Loser Pfosten, hohe Kosten
Pflichtverletzung im Pferdestall
Ein Junghengst stürzt in einem Offenstall auf ein herausragendes Flacheisen und verletzt sich schwer. Das LG Koblenz sieht die Ursache in einer ungesicherten Gefahrenquelle, für die die Stall-Betreiberin haftet. Ihr Einwand, der Vorfall sei nicht vorhersehbar gewesen, half ihr nicht.