Ich bin im Alter von knapp 17 Jahren erblindet und habe dann eine einjährige, sogenannte blindentechnische Grundausbildung (BTG) an der Blista in Marburg absolviert. In einer solchen BTG erlernt man Techniken, um wieder selbstständig agieren und arbeiten zu können, etwa durch das Erlernen der Brailleschrift. Nach dem Abitur habe ich zwei Semester Physik studiert, musste aber schnell erkennen, dass meine Fähigkeiten in der besonderen Mathematikpunktschrift für ein Studium kaum ausreichten und ich einen enormen Mehraufwand im Vergleich zu den Mitstudierenden leisten musste. Vor die Wahl gestellt, diesen Mehraufwand dauerhaft zu leisten, oder zu einem Studienfach zu wechseln, das mich als politischer Mensch schon immer interessiert hat und bei dem ich wegen der Textorientierung einen niedrigeren Sonderaufwand vermutete, habe ich mich dann für Jura entschieden.
NJW: Wie hat Ihre Krankheit Ihre juristische Ausbildung beeinflusst oder gar beeinträchtigt?
Richter: Lassen Sie mich zunächst einmal feststellen, dass ich nicht krank bin, sondern eine Behinderung habe! Der maßgebliche Unterschied ist ein wichtiger, denn eine Behinderung zu haben heißt, mit den daraus resultierenden Gegebenheiten zu leben und sich mit seinen vorhandenen Stärken und Schwächen, sprich: den individuellen Fähigkeiten einzurichten. Wie eingangs geschildert, musste ich neue Arbeitstechniken finden und erlernen. Maßgeblich war dabei für mich, auditiv Informationen zuverlässig „aufnehmen“ zu können. Ein zunehmend entwickeltes Gefühl für Sprache, ein relativ gutes Gedächtnis und der Spaß bzw. das naturwissenschaftliche Interesse, systematische Zusammenhänge verstehen zu können, waren eine gute Basis für das Jurastudium. Diese Voraussetzung und die in den 1990-iger Jahren einsetzende zunehmende Digitalisierung führten dann auch zu einem weitestgehend reibungslosen Studienverlauf mit kaum behinderungsbedingtem Mehraufwand.
NJW: Uns würde interessieren, wie viele blinde Kolleginnen und Kollegen es bundesweit gibt und welche Unterstützung sie durch die Berufsverbände erfahren.
Richter: Das Jurastudium gilt gemeinhin für blinde oder sehbehinderte Menschen als gut geeignet, und nach erfolgreichem Abschluss sind die Chancen für einen erfolgreichen Berufseinstieg ebenfalls überdurchschnittlich im Verhältnis zu anderen Studienfächern. Es gibt vermutlich ca. 300 blinde Volljuristinnen und -juristen. Allerdings arbeitet davon nur ein kleiner Bruchteil als Anwalt oder Anwältin. Ein Großteil ist als Richter oder Verwaltungsjuristin tätig. Eine spezielle Unterstützung durch die allgemeinen Berufsverbände ist mir nicht bekannt, allerdings gibt es im Deutschen Verein Blinder und Sehbehinderter in Studium und Beruf eine Fachgruppe „Jura“ mit derzeit 218 Mitgliedern, die für den Austausch unter blinden Juristinnen und Juristen extrem wichtig ist und im Einzelfall auch behinderungsspezifische Anliegen an die einschlägigen Berufsverbände heranträgt, etwa die Barrierefreiheit von juristischer Spezialsoftware.
NJW: Mittlerweile beraten Sie seit 25 Jahren sehbehinderte Menschen. Um welche Rechtsfragen geht es dabei?
Richter: In erster Linie geht es um sozial- oder verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Seheinschränkung, das heißt Hilfsmittelausstattungen von diversen Sozialversicherungsträgern, Anerkennung von Schwerbehinderung, Rentenrecht, etc.
NJW: Spielt Ihre Erblindung für Ihre Mandanten eine Rolle?
