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KI-generierte Suchübersicht

Google haftet für falsche Zusammenfassung

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fotohansel / Adobe

Eine KI-generierte Suchübersicht von Google rückte einen Verlag in die Nähe einer Betrugsmasche. Dafür haftet der Konzern nach einem Urteil des LG München I selbst – die Richterinnen und Richter werteten die KI-Zusammenfassung als eigene Aussage des Suchmaschinenbetreibers.

Das LG München I hat es Google untersagt, einen Verlag ohne Belege in KI-generierten Suchübersichten mit Betrugsmaschen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung zu bringen. Anders als bei einer bloßen Auflistung fremder Suchergebnisse trete Google bei der KI-generierten Zusammenfassung selbst als inhaltlicher Kommunikator auf. Deshalb könne sich der Konzern nicht auf die üblichen Haftungsprivilegien für Suchmaschinen berufen (Urteil vom 28.05.2026 – 26 O 869/26).

Auslöser war eine Google-Suche nach dem Namen eines Verlagshauses in Verbindung mit dem Begriff "Betrugsmasche". In der Funktion "Übersicht mit KI" erschien daraufhin eine Zusammenfassung, die dem Verlag unter anderem unseriöse Geschäftspraktiken, Abo-Fallen und Verbindungen zu anderen Unternehmen zuschrieb. Nach Darstellung des Verlags beruhten diese Vorwürfe auf einer Verwechslung mit Dritten.

Der Verlag mahnte Google zunächst ab und beanstandete die Darstellung zusätzlich über das von dem Unternehmen bereitgestellte Online-Formular. Nachdem die Inhalte weiterhin erschienen, zog er vor Gericht.

KI-Antwort ist mehr als ein Suchergebnis

Das LG München I gab dem Verlag weitgehend recht. Anders als bei einer klassischen Trefferliste beschränke sich die KI-Funktion nicht darauf, fremde Inhalte aufzufinden und anzuzeigen. Die Suchmaschine fasse Informationen vielmehr eigenständig zusammen, strukturiere sie neu und formuliere daraus eine eigene Antwort auf die Suchanfrage.

Bereits die Formulierungen der beanstandeten Übersicht zeigten nach Ansicht des Gerichts, dass die KI die Suchergebnisse nicht lediglich wiedergebe, sondern selbst bewerte und verknüpfe. Teilweise habe die Zusammenfassung sogar Aussagen enthalten, die sich in den verlinkten Quellen überhaupt nicht fanden.

Die KI-Übersicht sei deshalb Google als eigene Äußerung zuzurechnen. Der Konzern habe die Funktion selbst entwickelt und den Nutzern zur Verfügung gestellt. Damit trage er auch die Verantwortung für deren Ergebnisse.

Keine Haftungsprivilegien für eigene Aussagen

Auf die für Suchmaschinen oder Host-Provider geltenden Haftungsprivilegien könne sich Google deshalb nicht berufen, so das Gericht weiter. Diese Regeln seien für Fälle geschaffen worden, in denen lediglich fremde Inhalte auffindbar gemacht würden.

Bei KI-generierten Übersichten entstehe dagegen ein neuer, eigenständiger Inhalt. Anders als bei verlinkten Webseiten Dritter könne Google diesen Inhalt auch überprüfen. Die Kammer betonte zudem, dass die KI-Zusammenfassung keine unverzichtbare Funktion einer Suchmaschine sei. Sie gehe über die bloße Erschließung vorhandener Informationen hinaus und werte Suchergebnisse selbstständig aus.

Vorwürfe nicht belegt

In der Sache wertete das Gericht mehrere Aussagen der KI-Zusammenfassung als unzulässig. Google habe insbesondere nicht glaubhaft machen können, dass die behaupteten Verbindungen des Verlags zu anderen Unternehmen tatsächlich bestanden. Auch für die Vorwürfe von Betrugsmaschen, Abo-Fallen oder unseriösen Geschäftspraktiken habe es keine tragfähige Tatsachengrundlage gegeben.

Die Kammer untersagte deshalb einen Großteil der beanstandeten Aussagen, weil sie das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Verlags verletzten. Soweit einzelne Äußerungen nicht hinreichend ansehensbeeinträchtigend oder nicht konkret genug gewesen seien, blieb der Antrag ohne Erfolg.