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Cannabis im Straßenverkehr

Neue Statistik soll THC-Unfälle sichtbar machen

Cannabis und gebauter Joint mit Autoschlüssel
Kiffen und Fahren wird in Zukunft statistisch erfasst © Mitch / Adobe Stock

Die Teil-Freigabe von Cannabis gilt seit gut zwei Jahren. Dazu gehört ein Grenzwert fürs Autofahren wie bei Alkohol. Künftig soll es Daten geben, um Folgen für die Verkehrssicherheit zu erkennen.

Künftig werden in der Straßenverkehrsunfallstatistik auch Daten zum "Grad der Cannabiseinwirkung" erfasst - so, wie bislang schon zum Grad der Alkoholeinwirkung. Konkret geht es um Werte des berauschenden Wirkstoffs THC, die die Polizei bei Unfallaufnahmen ermittelt. Die Statistik bezieht sich auf Unfälle, bei denen mindestens eine Person getötet oder verletzt wurde, sowie auf schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden. Erfasst werden auch Daten zu Alter und Geschlecht der Unfallbeteiligten, zum Verkehrsmittel und dazu, wie lange man schon den Führerschein hat.

Für Cannabis am Steuer gilt seit August 2024 ein gesetzlicher Grenzwert. Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in der Flensburger Datei. Wird dazu noch Alkohol getrunken, verdoppelt sich das Regelbußgeld. Außerdem gilt wie bei Alkohol in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 ein Cannabis-Verbot - die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.

Die systematisch erhobenen Daten sollen die Unfallforschung verbessern, wie das Ministerium im Entwurf erläutert - zum Beispiel zu Verursachern von Cannabisunfällen oder zum Verhalten von jungen Fahrern und Fahranfängern. Auch Prävention und Aufklärung könnten gezielter angegangen werden.

Die noch von der Ampel-Koalition umgesetzte Legalisierung lässt seit 1. April 2024 Kiffen und Anbau für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen zu.