Sendeverbot aus 2022 hält

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Sendeverbot aus 2022 hält. beck-aktuell, 01.07.2026 (abgerufen am: 03.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201051)
Das VG Berlin bestätigt das Fehlen der erforderlichen Rundfunklizenz. Die Berliner Firma hinter dem russischen Staatssender sei nicht lediglich Zulieferin gewesen, sondern Veranstalterin des Rundfunkprogramms. Sie sei öffentlich selbst als TV-Sender aufgetreten.
Das VG Berlin hat die Klage der RT DE Productions GmbH gegen das Sendeverbot für den deutschsprachigen Ableger von Russia Today abgewiesen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) habe dem Unternehmen im Februar 2022 zu Recht untersagt, das Fernsehprogramm RT DE in Deutschland zu veranstalten und zu verbreiten, entschied die 32. Kammer am Dienstag (Urteil vom 30.06.2026 – VG 32 K 13/23). Grund für das Verbot war die fehlende Rundfunkzulassung.
Die 2014 nach deutschem Recht gegründete GmbH mit Sitz in Berlin hatte das Programm im Dezember 2021 über Satellit und Internet gestartet. Ihre Großmuttergesellschaft ist TV Novosti, ein staatliches Medienunternehmen der Russischen Föderation. Das Unternehmen befindet sich inzwischen in Liquidation und ist nicht mehr geschäftlich tätig. Den Sendebetrieb hatte es bereits im April 2022 eingestellt.
Produzentin oder Veranstalterin?
Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, wer das Programm RT DE veranstaltet. Die GmbH argumentierte, nicht sie, sondern ihre Großmuttergesellschaft TV Novosti gestalte das Programm. Sie selbst habe lediglich einzelne Sendungen produziert und zugeliefert und deswegen nach dem Medienstaatsvertrag keiner Zulassung bedurft.
Das VG folgte dem nicht. Die Medienanstalt habe die GmbH zu Recht als Veranstalterin des zulassungspflichtigen Rundfunkprogramms eingestuft, so die Richter. Vor dem Sendestart sei das Unternehmen in öffentlichen Äußerungen mehrfach wie eine Programmveranstalterin aufgetreten. Es habe verlautbaren lassen, dass die redaktionelle Letztverantwortung für die gesendeten Inhalte in Berlin liege – und nicht in Russland. Auch in Stellenausschreibungen habe sich die Firma als TV-Sender bezeichnet und entsprechendes Personal gesucht.
Einwände der GmbH nicht überzeugend
Den Einwand, diese Äußerungen seien von ungeschultem Personal getätigt worden und daher nicht maßgeblich, wies das Gericht als nicht überzeugend zurück. Für die Behauptung, nur Zulieferin von Programmbestandteilen gewesen zu sein, fehle es an stichhaltigen Belegen.
Die mabb-Direktorin Eva Flecken begrüßte die Entscheidung. Das Gericht bestätige, dass es sich bei RT DE um einen in Berlin ansässigen Sender gehandelt habe, der ohne Lizenz gesendet habe. Das Verbot war noch vor den EU-Sanktionen gegen russische Staatsmedien im März 2022 ergangen und stützte sich allein auf das deutsche Medienrecht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die GmbH kann die Zulassung der Berufung beim OVG Berlin-Brandenburg beantragen.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- VG Berlin
- Urteil vom 30.06.2026
- VG 32 K 13/23
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