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Reform des IFG

Noch viel drastischer als gedacht?

Ein Papierkorb mit vielen geschredderten Dokumenten. Ein Dokumentenschnipsel im Vordergrund, darauf steht "CONFIDENTIAL".
Will das BMI das IFG schreddern? © design goodie / Adobe Stock

Der Bundesbeauftragte soll weg, Journalisten sollen keine IFG-Anträge mehr stellen dürfen. Schon ein Koalitionsbeschluss Anfang Juli zu einer IFG-Reform sorgte für Aufregung, ein Vermerk aus dem Innenministerium soll deutlich darüber hinausgehen.

Wer künftig wissen will, was in Ministerien und Behörden vor sich geht, könnte es deutlich schwerer haben. Ein interner Vermerk aus dem Bundesinnenministerium (BMI) sieht Einschnitte in das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vor, die weit über die ohnehin umstrittenen Beschlüsse des Koalitionsausschusses hinausgehen. Über das nicht öffentliche Papier hat MDR Investigativ am Donnerstag exklusiv berichtet

Der Vermerk stammt aus dem Februar 2026. Inwieweit er durch die jüngeren Koalitionsbeschlüsse absolet ist, ist noch unklar. Auf eine Bitte um Stellungnahme des MDR antwortete das Innenministerium nach Angaben des Senders bislang nur sehr allgemein. Die Existenz des Papiers sei nicht bestritten worden, zu konkreten Maßnahmen habe es aber keine Aussagen gegeben. Das Ministerium habe angegeben, dass die genauen Entwürfe für eine Reform erst in den kommenden Monaten erarbeitet würden.

Am schwersten in dem BMI-Vermerk wiegt ein Vorschlag zur zentralen Kontrollinstanz: § 12 IFG solle gestrichen, das Amt des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit abgeschafft, das entsprechende Referat aufgelöst werden, berichtet der MDR. Bislang kann jede und jeder den Bundesbeauftragten anrufen, der eigene Rechte nach dem IFG verletzt sieht. Er kontrolliert zugleich, ob andere Behörden das Gesetz sauber anwenden. Ein Sprecher der Behörde erklärte gegenüber dem MDR, ein Wegfall würde die Bearbeitungsaufwände erhöhen und mehr Fälle vor die Verwaltungsgerichte tragen.

Journalisten und Abgeordnete sollen laut Vermerk keine IFG-Anträge mehr stellen dürfen, wenn sie parallel die Landespressegesetze oder das parlamentarische Fragerecht nutzen können, berichtet der MDR weiter. Aus Sicht der BMI-Beamten sei die doppelte Nutzung eine "Umgehung von inhaltlichen Einschränkungen". Nur: Beide Rechte begründen zwar einen Anspruch auf Antwort, nicht aber auf Akteneinsicht. Dokumente bekämen Reporter und Parlamentarier so nicht mehr zu sehen.

Ausweispflicht und neue Bereichsausnahmen

Antragsteller sollen sich künftig identifizieren müssen. Portale wie "FragDenStaat", die seit 2011 nach eigenen Angaben mehr als 130.000 Menschen zu amtlichen Informationen verholfen haben, könnten dann nicht mehr als – so der Vermerk – "Strohmann" auftreten. Die Sorge vor massenhaft automatisierten oder KI-generierten Anfragen aus dem Ausland führt das Papier erst an zweiter Stelle an.

Aus dem IFG herausgelöst werden sollen zudem Forschung und Lehre sowie laufende Gesetzgebungsverfahren. Wer prüfen will, wie ein Ministerium eine neue Norm entwirft, müsste warten, bis das Gesetz verabschiedet ist. Behörden sollen zudem keine Dokumente mehr herausgeben dürfen, die aus einer anderen Behörde stammen. Der vom MDR ebenfalls angefragte Bundesbeauftragte reagierte irritiert: Nötig sei nicht ein beschnittenes, sondern ein ausgebautes IFG – bis hin zu einem Transparenzgesetz und einer Verankerung der Informationsfreiheit im Grundgesetz.

DJV: "Liste der Grausamkeiten"

Deutliche Worte kommen vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV). Der Bundesvorsitzende Mika Beuster nennt den Vermerk eine "Liste der Grausamkeiten", die niemals Realität werden dürfe. Werde das Papier umgesetzt, sei das "das faktische Ende der Informationsfreiheit". Der DJV fordert die SPD auf, den Änderungen die Zustimmung zu verweigern.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, ließ auf MDR-Anfrage wissen, die Vorschläge seien mit seiner Fraktion nicht abgestimmt. Dass Medienschaffende und Abgeordnete Presserecht, Fragerecht und IFG parallel anwenden könnten, sei kein Systemfehler, sondern vom Gesetz so gewollt. Fiedlers Linie: "Wir werden einer Reform nicht zustimmen, die das bestehende Transparenzniveau des IFG zurückdreht."

Der Streit hatte bereits vor dem MDR-Bericht Fahrt aufgenommen. Die am 2. Juli veröffentlichten Vorschläge des Koalitionsausschusses – Begründungspflicht für Anträge, Schwärzung von Namen der Behördenmitarbeitenden, Beschränkung auf in Deutschland lebende EU-Bürger und Abschaffung des Gebührendeckels – hatten binnen Tagen eine Petition mit knapp 600.000 Unterschriften ausgelöst. Auch die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnte. Zum 20. Geburtstag steht dem IFG ein turbulentes Jahr bevor.