Die KI-Montage, das bin ich

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Die KI-Montage, das bin ich. beck-aktuell, 08.07.2026 (abgerufen am: 08.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201531)
Ein vietnamesischer Unternehmer hat sich vor dem OLG Frankfurt a.M. erfolgreich gegen satirische Kritik einer Demokratie-Aktivistin auf Facebook gewehrt, die ihn mittels KI-Bildern in Frauenkleidung abgebildet hatte.
Auch KI-generierte Fotomontagen sind vom Recht am eigenen Bild erfasst, entschied das OLG Frankfurt a.M. in einem bemerkenswerten Rechtsstreit zwischen einem vietnamesischen Unternehmer und einer ebenfalls vietnamesischen Menschenrechts- und Demokratieaktivistin, die in Hessen lebt und ihn mit KI-Montagen im Netz auf die Schippe genommen hatte (Beschluss vom 16.06.2026 – 16 U 21/26).
Der betroffene Mann ist Gründer und Chairman eines vietnamesischen Milliarden-Konzerns, der sich seit dem vergangenen Jahr juristische Auseinandersetzungen mit Exil-Vietnamesinnen und -Vietnamesen auf der ganzen Welt liefert. Darunter sind auch mehrere Personen in Deutschland, u.a. ein Journalist, der mit dem Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes ausgezeichnet wurde, sowie die Aktivistin, um die es im Verfahren vor dem OLG Frankfurt ging. Sie hatte über ihren Facebook-Account von Deutschland aus die Gerichtsverfahren gegen andere Exilanten kommentiert.
Unternehmer in rosa Kleidern dargestellt
Anfang Dezember 2025 hatte der Unternehmer deshalb vor dem LG Hanau eine einstweilige Verfügung gegen die Aktivistin erwirkt. Gegen die Hanauer Verfügung legte sie Widerspruch ein. Wenige Tage später veröffentlichte die Aktivistin dann mehrere Facebook-Beiträge mit KI-generierten Bildern.
Darauf war eine dem Unternehmer täuschend ähnlich sehende Person unter anderem in rosa Frauenkleidern, Absatzschuhen oder einem kurzen Jeansrock zu sehen. Auf einem Bild war der Mann in einem Boxkampf mit der Aktivistin zu erkennen. Manche Beiträge nahmen im Text Bezug auf die Verfahren sowie auf einen bevorstehenden Verhandlungstermin. Auch hiergegen ging der Unternehmer, vertreten von der Kölner Medienrechtskanzlei Brost Claßen, vor und bekam vor dem LG Hanau erneut Recht. Dies bestätigte nun das OLG Frankfurt.
Auch KI-Bilder sind eigene Bilder
Nach Auffassung des OLG richtet sich die Zulässigkeit solcher Veröffentlichungen nach den §§ 22, 23 KUG. Das Recht am eigenen Bild erfasse nach gefestigter Rechtsprechung auch Bildbearbeitungen und Fotomontagen. Die hierzu entwickelte Rechtsprechung sei auf computergenerierte und mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugte oder veränderte Bilder zu übertragen, bestätigte der Senat.
Bereits das LG Hanau hatte angenommen, dass die Bilder den Unternehmer zeigten. Entscheidend sei nicht, ob Originalfotos verwendet worden seien. Es genüge, dass die abgebildete Person ihm täuschend ähnlich sehe und die Beiträge selbst mehrfach Bezug auf seine Person nähmen.
Das OLG sah damit auch die Grenzen zulässiger Satire überschritten, die die Verwendung der Bilder noch hätte rechtfertigen können. Zwar hätten die Darstellungen erkennbar satirische Elemente enthalten. Sie hätten den Mann aber zugleich ohne sachlichen Bezug zu den behandelten Gerichtsverfahren herabgesetzt, indem er etwa in Frauenkleidung dargestellt worden sei. Die Aktivistin habe ihn nicht nur lächerlich gemacht, sondern in entwürdigender Weise präsentiert.
Besonders ins Gewicht fiel für die Richterinnen und Richter, dass die Darstellungen nach ihrer Würdigung im angesprochenen vietnamesischen Kulturkreis eine stark abwertende und verspottende Wirkung hätten. Ein Mann in weiblicher Kleidung, manikürt und Schmuck tragend, "untergräbt das Idealbild eines Mannes und Geschäftsmannes, von dem gesellschaftlich Männlichkeit und Stärke erwartet wird", so das OLG. Im Vordergrund habe deshalb nicht mehr die Auseinandersetzung mit den gerichtlichen Streitigkeiten gestanden, sondern die Diffamierung der Person.
- Redaktion beck-aktuell, mam
- OLG Frankfurt a. M.
- Beschluss vom 16.06.2026
- 16 U 21/26
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