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Presserecht

Mehr Artikel zu diesem Tag

LG Berlin II sieht "journalistische Kardinalspflichten verletzt"
Correctiv-Artikel über zu Guttenberg

LG Berlin II sieht "journalistische Kardinalspflichten verletzt"

Correctiv hatte behauptet, der Ex-Bundesminister habe sich in seinem Podcast für eine mit der AfD zusammenarbeitende Minderheitsregierung der CDU ausgesprochen. Dabei habe Karl-Theodor zu Guttenberg sogar das Gegenteil gesagt, so das LG Berlin II.

Berliner Zeitung schrieb bei LTO ab
Urheberrecht an Zeitungsartikel

Berliner Zeitung schrieb bei LTO ab

Weil ein Journalist der Berliner Zeitung weite Teile eines Artikels von Legal Tribune Online übernommen haben soll, wurde das Blatt nun vom Hamburger Landgericht verurteilt. Urheberrecht gelte auch im Journalismus, betonte die Pressekammer.

Bericht über versenkte Steuermittel in Wohnungslosenunterkunft zulässig
Öffentliches Interesse

Bericht über versenkte Steuermittel in Wohnungslosenunterkunft zulässig

Ein Bericht über eine Wohnungslosenunterkunft legte nahe, dass der Betreiber Sozialgelder für nicht (mehr) vorhandene Bewohner einstrich. Das beruhte auf wahren Tatsachen und durfte der kritischen Öffentlichkeit berichtet werden, so das LG Berlin II.

Gericht muss Beschluss zu "Letzter Generation" veröffentlichen
Presserechtlicher Auskunftsanspruch

Gericht muss Beschluss zu "Letzter Generation" veröffentlichen

Das LG Flensburg muss den Eröffnungsbeschluss in einem Strafprozess gegen eine Klimaaktivistin veröffentlichen. Das VG Schleswig-Holstein hält das für nötig, damit die Presse ohne strafrechtliche Fallstricke berichten kann.

Prinz Harry verliert gegen "Daily Mail"-Verlag
Prozess um illegale Recherchemethoden

Prinz Harry verliert gegen "Daily Mail"-Verlag

Abgehörte Telefonate und Nachrichten: Die Vorwürfe, die Prinz Harry und andere gegen den "Daily Mail"-Verlag vorbrachten, waren schwerwiegend. Einen Erfolg vor Gericht konnte der Prinz aber nicht ereichen.

Sendeverbot aus 2022 hält
Russia Today DE

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Das VG Berlin bestätigt das Fehlen der erforderlichen Rundfunklizenz. Die Berliner Firma hinter dem russischen Staatssender sei nicht lediglich Zulieferin gewesen, sondern Veranstalterin des Rundfunkprogramms. Sie sei öffentlich selbst als TV-Sender aufgetreten.

Ex-BSI-Chef bekommt recht, aber kein Geld
Schönbohm vs. ZDF

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Das OLG München hat dem ZDF mehrere Aussagen über Arne Schönbohm aus dem "ZDF Magazin Royale" untersagt. Dessen Forderung nach 100.000 Euro Geldentschädigung wies der Senat jedoch zurück – der Ex-BSI-Chef habe zu spät reagiert.

Medienhaus kann Zeugnisverweigerung nicht überprüfen lassen
Bundespräsident als Zeuge

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Ein Verlag wollte gerichtlich erreichen, dass Bundespräsident Steinmeier in einem Zivilprozess als Zeuge aussagt. Doch das BVerwG verneint bereits die Klagebefugnis: Die Norm zum Zeugnisverweigerungsrecht des Bundespräsidenten schütze allein öffentliche Interessen.

Anspruch auf Gästeliste von Staatsempfang
Ludwig‑Erhard‑Gipfel in Bayern

Anspruch auf Gästeliste von Staatsempfang

Ein Journalist von Apollo News bekommt teilweise Recht: Die Bayerische Staatskanzlei muss Gäste von Staatsempfängen nennen, nicht aber eingeladene oder vorgeschlagene Personen. Das entschied der BayVGH.

Waren es doch Deepfakes?
Ulmen verliert überwiegend gegen Spiegel

Waren es doch Deepfakes?

Der Spiegel gewinnt vor Gericht weitgehend gegen Christian Ulmen und darf weite Teile seiner Berichterstattung aufrechterhalten. Das LG Hamburg meint, das Magazin habe zulässigerweise angedeutet, Ulmen habe Deepfakes über sein Ex-Frau Collien Fernandes verbreitet – obwohl die Redaktion das nach eigener Aussage gar nicht wollte.