Richter: Ja, aber im positiven Sinne, denn die eigene Betroffenheit senkt die Erklärungsschwelle und lässt Mandanten vermuten, dass ich für ihre spezielle behinderungsspezifischen Probleme mehr Empathie und Verständnis habe. Außerdem sind mir natürlich durch die eigene Verwendung spezielle Hilfsmittel bekannt, und inzwischen verfüge ich natürlich über ein großes Spezialwissen bezüglich typischer Rechtsfragen im Kontext mit einer Sehbehinderung.
NJW: Aktenstudium, Lektüre von Fachzeitschriften, Abfassen von Schriftsätzen – wie erledigen Sie das?
Richter: Immer, wenn es die Möglichkeit gibt, arbeite ich digital, das heißt lasse mir Schriftsätze weiterleiten, Schreiben einscannen oder recherchiere im Internet. Bei der Informationsaufnahme arbeite ich mit einer speziellen Sprachsoftware, die den Bildschirminhalt wiedergibt, und nur selten mit einer sogenannten Braillezeile, etwa um Schreibweisen zu überprüfen. Trotzdem verbleibt ein „nicht digital zugänglicher“ Rest, beispielsweise handschriftliche Stellungnahmen, graphische Darstellungen, nicht barrierefreie Internetseiten oder nur eingeschränkt nutzbare Rechtsquellen, wie Kommentare, Zeitschriften, etc. Dafür kann ich auf eine Arbeitsassistenz zurückgreifen, die Texte vorliest, Graphiken beschreibt oder auch mal nach Anweisung recherchiert. Texte und Schriftsätze verfasse ich völlig eigenständig, da ich das Zehn-Finger-System blind beherrsche. Allein beim Formatieren von Schriftsätzen benötige ich gegebenenfalls noch Unterstützung. Eine echte digitale Hürde ist allerdings der Einsatz spezieller Rechtsanwaltssoftware, weil nach meinem Kenntnisstand keine der gängigen Angebote barrierefrei ist, also von mir allein vollständig genutzt werden kann. Versuche in der Vergangenheit, Hersteller und Anbieter derartiger Software für Barrierefreiheit zu sensibilisieren, sind spätestens nach dem ersten Update gescheitert.
NJW: Eine umso wichtigere Rolle dürfte KI in Ihrem Kanzleialltag spielen, oder?
Richter: Tatsächlich sammele ich gerade Erfahrungen mit KI. Inzwischen halte ich deren Mehrwert für Juristen für so groß, dass ich dabei bin, Schulungsangebote einzuholen, um einen strukturierten Prozess zur KI-Nutzung in unserem Kanzleialltag zeitnah zu forcieren. Darüber hinaus habe ich festgestellt, dass KI-Anwendungen in der Regel weitestgehend barrierefrei sind.
NJW: Wie erleben Sie die Justiz im Umgang mit Ihnen? Wünschen Sie sich da manchmal etwas mehr Fingerspitzengefühl?
Richter: Nein, ich kann mich nach 25 Jahren als Anwalt an keine einzige Situation erinnern, in der ich mich aufgrund meiner Behinderung unsensibel oder falsch behandelt gefühlt habe. Den Umgang mit mir sowohl von Kollegen als auch von Richtern kann ich nur als sehr professionell und sachorientiert bezeichnen. Die tradierten, vielleicht manchmal als etwas antiquiert wirkenden Umgangsformen tragen nach meiner Ansicht sehr zur Fokussierung auf die fachlichen Fragen bei.
NJW: Angeblich werden Sie von der Gegenseite häufig unterschätzt. Tatsächlich?
Richter: Ob ich noch häufig unterschätzt werde, entzieht sich meiner Kenntnis. Allerdings glaube ich schon, dass 25 Jahre Tätigkeit dazu beigetragen haben, dass so etwas, wenn überhaupt, nur selten passieren dürfte. Ich meine, dass ich in der Vergangenheit von einer Fehleinschätzung auch schon profitiert habe, das heißt, dass ich eigentlich ganz gerne unterschätzt werde.
