VerfGH Nordrhein-Westfalen
Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Regelungen zur schulischen Inklusion unzulässig
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 10.01.2017 die Verfassungsbeschwerden zahlreicher Städte und Gemeinden gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, durch das die inklusive Bildung in allgemeinen Schulen als Regelfall eingeführt wurde, als unzulässig verworfen. Den Beschwerdeführerinnen fehle die Beschwerdebefugnis, da sie nicht die Inklusionsregelungen, sondern den Belastungsausgleich, der im Inklusionsaufwendungsgesetz geregelt sei, als unzureichend gerügt hätten (Az.: VerfGH 8/15).