Nach Darknet-Handel mit seinen Waren
Apotheker verliert Betriebserlaubnis
Das VG Neustadt hat den Eilantrag eines Apothekers abgelehnt, der trotz Widerrufs seiner Betriebserlaubnis weiterarbeiten wollte. Die hatte er verloren, weil massive Verdachtsmomente darauf hindeuteten, dass er den Verkauf verschreibungspflichtiger Medikamente ins Darknet nicht unterband.