Sekundenschlaf kostet den Führerschein

Zitiervorschlag
Sekundenschlaf kostet den Führerschein. beck-aktuell, 26.05.2026 (abgerufen am: 26.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198631)
Nach einem Zusammenstoß räumt ein Autofahrer gegenüber einer Zeugin ein, er habe schlecht geschlafen und sei kurz eingeschlafen. Das LG Osnabrück wertet die Angaben trotz gebrochenen Deutschs als belastend. Dass der Mann beruflich auf seinen Führerschein angewiesen sei, helfe ihm nicht.
Das LG Osnabrück hat die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis eines Autofahrers bestätigt, der auf der Gegenfahrbahn einen Unfall verursacht hatte. Der Mann steht im dringenden Verdacht, wegen Übermüdung fahruntüchtig gewesen zu sein und so eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1b StGB begangen zu haben (Beschluss vom 17.04.2026 – 10 Qs 14/26).
Der Fahrer war mit seinem Auto immer weiter in die Fahrbahnmitte geraten und schließlich mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen. Beide Autos wurden an der linken Front stark beschädigt. Noch am Unfallort sagte der Mann gegenüber einer Zeugin, er habe schlecht geschlafen und sei in einen Sekundenschlaf gefallen. Zwar sprach er nach ihren Angaben nur gebrochen Deutsch – das habe sie aber verstanden. Ein weiterer Zeuge bestätigte gegenüber der Polizei, der Fahrer sei kontinuierlich zur Fahrbahnmitte gezogen.
BGH: Übermüdung kündigt sich stets an
Die 10. Große Strafkammer des LG Osnabrück stützt sich auf die Rechtsprechung des BGH: Danach nehme ein Kraftfahrer, bevor er am Steuer einschlafe, stets deutliche Zeichen der Übermüdung wahr oder könne dies zumindest. Nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen sei es ausgeschlossen, dass ein gesunder, zuvor hellwacher Mensch plötzlich von Müdigkeit überfallen werde. Wer trotz solcher Anzeichen weiterfahre, handele fahrlässig.
Dass der Autofahrer seine spontane Einlassung am Unfallort nicht korrigiert habe, obwohl ihm im Beisein eines Bekannten die Einleitung eines Verfahrens wegen Straßenverkehrsgefährdung erläutert worden sei, wertet das Gericht als zusätzliches Indiz. Auch das kontinuierliche Abkommen zur Fahrbahnmitte – statt einer abrupten Lenkbewegung – lasse sich widerspruchsfrei mit einem Einschlafen am Steuer erklären.
Berufliche Nachteile müssen hingenommen werden
Dass der Mann beruflich auf seine Fahrerlaubnis angewiesen sei, stehe der vorläufigen Entziehung nicht entgegen. Gemäß § 69 Abs. 1 S. 2 StGB finde bei einer Fahrerlaubnisentziehung keine weitergehende Verhältnismäßigkeitsprüfung unter Einbeziehung wirtschaftlicher oder persönlicher Gesichtspunkte statt. Auch schwerwiegende berufliche Nachteile müsse ein Betroffener hinnehmen.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- LG Osnabrück
- Beschluss vom 17.04.2026
- 10 Qs 14/26
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Sekundenschlaf kostet den Führerschein. beck-aktuell, 26.05.2026 (abgerufen am: 26.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198631)



