Juristinnenbund lehnt Sexualstrafrecht als Prüfungsstoff ab

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Juristinnenbund lehnt Sexualstrafrecht als Prüfungsstoff ab. beck-aktuell, 06.08.2026 (abgerufen am: 06.08.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/203471)
Die Grünen im Hessischen Landtag wollen Sexualstrafrecht zum Pflichtfachstoff machen. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hält das für den falschen Weg – und warnt vor Retraumatisierung in Klausuren. Er schlägt ein eigenes Modell vor.
Die hessischen Grünen haben ein Problem erkannt, greifen bei der Lösung aber daneben – so lässt sich die Stellungnahme des djb zum Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 21/4262) zusammenfassen. Der Entwurf sieht vor, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Pflichtfachstoff der staatlichen Pflichtfachprüfung aufzunehmen. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung des Rechtspolitischen Ausschusses hat der djb am Donnerstag seine Position vorgelegt.
Dass geschlechtsspezifische Gewalt in der juristischen Ausbildung bislang kaum vorkomme, sei ein echtes Defizit, räumt der djb ein. Auch die Istanbul-Konvention und die EU-Gewaltschutzrichtlinie verpflichteten Deutschland dazu, angehende Juristinnen und Juristen besser auf den Umgang mit solchen Fällen vorzubereiten. Doch mehr Prüfungsstoff schaffe noch keine traumasensible Lehre, so der Verband.
Mehr Stoff, aber kein Konzept
Das Kernargument des djb: Wer Sexualstrafrecht zum examensrelevanten Pflichtfach erkläre, sorge zunächst nur dafür, dass Studierende einen weiteren Rechtsbereich für die Prüfung lernen müssten. Sensibilisierung für die Dynamik geschlechtsspezifischer Gewalt – Traumafolgen, Aussageverhalten, Machtstrukturen – lasse sich so nicht erreichen. Der Gesetzentwurf enthalte weder Vorgaben für die Qualifizierung der Lehrenden noch Konzepte für diskriminierungssensible Lehrmethoden.
Noch schwerer wiegt aus Sicht des djb ein anderer Einwand: Geschlechtsspezifische Gewalt sei weit verbreitet. Die Wahrscheinlichkeit, dass Studierende selbst betroffen seien, sei hoch. Konfrontationen mit Schilderungen sexualisierter Gewalt in Klausuren oder mündlichen Prüfungen könnten Betroffene erheblich belasten und retraumatisieren. Der Gesetzentwurf sehe dafür kein Schutzkonzept vor.
Der djb schlägt deshalb ein anderes Modell vor: Die Teilnahme an einer interdisziplinären Lehrveranstaltung zu den Auswirkungen geschlechtsspezifischer Gewalt im Rechtssystem soll Voraussetzung für die Zulassung zur Pflichtfachprüfung werden – ohne dass der Stoff selbst examensrelevant wird. Wer durch die Teilnahme eine Retraumatisierung befürchte, solle davon befreit werden können, und zwar ohne ärztliches Attest.
Positiv bewertet der djb die geplanten Änderungen für den juristischen Vorbereitungsdienst. Die Pflicht, traumabedingtes Aussageverhalten und Gewaltstrukturen erkennen und bewerten zu können, trage den Anforderungen der Praxis Rechnung. Diese Regelung greife allerdings noch zu kurz: Vermittelt werden müssten auch Kompetenzen zur Vermeidung sekundärer Viktimisierung und Grundlagen diskriminierungssensibler Kommunikation.
Kein Strafrechtsthema allein
Geschlechtsspezifische Gewalt sei keine rein strafrechtliche Frage, betont der djb. Sie berühre Verfassungsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Antidiskriminierungsrecht. Wer das Thema auf den Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs verenge, verfehle diese Querschnittsdimension.
Statt einer isolierten Erweiterung des Prüfungsstoffs brauche es verbindliche Ausbildungsstandards, qualifizierte Lehrende und interdisziplinär angelegte Lehrkonzepte. Nur so ließen sich die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen und angehende Juristinnen und Juristen auf ihre spätere Berufspraxis vorbereiten.
- Redaktion beck-aktuell, hg
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Juristinnenbund lehnt Sexualstrafrecht als Prüfungsstoff ab. beck-aktuell, 06.08.2026 (abgerufen am: 06.08.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/203471)



