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EU-Klimasiegel

Bau von Businessjets darf nicht ausgeschlossen werden

Rückansicht eines Privatjets auf einer Landebahn, im Hintergrund ein weiterer Privatjet.
Der Bau von Flugzeugen für Geschäftsreisen – eine Tätigkeit, die zum Klimaschutz beiträgt? © Tomasz Zajda / Adobe Stock

Die EU legt Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten fest. Mit der Einstufung bei Businessjets war ein französisches Unternehmen nicht zufrieden. Zu Recht, hieß es vom EuG.

Der Bau von Flugzeugen für Geschäftsreisen darf einem Urteil des EuG zufolge nicht vom Klimasiegel der EU ausgeschlossen werden. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg gaben der Klage des französischen Flugzeugbauers Dassault Aviation gegen die Europäische Kommission statt (Urteil vom 24.06.2026 –  T-77/24). Gegen das Urteil kann noch vor der nächsthöheren Instanz, dem EuGH, vorgegangen werden.

Nach der sogenannten Taxonomie kann die Herstellung von Flugzeugen in bestimmten Fällen als ökologisch nachhaltig gelten. Die EU-Taxonomie ist ein System, das wirtschaftliche Tätigkeiten danach klassifiziert – also eine Art Gütesiegel. Die EU-Kommission, die dafür technische Bewertungskriterien festlegt, hatte jedoch bestimmt, dass Geschäftsreiseflugzeuge davon ausgeschlossen seien. Dassault musste deswegen die Herstellung dieser Maschinen in seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung als nicht taxonomiekonform darstellen. Dies kann sich etwa auf Bedingungen für den Zugang zu Finanzmitteln auswirken. Das Unternehmen klagte dagegen.

Das EuG rügte die Begründung der Kommission. Sie dürfe etwa nicht pauschal davon ausgehen, dass andere Verkehrsmittel zwangsläufig CO2-arme Alternativen zu Geschäftsflugzeugen darstellten, weil diese mit Blick auf Emissionen, Flexibilität und Schnelligkeit besondere Merkmale hätten. Außerdem habe die Brüsseler Behörde bei ihrer Beurteilung das Kriterium des CO2-Fußabdrucks pro Passagierkilometer herangezogen – das sei jedoch falsch, weil die Taxonomie-Verordnung dies nicht vorsehe und das Kriterium eher mit dem Betrieb von Flugzeugen als mit deren Herstellung zusammenhänge. Darüber hinaus habe die Kommission die Eignung dieser Flugzeuge für den Betrieb mit nachhaltigen Kraftstoffen außer Acht gelassen.