Doch nicht so gut ausgebildet
Gericht kann Betreuer-Vergütung nach unten korrigieren
Ein Gericht darf die Vergütung eines Betreuers nachträglich nach unten korrigieren, wenn es seine Ausbildung doch als weniger anspruchsvoll bewertet. Zwar fehlte dafür eine ausdrückliche Rechtsgrundlage, der BGH zauberte aber ein Ass aus dem Ärmel: die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.