Fahrscheinkontrolle mit Bodycams
Verkehrsbetrieb muss Fahrgäste unmittelbar aufklären
Setzt ein Verkehrsbetrieb bei der Fahrscheinkontrolle Bodycams ein, muss er den betroffenen Fahrgästen unmittelbar bestimmte Informationen dazu geben, etwa, zu welchem Zweck die Aufnahme erfolgt. Das stellt der EuGH auf eine Vorlage aus Schweden klar.