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Pressefreiheit im Pentagon

Vorerst keine Begleitpflicht für Journalisten mehr

"New York Times"-Gebäude in New York
Der Medienzugang im Pentagon ist gesichert. © vacant / Adobe Stock

Das US-Verteidigungsministerium schränkt unter Ressortchef Pete Hegseth den Zugang für Medienvertreter deutlich ein. Die "New York Times" wehrt sich mit Erfolg - zumindest fürs Erste.

Im Rechtsstreit um Zugangsbeschränkungen für Journalisten im US-Verteidigungsministerium hat die New York Times einen Zwischensieg errungen. Ein Bundesrichter setzte bis auf Weiteres eine Regelung außer Kraft, der zufolge sich die Journalisten nur in Begleitung eines Mitarbeiters durch das Ministerium bewegen dürfen. Die einstweilige Verfügung gilt, bis ein Urteil gefällt wird.

Der Richter begründete seine Entscheidung mit der Bedeutung einer freien Presse und einer informierten Bevölkerung. Dieser Grundsatz dürfe auch im Jahr des 250. Jubiläums der USA nicht aufgegeben werden.

Pentagonsprecher Sean Parnell kritisierte die Entscheidung des Richters. Die Regeln des Ministeriums seien notwendig, um zu verhindern, dass sensible Informationen in die Hände von Feinden der USA gelangten.

Gericht kippte Regeln des Pentagons

Im vergangenen Herbst hatte das Pentagon neue Richtlinien für Journalisten eingeführt. Diese sahen vor, dass Medienvertreter keine Informationen über das Pentagon ohne Genehmigung des Ministeriums veröffentlichen dürfen – andernfalls drohte der Entzug ihrer Akkreditierung. Berichterstatter, die dem nicht zustimmten, mussten ihre Ausweise abgeben und ihre Arbeitsplätze räumen. Nahezu alle großen US-Medienhäuser weigerten sich, den 21-seitigen Regelkatalog zu unterzeichnen.

Die New York Times klagte erfolgreich gegen die Richtlinien, woraufhin das Pentagon mit neuen Regeln konterte: Dazu gehörte auch die nun verhandelte Begleitpflicht durch Personal des Ministeriums.