Kein Journalisten-Privileg
Straftäter-Datenbank muss DS-GVO-Vorgaben einhalten
Eine Datenbank, die gegen Entgelt Informationen über verurteilte Straftäter zur Verfügung stellt, verarbeitet laut dem EuGH keine Daten "zu journalistischen Zwecken". Eine verurteilte Person kann deshalb die Löschung von Daten nach der DS-GVO verlangen.