Anonymer Auskunftsanspruch
Informationen ja, aber für wen, bitte?
Die Mitgliedstaaten dürfen verlangen, dass Bürgerinnen und Bürger, die Zugang zu Umweltinformationen wünschen, dafür ihre persönlichen Daten angeben, sagt der EuGH. Warum Deutschland deshalb aber sein IFG nachbessern sollte, erklärt Nicolas Harding.