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Nach Fotos von Stadtbummel mit Baby

Kein Geld für Helene Fischer

Eine lächelnde Frau mit langen blonden Haaren trägt einen schwarzen Rollkragenpullover.
Helene Fischer auf einer Pressekonferenz im November 2025. © SZ Photo | Catherina Hess

Die "bewegende" Beobachtung einer bunten Zeitschrift, dass Helene Fischer nach der Geburt ihres Kindes mit diesem die Innenstadt besuche, verletzte die Sängerin in ihrem Persönlichkeitsrecht. Für eine Geldentschädigung reichte das dem BGH aber nicht.

Aus einer rechtswidrigen Bildberichterstattung über eine prominente Person folgt nicht automatisch auch ein Anspruch auf Geldentschädigung. Der BGH hat klargestellt, dass die Persönlichkeitsrechtsverletzung dafür besonders schwer wiegen müsse (Urteil vom 21.07.2026 – VI ZR 401/24).

In der "FREIZEITWOCHE" war im Juni 2022 eine "Sensationsenthüllung" über Schlagersängerin Helene Fischer zu lesen. Die "Wahrheit hinter den süßen Baby-Fotos", die die Zeitschrift von einer Agentur gekauft hatte, liege darin, dass Fischer auch außerhalb der eigenen vier Wände wieder das Leben genieße. Die Fotos zeigten sie mit ihrer fünf Monate alten Tochter sowie mit ihrer Mutter bei einem Stadtbummel in der Münchener Innenstadt. Das Gesicht des Kindes war auf den Bildern stets von der Kamera abgewandt. 

Die Zeitschrift mutmaßte, dass Fischer nun endlich wieder die "Leichtigkeit des Seins" spüren dürfe und sich mit ihrer Mutter über die Taufe der Kleinen unterhalten habe. Jedenfalls dürften wohl viele Fans aufatmen, die schon befürchtet hätten, dass "ihr Idol nach der der Geburt des ersten Kindes spurlos untergetaucht" sei. 

So "herrlich normal" fühlte sich Fischer indes sicherlich nicht mehr, als sie erfuhr, dass ihr ein Fotograf mit Teleobjektiv durch die Innenstadt gefolgt war. Wegen einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts hatte die Sängerin zunächst erfolgreich eine Unterlassung der weiteren Verbreitung des Berichts erreicht, darüber hinaus forderte sie allerdings auch eine Geldentschädigung von mindestens 20.000 Euro. 

Während das LG Berlin II dem zunächst zustimmte, hob das KG die Entscheidung im Berufungsverfahren auf. Nun hat auch die Revision zum BGH bestätigt, dass die Stadtbummelaufnahmen für eine Geldentschädigung nicht reichten.

So interessant ist "Eis Schlecken" nun auch nicht

In der Tat, so der VI. Zivilsenat, sei Helene Fischer hier in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt worden. Die gebotene Abwägung laufe auf ein eher geringer öffentliches Informationsinteresse an ihrem Stadtbummel hinaus. Der Artikel habe sich auf übliche Freizeitaktivitäten bei einem Stadtbummel im Sommer beschränkt – so etwa "Schlendern durch die Stadt, mal wieder das Leben Genießen, im Straßencafé Sitzen" oder "Eis Schlecken". Der Bezug zum Kind erschöpfe sich in "detailarmen" Beschreibungen der Zuwendung wie zärtlichen Blicken, Genießen der Aufmerksamkeit oder der rhetorischen Frage, was es denn schöneres gebe als die Liebe einer Mutter zu ihrem Baby.

Zwar seien die Fotos im Kontext des Berichts längst nicht herabwürdigend. Aufgrund des geringen Informationsgehalts überwiege hier jedoch das Persönlichkeitsrecht, das mit dem grundgesetzlichen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 u. 2 GG) zusätzlich verstärkt sei.

Es braucht mehr für eine Entschädigung

Aus der Verletzung des Persönlichkeitsrechts folge allerdings noch nicht automatisch ein Anspruch auf eine Entschädigung in Geld. Dafür müsse es sich um einen Eingriff handeln, der so schwerwiegend sei, dass ohne eine Entschädigung kein ausreichender Schutz verbleibe.

Einen solchen verneinte der Senat. Gerade weil die veröffentlichten Bilder nur unverfängliche Alltagssituationen aus der Öffentlichkeit zeigten, erreiche der Eingriff hier kein besonderes Gewicht. Zwar könne sich bei der Sängerin durchaus ein nachträgliches Gefühl der Überwachung einstellen, wenn sie von der Beschattung durch einen Fotografen erfahre. Doch aufgrund ihrer außerordentlichen Prominenz könne sie ohnehin nicht davon ausgehen, in der Öffentlichkeit keiner Beobachtung ausgesetzt zu sein. Sie habe sich bewusst in die Öffentlichkeit begeben und habe daher auch damit rechnen müssen, erkannt zu werden – nicht zuletzt durch Fans, die sodann den Kontakt suchten. Die Anonymität in einer belebten Innenstadt reiche nicht weit genug, um hier von einer schwerwiegenden Verletzung auszugehen.