Elektromobilitätsgesetz neu aufgelegt
Wer elektrisch fährt, soll weiter belohnt werden
Eigentlich sollte es Ende 2026 auslaufen, doch nun darf das Elektromobilitätsgesetz bleiben, wachsen und in Teilen sogar unbefristet gelten. Neu im Katalog: freies Anwohnerparken. Auch schwere Nutzfahrzeuge werden erstmals erfasst.