NJW: Sie erwähnten bereits, dass Anwaltssoftware in Sachen Barrierefreiheit noch Nachholbedarf hat. Wie ist es denn um die digitale Barrierefreiheit der Justiz sowie die barrierefreie Kommunikation mit ihr bestellt?
Richter: Grundsätzlich habe ich eher von der Digitalisierung der Justiz profitiert, etwa durch die digitale Versendung von Schriftsätzen über das beA, oder auch die zunehmend wahrgenommene Möglichkeit, Gerichtstermine auch einmal digital stattfinden zu lassen. Allerdings sind mir Defizite, insbesondere im Intranet der Justizbehörden, durchaus bekannt, da die dort verwendete Software in den meisten Fällen nicht barrierefrei ist und auch blinden Richtern das Leben sehr schwer macht.
NJW: Der BGH hat jüngst die AGG-Klage Ihrer Mandantin in letzter Instanz abgelehnt, der wegen ihrer Erblindung die Aufnahme in eine Reha-Klinik im Anschluss an eine Knieoperation verweigert wurde. Ist es noch ein weiter Weg bis zur gleichberechtigten Teilhabe insbesondere sehbehinderter Menschen?
Richter: Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung oder das einer gänzlich inklusiven Gesellschaft ist sicherlich eher eine große Vision, und ich bin skeptisch, ob diese vollständig in allen Bereichen umsetzbar und erreichbar sind. Trotzdem ist nach meiner Ansicht nicht von der Hand zu weisen, dass unsere Gesellschaft insbesondere in den letzten 25 Jahren auf dem Weg zur Umsetzung große Fortschritte gemacht hat, nicht zuletzt wegen der gesetzlichen Verankerung solcher Ziele. Auch wenn die Tendenz positiv ist, gibt es auch Rückschläge, und das angesprochene Urteil ist nach meiner Ansicht ein solcher Rückschlag, insbesondere weil es die Auswirkung gesamtgesellschaftlicher Grundentscheidungen, wie die Aufnahme von Art. 3 III 2 ins Grundgesetz, in seiner Bedeutung auch für das Zivilrecht verkennt.
NJW: Das Fernsehen hat vor einiger Zeit einer blinden Anwältin eine ganze Serie gewidmet. Wie nahe war die Serie am realen Alltag sehbehinderter Anwälte? Und hat sie zu mehr Sichtbarkeit Ihrer blinden Kolleginnen und Kollegen geführt?
Richter: Die Kollegin, die für die Serie als Vorbild gedient hat, kenne ich nur sehr oberflächlich, und ich muss gestehen, dass ich die Serie selbst gar nicht angeschaut habe. Mithin kann ich zur Authentizität nichts sagen. Allerdings finde ich es grundsätzlich gut, wenn Menschen mit einer Behinderung auch im Fernsehen in einer verantwortungs- und anspruchsvollen Rolle stattfinden, denn immer noch begegnet auch mir noch häufig eine noch eher defizitorientierte Einstellung zu meiner Behinderung. Praktisch äußert sich dies dann etwa bei zufälligen Gesprächen mit Mitreisenden im Zug in Äußerungen „Toll, wie Sie trotz der Behinderung Ihr Leben meistern“. Wenn dann im weiteren Gespräch vielleicht zur Sprache kommt, was man beruflich macht und promovierter Jurist ist, führt dies dann zu peinlicher Betroffenheit.
Seit Oktober 2009 ist Dr. Michael Richter Geschäftsführer der Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ in Marburg. Von 2000 bis 2003 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff in Bielefeld, anschließend vier Jahre Geschäftsführer des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS).
Dieser Text stammt aus Heft 26/2026 der NJW. Dort erschien dieses Interview in gekürzter Form. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.
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Dr. Monika Spiekermann; Dr. Michael Richter: Anwaltskarriere trotz Handicap. beck-aktuell, 01.07.2026 (abgerufen am: 01.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201091)



