Ex-BSI-Chef bekommt recht, aber kein Geld

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Ex-BSI-Chef bekommt recht, aber kein Geld. beck-aktuell, 16.06.2026 (abgerufen am: 16.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/200041)
Das OLG München hat dem ZDF mehrere Aussagen über Arne Schönbohm aus dem "ZDF Magazin Royale" untersagt. Dessen Forderung nach 100.000 Euro Geldentschädigung wies der Senat jedoch zurück – der Ex-BSI-Chef habe zu spät reagiert.
Im Rechtsstreit nach einer Satiresendung hat das OLG München die Unterlassung mehrerer Aussagen über den früheren Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigt, die im Oktober 2022 im ZDF Magazin Royale und später auf zdf.de verbreitet worden waren. Zugleich verneinte der 18. Zivilsenat – wie zuvor schon das LG München I – einen Anspruch auf Geldentschädigung (Urteil vom 16.06.2026 –18 U 217/26).
Satiriker Jan Böhmermann hatte Arne Schönbohm in seiner Sendung eine zu große Nähe zu einem Verein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen. Schönbohm wurde daraufhin von seinem Posten abberufen. Er verlangte vom ZDF die Unterlassung der Äußerungen und mindestens 100.000 Euro Entschädigung, weil er in der Öffentlichkeit erheblich herabgewürdigt worden sei und sein Amt verloren habe.
Das ZDF hielt dem entgegen, die Sendung habe in zulässiger Weise satirisch zugespitzte Kritik geübt. Es sei ein typisches Stilmittel der Satire, mit Uneindeutigkeiten zu spielen und so etwa Lücken in Argumentationen offenzulegen.
Auch Satire muss wahre Tatsachen zugrunde legen
Der Senat sah das anders: Das Publikum habe die Sendung so verstehen müssen, dass Schönbohm bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe. Das sei unwahr und verletze sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Auch eine satirische Äußerung müsse sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen, wenn es um den Tatsachenkern gehe.
Die Geldentschädigung lehnte der Senat trotz des schwerwiegenden Eingriffs ab. Schönbohm hätte seine Unterlassungsansprüche deutlich früher geltend machen und so möglicherweise seine Absetzung als BSI-Präsident verhindern können. Zudem habe sein Anwalt in einem Interview wahrheitswidrig behauptet, das ZDF habe in einem außergerichtlichen Schreiben eingeräumt, es gebe tatsächliche Anhaltspunkte für eine Zusammenarbeit Schönbohms mit dem russischen Geheimdienst. Damit habe Schönbohm ohne Not die gegen ihn im Raum stehenden Vorwürfe selbst öffentlich aufrechterhalten.
ZDF verweist auf bereits erfolgte Korrekturen
Das ZDF betonte in einer Stellungnahme erneut, ein Verständnis der monierten Passagen dahingehend, dass Schönbohm bewusst Kontakt zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe, sei nie beabsichtigt gewesen. Bereits nach dem erstinstanzlichen Urteil habe der Sender die betreffende Passage entfernt und transparent darauf hingewiesen. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- mit Material der dpa
- OLG München
- Urteil vom 16.06.2026
- 18 U 217/26
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